Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) hat die EU-Kommission vor einer möglichen Stilllegung von Millionen Dieselautos gewarnt. In einem Brief an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen äußerte er seine Bedenken hinsichtlich eines Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), das zu neuen Auslegungen bei der Einhaltung von Schadstoffgrenzwerten führen könnte.
Was steckt dahinter?
Im Mittelpunkt steht ein Verfahren des Landgerichts Duisburg, das den EuGH um eine Vorabentscheidung ersucht hat. Es geht um die Einhaltung von Schadstoffgrenzwerten bei Euro-5-Dieselfahrzeugen. Ein Urteil wird im November erwartet. Wissing befürchtet, dass die bisherigen Prüfzyklen für Pkw vor der Typenzulassung als unzureichend angesehen werden könnten. Dies würde bedeuten, dass die Fahrzeuge nachgebessert werden müssten – was technisch nicht möglich sei. Daher drohe eine Stilllegung der Dieselautos der Euro-Norm 5 und möglicherweise auch der Euro-Norm 6.
ADAC und VDA: Bestandsschutz ist entscheidend
Der ADAC und der Verband der Deutschen Automobilindustrie (VDA) sehen die Lage jedoch anders. Eine ADAC-Sprecherin betonte, dass die Diskussionen über eine mögliche Stilllegung „unsachgemäß“ seien. Sie verwies auf den Bestandsschutz und betonte, dass die betroffenen Fahrzeuge zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme ordnungsgemäß zugelassen worden seien. Änderungen im Messverfahren könnten nach Ansicht der ADAC-Juristen nicht rückwirkend angewendet werden.
Hildegard Müller, Präsidentin des VDA, forderte ebenfalls eine rasche Klarstellung von der Bundesregierung und der EU-Kommission. Sie betonte, dass rückwirkende Anwendungen neuer Verfahren gegen das Rückwirkungsverbot und das Rechtsstaatsprinzip im EU- und deutschen Verfassungsrecht verstoßen würden.
Die technische Herausforderung
Nach EU-Recht müssen Schadstoffwerte unter den sogenannten NEFZ-Prüfbedingungen eingehalten werden, die stationär in Testzentren gemessen werden. Für Neufahrzeuge ab der Norm Euro 6d-Temp gilt seit September 2017 das RDE-Verfahren, das auch bestimmte Realbedingungen testet. Laut Wissing hat die EU-Kommission jedoch die Auffassung vertreten, dass die Schadstoffgrenzwerte auch außerhalb der NEFZ-Bedingungen, also in jeder Fahrsituation, gelten müssten. Dies würde bedeuten, dass die Grenzwerte auch bei „Vollastfahrten“ mit Steigung einzuhalten wären – eine technisch kaum umsetzbare Anforderung.
Die möglichen Konsequenzen
Wissing warnte, dass sämtliche Euro-5-Genehmigungen infrage gestellt werden könnten und dass auch Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 6 betroffen sein könnten. In Deutschland wären allein 4,3 Millionen Euro-5- und möglicherweise 3,9 Millionen Euro-6-Dieselfahrzeuge betroffen. Ob diese Zahlen und Befürchtungen realistisch sind, bleibt unklar, da eine Stellungnahme der EU-Kommission noch aussteht.
Ein Vorschlag zur Lösung
Wissing schlug vor, dass die EU-Kommission und die Mitgliedsstaaten gemeinsam eine Lösung finden sollten. Er regte an, in den fraglichen Vorschriften noch vor der Entscheidung des EuGH eine Klarstellung vorzunehmen. Sein Ministerium wolle einen Vorschlag für eine entsprechende Regelung vorbereiten.
Fazit
Die Debatte um die möglichen Auswirkungen der EuGH-Entscheidung und die Einhaltung von Schadstoffgrenzwerten bei Dieselautos zeigt die Komplexität der Thematik. Während Volker Wissing vor weitreichenden Konsequenzen warnt, betonen Autoverbände den Bestandsschutz und fordern Klarstellungen. Ob die befürchtete Stilllegung von Millionen Fahrzeugen tatsächlich droht, bleibt abzuwarten. Eines steht jedoch fest: Eine schnelle und klare Regelung ist im Interesse aller Beteiligten notwendig.
