Es ist eine bittere Pille für die Polizeidirektion Osnabrück: Vier Jahre nach dem Bekanntwerden rassistischer Chats unter mehreren Polizeibeamten ist der Versuch gescheitert, die betroffenen Beamten aus dem Dienst zu entfernen. Dabei hatte man sich im Jahr 2019 sicher gefühlt, dass die Entlassung die einzig angemessene Konsequenz sei. Nun bleibt der neue Versuch einer gerichtlichen Entscheidung im November, die letzte Hoffnung auf den Erfolg der Disziplinarmaßnahmen.
Ein Fall, der Kreise zieht
Es klingt fast wie der Plot eines Krimis: Ein zufälliger Fund rassistischer Witze in der privaten Kommunikation mehrerer Beamter bringt das Fass zum Überlaufen. Die Polizei Osnabrück handelt schnell und greift zu harten Maßnahmen: Suspendierung und Gehaltskürzung – mit dem klaren Ziel, die Beamten endgültig aus dem Dienst zu entfernen. Die Öffentlichkeit, inklusive des damaligen Innenministers Boris Pistorius, applaudierte.
Doch vier Jahre später zeigt sich ein anderes Bild. Das Landgericht Osnabrück spricht in ungewohnt scharfer Sprache von einer „künstlichen Aufbauschung“ der Verfehlungen und attestiert der Polizeidirektion, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit aus den Augen verloren zu haben. Der betroffene Polizeihauptkommissar, einst ein angesehener Drogenermittler, ist laut Gericht heute „gesundheitlich ruiniert“.
Rassistische Witze – aber keine rechtsextreme Gesinnung?
Die rassistischen „Witze“, die die Beamten miteinander teilten, sind alles andere als harmlos. Antisemitische Sprüche und menschenverachtende Karikaturen, die man wohl lieber nicht auf den Handys von Polizeibeamten sehen möchte. Dennoch sieht das Gericht in den Vergehen keinen ausreichenden Grund für eine Entfernung aus dem Dienst. Es gibt keine Anzeichen für ein rechtsextremes Weltbild, urteilt das Verwaltungsgericht Osnabrück.
Stattdessen wurden mildere Disziplinarmaßnahmen ergriffen: Einem Beamten wurde das Gehalt gekürzt, ein anderer wurde im Dienstgrad herabgestuft. Die strafrechtlichen Ermittlungen wegen des Verbreitens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen wurden bereits 2021 eingestellt. Es stellte sich heraus, dass die Bilder nur in Eins-zu-Eins-Kommunikation versandt wurden und nach juristischer Definition kein „Verbreiten“ stattfand.
Streit um die Verhältnismäßigkeit
Für die Polizeidirektion Osnabrück bleibt das Ziel jedoch klar: Die Entfernung der Beamten aus dem Dienst. Auch wenn die bisherigen gerichtlichen Entscheidungen dagegen sprechen, hält die Polizeidirektion daran fest und bringt den Fall vor das Oberverwaltungsgericht. Die finale Entscheidung wird im November erwartet.
Ein Beamter wurde außerdem zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er Interna an Dritte verraten hatte. Der Betroffene zeigte Reue und betonte, die Bilder aus einer Laune heraus versandt zu haben. „Absurd und abscheulich“, so beschreibt er die Darstellungen heute.
Fazit: Ein fragiles Vertrauen
Der Fall zeigt, wie dünn das Eis ist, auf dem das Vertrauen in die Polizei ruht. Rassistische Witze in den Chats von Polizeibeamten werfen lange Schatten und stellen die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der Konsequenzen in den Raum. Während das Landgericht den Fall eher nüchtern betrachtet, bleibt die Polizeidirektion bei ihrer harten Linie. Es wird spannend sein zu sehen, wie das Oberverwaltungsgericht den Fall im November beurteilen wird. Bis dahin bleibt nur eines sicher: Der Fall Osnabrück ist noch lange nicht abgeschlossen.
