Berufungsprozess bringt keine Erleichterung für den Angeklagten
Im Berufungsverfahren gegen Sven Liebich hat das Landgericht Halle das Urteil des Amtsgerichts bestätigt. Der bekannte Rechtsextremist wurde wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von anderthalb Jahren ohne Bewährung verurteilt.
Keine Gnade für Wiederholungstäter
Sowohl Liebich als auch die Staatsanwaltschaft hatten gegen das Urteil Berufung eingelegt. Das Landgericht wies jedoch beide Berufungen zurück. Damit bleibt die Haftstrafe bestehen. Innerhalb einer Woche können Liebich und die Staatsanwaltschaft noch Revision einlegen. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, müsste Sven Liebich erstmals ins Gefängnis. Zuvor war er mehrfach zu Geld- oder Bewährungsstrafen verurteilt worden.
Volksverhetzung und Beleidigungen
Ein wesentlicher Bestandteil des aktuellen Verfahrens war der Verkauf eines Baseballschlägers mit der Aufschrift „Abschiebehelfer“. Das Gericht wertete dies als Volksverhetzung. Die Vorsitzende Richterin erklärte, dass der Schläger als Aufforderung zur gewaltsamen Abschiebung verstanden werden könne. Zudem hatte Liebich durch hetzerische Beleidigungen und Falschbehauptungen über Aktivistinnen, Geflüchtete und eine Fotografin weiter Öl ins Feuer gegossen. Auch hierfür wurde er wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung verurteilt.
Billigung eines Angriffskrieges
Besonders pikant: Ein übergroßes „Z“, das Liebich gut sichtbar an seinem Auto angebracht hatte, brachte ihm eine Verurteilung wegen der Billigung eines Angriffskrieges ein. Das „Z“ ist ein Symbol des russischen Militärs, das in die Ukraine einmarschiert ist, und wird in Deutschland strafrechtlich verfolgt. Liebich hatte dies als Zeichen der deutsch-russischen Freundschaft verteidigt.
Bewährung war keine Option
Die Vorsitzende Richterin betonte, dass eine Strafe ohne Bewährung unumgänglich sei, da Liebich bereits mehrfach vorbestraft war und die „Warnung“ der früheren Urteile ignoriert habe. Eine Bewährungsstrafe hätte in diesem Fall keine abschreckende Wirkung gezeigt.
Weitere Verfahren in Sicht
Dass es überhaupt zu diesem umfassenden Verfahren kam, ist auch dem Engagement mehrerer Betroffener zu verdanken. Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst viele Ermittlungen eingestellt, musste sie aber nach Beschwerden wieder aufnehmen. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft zeigte sich nach dem Urteil zufrieden, wies aber darauf hin, dass eine Revision geprüft werde, da man ursprünglich zwei Jahre Haft gefordert hatte. Weitere Verfahren gegen Liebich sind bereits anhängig.
Liebichs Versuche, sich zurückzuziehen
Liebich hatte im Prozess erklärt, sich von seinen bisherigen Aktivitäten zurückgezogen zu haben. Der fragliche Versandhandel wird mittlerweile offiziell von seinen Geschwistern betrieben. Allerdings trat Liebich noch im März dieses Jahres bei einer Demonstration in Halle auf. In Leipzig steht zudem ein weiterer Berufungsprozess bevor, bei dem ihm ebenfalls eine Haftstrafe droht.
Fazit: Klare Kante gegen Rechtsextremismus
Das Urteil des Landgerichts Halle setzt ein klares Zeichen gegen Rechtsextremismus und Volksverhetzung. Ob Sven Liebich daraus seine Lehren zieht oder weiterhin vor Gericht stehen wird, bleibt abzuwarten. Eines ist jedoch sicher: Die Justiz zeigt keine Nachsicht gegenüber Wiederholungstätern.
