Die Vereinten Nationen haben einstimmig eine neue Konvention zur Bekämpfung von Cyberkriminalität verabschiedet. Was auf den ersten Blick wie ein globaler Schritt gegen digitale Kriminalität erscheint, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als eine gefährliche Erweiterung staatlicher Überwachungsmöglichkeiten – mit weitreichenden Konsequenzen für Menschenrechte und Pressefreiheit.
Mehr Kontrolle, weniger Schutz
Das von Russland initiierte Abkommen erlaubt eine umfassende Überwachung bei der Verfolgung verschiedenster Straftaten. Doch was klingt wie ein sinnvolles Mittel gegen Cyberkriminalität, birgt erhebliche Risiken. Die Konvention sieht unter anderem die Echtzeit-Erfassung von Telekommunikationsdaten und das Abhören von Kommunikation vor – Maßnahmen, die in autokratischen Staaten schnell zum Werkzeug gegen politische Gegner und unabhängige Journalist*innen werden könnten.
Die Kritik an diesem Abkommen ist laut. Bereits 2022 hatten über hundert NGOs, Menschenrechtsorganisationen und Tech-Unternehmen davor gewarnt, die von Russland vorgeschlagene Cybercrime-Konvention zu verabschieden. Doch die Stimmen der Besorgten blieben ungehört. Dutzende Verbesserungsvorschläge wurden ignoriert, und so steht nun ein Abkommen im Raum, das weitreichende Überwachungsbefugnisse vorsieht, ohne dabei ausreichende rechtliche Schutzmaßnahmen zu gewährleisten.
Menschenrechte in Gefahr
Besonders beunruhigend ist, dass das Abkommen in all jenen Ländern umgesetzt werden soll, die ohnehin keine hohen Menschenrechtsstandards haben. Berufsgeheimnisse von Anwälten und Ärzten oder der Schutz vertraulicher Informationen? In vielen der Staaten, die dieses Abkommen umsetzen müssen, existieren solche Standards nicht. Die Konsequenz: Die Bürger*innen dieser Länder werden nun noch intensiver überwacht, ohne dass sie sich gegen diesen Eingriff in ihre Privatsphäre wehren können.
Auch aus westlichen Staaten, die sich sonst gern als Verteidiger der Menschenrechte präsentieren, kam zuletzt wenig Widerstand gegen dieses Abkommen. In der finalen Verhandlungsrunde versäumten es diese Staaten, Mindeststandards beim Datenschutz durchzusetzen. Stattdessen steht nun eine Ausweitung der internationalen Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden und Geheimdiensten im Mittelpunkt.
Kritik aus der IT-Sicherheits- und Journalismusbranche
Der Chaos Computer Club (CCC) gehört zu den schärfsten Kritikern des Abkommens. Dirk Engling, Sprecher des CCC, warnt eindringlich: „Dieser Überwachungswahnsinn darf in Europa nicht ratifiziert werden.“ Die Sorge ist berechtigt. Journalistinnen, IT-Sicherheitsforscherinnen und Menschenrechtsaktivist*innen sind durch den breit formulierten Anwendungsbereich des Abkommens in Gefahr. Klare Regeln, die diesen Berufsgruppen eine sichere und ungehinderte Arbeit ermöglichen, fehlen.
Noch schlimmer: Repressive Regime könnten durch das Abkommen in die Lage versetzt werden, Journalistinnen und Oppositionelle gezielt zu verfolgen. Durch die Verpflichtung zur Herausgabe von Daten könnte der Druck auf unabhängige Medien und Kritikerinnen massiv zunehmen.
Ein Abkommen mit dunkler Zukunft
Sollte die Cybercrime-Konvention im September von der UN-Generalversammlung angenommen und durch die Ratifizierung von vierzig Staaten rechtskräftig werden, drohen weitreichende Konsequenzen für die globale Informations- und Meinungsfreiheit. Autokratische Machthaber könnten die neuen Überwachungsmöglichkeiten nutzen, um Menschenrechte noch stärker zu unterdrücken – und das alles unter dem Deckmantel der Kriminalitätsbekämpfung.
Was bleibt, ist die Hoffnung, dass Europa und andere Regionen der Welt diesen „Vertrag“ ablehnen und sich für den Schutz der Menschenrechte stark machen. Denn die Risiken, die dieses Abkommen birgt, sind nicht nur vorhanden, sondern vorprogrammiert.
