Das Compact-Magazin, bekannt aus dem Querdenker-Milieu, wurde verboten. Doch nun erscheint ein neues Magazin, das verdächtig an Compact erinnert: „Näncy“. Ob das rechtlich zulässig ist, bleibt eine spannende Frage.
Ein neues Gesicht, derselbe Inhalt?
Vor wenigen Tagen tauchte ein neues Magazin auf: „Näncy“. Der Name scheint eine Anspielung auf Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) zu sein, die auch auf dem Cover prangt. Der Verlag hinter „Näncy“ ist aus dem Querdenker-Milieu bekannt und bewirbt das Magazin mit bekannten Namen, darunter Jürgen Elsässer. Elsässer war Hauptgesellschafter der Compact-Magazin GmbH, die Mitte Juli von Faeser als rechtsextremistische Vereinigung verboten wurde.
Die Rechtslage
Das Compact-Verbot stützte sich auf das Vereinsrecht. Ein Unternehmen kann verboten werden, wenn es gegen die Verfassungsgrundlagen arbeitet. Das Bundesinnenministerium führt zahlreiche Belege für die verfassungsfeindlichen Aktivitäten von Compact an. Gegen das Verbot hat Compact juristisch Einspruch erhoben und einen Eilantrag beim Bundesverwaltungsgericht gestellt.
Bis zur Entscheidung gilt: Jede Compact-Aktivität ist verboten. Gelder sind beschlagnahmt, Webseiten offline. Wer gegen das Verbot verstößt, macht sich strafbar.
„Näncy“ unter Beobachtung
Die Behörden haben das Erscheinen von „Näncy“ bereits registriert. Es wird geprüft, ob die Veröffentlichung gegen das Compact-Verbot verstößt. Elsässer äußerte sich auf einer AfD-Veranstaltung in Brandenburg zur neuen Zeitschrift, was die Staatsanwaltschaft Potsdam veranlasst, einen möglichen Anfangsverdacht zu prüfen.
Ersatzorganisation?
Ein Verbot kann auch auf eine neue Organisation ausgeweitet werden, wenn sie die Ziele der verbotenen Organisation weiterverfolgt. Das Innenministerium müsste feststellen, dass „Näncy“ eine solche Ersatzorganisation ist. Dafür zählen Kriterien wie agierende Personen, zeitliche Abfolge und die Übernahme von Publikationsorganen.
Der Verfassungsschutz liest mit
Das Bundesinnenministerium äußert sich nicht direkt zu möglichen Umgehungen des Compact-Verbots. Ein Sprecher betont jedoch, dass der Verfassungsschutz mögliche Folgeaktivitäten beobachtet.
Ob „Näncy“ tatsächlich Compact mit neuem Namen ist, bleibt vorerst unklar und wird weiterhin geprüft. Bis dahin bleibt der Verfassungsschutz auf der Lauer – und vielleicht blättert Nancy Faeser auch selbst mal durch die Seiten.
Bleiben Sie gespannt, wie sich dieser skurrile Fall weiterentwickelt. Eines ist sicher: Der Verfassungsschutz liest mit!
