Andere Posten des Bundestagshaushalts blieben der Analyse zufolge durch die Reform jedoch unverändert. So sei es unwahrscheinlich, dass der Bund sich von größeren Teilen seiner Immobilien trennen würde, sagt IW-Experte Björn Kauder. Bei vielen kleineren Positionen seien gar keine Einsparungen zu erwarten – zum Beispiel beim Besucherdienst oder bei der Förderung bestimmter Institute, hieß es in der Analyse weiter.
Der Bundestag selbst wollte auf Nachfrage des Wirtschaftsmagazins „Capital“ noch keine Berechnungen anstellen und verwies darauf, dass die Höhe des Budgets für den Bundestag erst nach der nächsten Wahl 2025 festgelegt werde.
Bundesverfassungsgericht hat Wahlrecht geprüft
Das Bundesverfassungsgericht hatte zuletzt mehrere Klagen gegen das neue Wahlrecht geprüft und dieses daraufhin für weitgehend verfassungskonform erklärt. Bis auf einen Punkt: Die Fünf-Prozent-Hürde ohne eine sogenannte Grundmandatsklausel verstößt gegen das Grundgesetz.
Bis zu einer Neuregelung in diesem Punkt gilt die Fünf-Prozent-Hürde weiter – und zwar kombiniert mit der Grundmandatsklausel. Das heißt, dass eine Partei mit dem Ergebnis ihrer Zweitstimmen in den Bundestag einzieht, wenn sie drei Direktmandate gewonnen hat. Diese Regel bleibt so lange in Kraft, bis der Bundestag eine neue Regelung schafft.
Ändert sich bis Herbst 2025 nichts, wird unter diesen Voraussetzungen gewählt. Denn dann findet die nächste Bundestagswahl statt. Grundsätzlich soll ein Jahr vor einer Wahl feststehen, nach welchen Regeln gewählt wird.
