Klage gegen Datenschutzbehörde: Der Streit um das Pur-Abo des SPIEGEL eskaliert

Die Auseinandersetzung um Datenschutz bei deutschen Online-Medien erreicht einen neuen Höhepunkt. Die Datenschutzorganisation noyb erhebt schwere Vorwürfe gegen den Hamburgischen Datenschutzbeauftragten. Hintergrund ist die Prüfung des Pur-Abo-Modells des SPIEGEL. noyb wirft der Behörde Voreingenommenheit und preisgünstige Rechtsberatung für das Hamburger Medienhaus vor. Der Fall landet nun vor Gericht.

Ein Bürger zieht vor Gericht

Im Zentrum des Streits steht ein Prüfverfahren, das seit Sommer 2021 bei der Datenschutzbehörde läuft. Ein Bürger hatte gemeinsam mit noyb Beschwerde gegen das Pur-Abo des SPIEGEL eingelegt. Das Modell „Pay or Okay“ zwingt Nutzer, entweder Tracking zu Werbezwecken zu akzeptieren oder für einen tracking-freien Zugang zu zahlen. Die Hamburger Datenschutzbehörde hatte diesem Modell grundsätzlich zugestimmt.

Die Beschwerde gegen die Datenschutzbehörde richtet sich gegen deren Vorgehensweise. Die Behörde soll zu eng mit dem SPIEGEL kooperiert und diesem sogar beratend zur Seite gestanden haben. Laut noyb habe die Behörde wesentliche Aspekte der Beschwerde nicht untersucht und die Kommunikation mit dem Beschwerdeführer teilweise verweigert. Gleichzeitig habe es mehrere Treffen mit Vertretern des SPIEGEL gegeben.

Kein Kommentar von Behörde und SPIEGEL

Die Hamburger Datenschutzbehörde äußerte sich bisher nicht zu den Vorwürfen, da die Klage noch nicht vorliege. Auch der SPIEGEL möchte den Antworten der Behörde nicht vorgreifen und verzichtete auf eine Stellungnahme.

Pur-Abo: Ein umstrittenes Modell

Das Pur-Abo-Modell wird seit 2019 von verschiedenen deutschsprachigen Medienhäusern verwendet. Nutzerkönnen die Websites gegen eine monatliche Gebühr ohne Tracking und weitestgehend ohne Werbung nutzen. Kritiker bemängeln, dass die Preise für Pur-Abos oft über vier Euro pro Monat liegen, während die Werbeeinnahmen pro Kopf deutlich geringer sind.

Der SPIEGEL führte das Pur-Abo im Februar 2020 ein. Der aktuelle Preis beträgt 99 Cent pro Woche, also etwa vier Euro pro Monat. Abonnentvon SPIEGEL+ zahlen einen Aufpreis von 49 Cent pro Woche für den tracking-freien Zugang.

Juristische Grauzonen

Die Datenschutzbehörden hatten entschieden, dass Tracking zu Werbezwecken nur mit informierter und freiwilliger Einwilligung der NutzerDSGVO-konform ist. Doch die Praxis zeigt, dass viele Nutzersich gegen das Tracking entscheiden, wenn sie die Wahl haben. Das Pur-Abo bietet den Medienhäusern eine Lösung, um dennoch Einnahmen zu generieren.

noyb und der Beschwerdeführer sehen in diesem Modell jedoch keine echte Wahlmöglichkeit. Laut Max Schrems, Vorsitzender von noyb, führt das „Pay or Okay“-Modell zu einer Zustimmungsrate von 99,9 Prozent. „Eine so hohe Fake-Zustimmung hat nicht mal die DDR zusammengebracht“, so Schrems. „Von einer freiwilligen Einwilligung kann hier keine Rede sein.“

Vorwürfe gegen die Datenschutzbehörde

Die Klage gegen die Hamburger Datenschutzbehörde bezieht sich auf das Prüfverfahren und die angebliche Beratung des SPIEGEL. noyb kritisiert, dass die Behörde ihre Neutralität nicht gewahrt habe. Statt unabhängig zu ermitteln, habe sie dem SPIEGEL Rückmeldungen zu Änderungsplänen gegeben und sich mehrfach mit Vertretern des Medienhauses getroffen.

Die Aufsichtsbehörde habe für den Verwaltungsaufwand gut 6.100 Euro in Rechnung gestellt, was noyb als günstige Rechtsberatung im Vergleich zu Anwaltsgebühren bezeichnet. Grundsätzlich formuliert noyb Bedenken, wenn die Datenschutzbehörde „Anwalt und Richter zugleich“ sei. Ihre Aufgabe sei es, Beschwerden zu untersuchen und unparteiische Entscheidungen zu treffen.

Ausblick: Fortsetzung des Streits

Der Beschwerdeführer hat nun beim Verwaltungsgericht Hamburg beantragt, die Entscheidung der Datenschutzbehörde aufzuheben. Sollte die Klage erfolgreich sein, müsste die Behörde erneut über die Beschwerde aus dem Jahr 2021 entscheiden.

Auch international wird das „Pay or Okay“-Modell weiter diskutiert. Der US-Konzern Meta hatte Ende letzten Jahres ebenfalls ein ähnliches Modell eingeführt, was erneut Kritik auslöste. noyb legte auch hier Beschwerde ein.

Der Europäische Datenschutzausschuss äußerte sich im April 2024 kritisch zu solchen Modellen bei großen Plattformen und fordert eine echte Wahlmöglichkeit für die Nutzer. Derzeit arbeitet der Ausschuss an einer grundsätzlichen Stellungnahme zu Pur-Abos, die auch für kleinere Unternehmen und Medienwebsites von Bedeutung sein könnte.

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