In einem brisanten Schreiben hat Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) die EU-Kommission vor möglichen Konsequenzen für Millionen Dieselautos gewarnt. Grund dafür ist ein laufendes Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), das die Einhaltung von Schadstoffgrenzwerten bei Dieselfahrzeugen neu bewerten könnte. Sollte es zu einer strengeren Auslegung kommen, könnte dies weitreichende Folgen haben.
Hintergrund des Verfahrens
Das Landgericht Duisburg hat ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet. Dabei geht es um die Einhaltung der Schadstoffgrenzwerte bei Euro-5-Dieselfahrzeugen. Ein Urteil wird im November erwartet. Wissing befürchtet, dass die bisherigen Prüfzyklen für Pkw vor der Typenzulassung als unzureichend eingestuft werden könnten. Das würde bedeuten, dass diese Fahrzeuge technisch nachgerüstet werden müssten, was jedoch nicht möglich sei. Die Folge wäre eine mögliche Stilllegung von Dieselautos der Euro-Norm 5 und eventuell auch der Euro-Norm 6.
Reaktionen von ADAC und VDA
Der ADAC und der Verband der Deutschen Automobilindustrie (VDA) widersprechen diesen Befürchtungen. Eine ADAC-Sprecherin betonte den Bestandsschutz und nannte die Diskussionen über eine mögliche Stilllegung „unsachgemäß“. Sie erklärte, dass die betroffenen Fahrzeuge zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme ordnungsgemäß zugelassen worden seien und Änderungen im Messverfahren nicht rückwirkend angewendet werden könnten.
Hildegard Müller, Präsidentin des VDA, forderte ebenfalls eine rasche Klarstellung von der Bundesregierung und der EU-Kommission. Sie betonte, dass rückwirkende Anwendungen neuer Verfahren gegen das Rückwirkungsverbot und das Rechtsstaatsprinzip im EU- und deutschen Verfassungsrecht verstoßen würden.
Technische Herausforderungen und rechtliche Risiken
Nach EU-Recht müssen Schadstoffwerte unter den sogenannten NEFZ-Prüfbedingungen eingehalten werden, die stationär in Testzentren gemessen werden. Für Neufahrzeuge ab der Norm Euro 6d-Temp gilt seit September 2017 das RDE-Verfahren, das auch Realbedingungen testet. Laut Wissing hat die EU-Kommission jedoch die Auffassung vertreten, dass die Schadstoffgrenzwerte auch außerhalb der NEFZ-Bedingungen gelten müssten, also in jeder Fahrsituation. Das würde bedeuten, dass die Grenzwerte auch bei „Vollastfahrten“ mit Steigung einzuhalten wären – eine technisch kaum umsetzbare Anforderung.
Mögliche Konsequenzen
Wissing warnte, dass sämtliche Euro-5-Genehmigungen infrage gestellt werden könnten und auch Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 6 betroffen sein könnten. In Deutschland wären allein 4,3 Millionen Euro-5- und möglicherweise 3,9 Millionen Euro-6-Dieselfahrzeuge betroffen. Ob diese Zahlen und Befürchtungen realistisch sind, bleibt unklar, da eine Stellungnahme der EU-Kommission noch aussteht.
Vorschlag zur Lösung
Wissing schlug vor, dass die EU-Kommission und die Mitgliedsstaaten gemeinsam eine Lösung finden sollten. Er regte an, in den fraglichen Vorschriften noch vor der Entscheidung des EuGH eine Klarstellung vorzunehmen. Sein Ministerium wolle einen Vorschlag für eine entsprechende Regelung vorbereiten.
Fazit
Die Diskussion um die möglichen Auswirkungen der EuGH-Entscheidung zeigt die Komplexität der Thematik. Während Volker Wissing vor weitreichenden Konsequenzen warnt, betonen Autoverbände den Bestandsschutz und fordern Klarstellungen. Ob die befürchtete Stilllegung von Millionen Fahrzeugen tatsächlich droht, bleibt abzuwarten. Eine schnelle und klare Regelung ist im Interesse aller Beteiligten notwendig.
