Gesichtserkennung: Mehr Befugnisse für die Polizei im Kampf gegen Terrorismus

Im digitalen Zeitalter bleibt auch die Kriminalitätsbekämpfung nicht stehen. Nun plant das Bundesinnenministerium, Künstliche Intelligenz (KI) und Gesichtserkennungstechnologien verstärkt zur Terrorismusbekämpfung einzusetzen. Ein Gesetzentwurf, der von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) vorgelegt wurde, sieht vor, dass sowohl das Bundeskriminalamt (BKA) als auch die Bundespolizei diese Programme künftig nutzen dürfen.

KI gegen Terroristen: Technik trifft auf Fahndung

Der Entwurf, über den das Nachrichtenmagazin Der Spiegel zuerst berichtete, zielt darauf ab, Ermittlern die Möglichkeit zu geben, Internetvideos von Verdächtigen – etwa von Mitgliedern der Terrororganisation IS – mit Bildern aus sozialen Netzwerken abzugleichen. Damit sollen Hinweise auf den Aufenthaltsort von Terroristen schneller gefunden werden können. „Die Sicherheitsbehörden brauchen zeitgemäße Befugnisse, um Tatverdächtige und Gefährder insbesondere im Bereich von Terrorismus und schwerer und organisierter Kriminalität schnell und effektiv identifizieren und lokalisieren zu können“, so ein Sprecher des Innenministeriums.

Alte Forderung, neue Dynamik

Der Ruf nach dem Einsatz von KI zur Verbrechensbekämpfung ist keineswegs neu. Fahnder und Ermittlungsbehörden drängen schon seit einiger Zeit auf den Einsatz solcher Technologien. Besonders der Fall der ehemaligen RAF-Terroristin Daniela Klette hat diesen Forderungen zusätzlichen Schub verliehen. Ein kanadischer Journalist hatte Monate vor ihrer Festnahme mutmaßliche Fotos von Klette im Internet gefunden – mithilfe eines Gesichtserkennungsprogramms. Es scheint, als hätte die Technik das Verbrechen bereits überholt.

Biometrie als neuer Fahndungshelfer

Das geplante Gesetz soll den Ermittlern einen biometrischen Abgleich mit Bilddaten aus dem Internet ermöglichen. Neben dem Gesicht können auch andere Merkmale wie Stimme oder Gangmuster zur Identifizierung genutzt werden. Während die Gesichtserkennung also gezielt zur Verbrechensbekämpfung eingesetzt werden soll, schließt das Innenministerium jedoch eine Echtzeit-Gesichtserkennung im öffentlichen Raum, etwa an Bahnhöfen, ausdrücklich aus.

Fazit: Technik allein reicht nicht

So sinnvoll die Erweiterung der Befugnisse klingen mag, bleibt eine Frage offen: Kann Technik allein die Sicherheit gewährleisten? Natürlich ist Künstliche Intelligenz ein mächtiges Werkzeug, aber ohne das geschulte Auge und den Spürsinn erfahrener Ermittler bleibt es nur ein Werkzeug – ein starkes, aber doch seelenloses. Technik und Mensch müssen hier Hand in Hand gehen, um echte Erfolge im Kampf gegen Terrorismus zu erzielen.

Ob der Gesetzentwurf den Bundestag und das Kabinett passiert, bleibt abzuwarten. Fest steht jedoch: Die Kriminalitätsbekämpfung ist im digitalen Zeitalter angekommen – und das nicht nur bei den Kriminellen.

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