In einem neuen Schlagabtausch um den Rundfunkbeitrag stehen Verbraucher gegen ein Unternehmen, das mit einem teuren, aber unnötigen Service für Aufsehen sorgt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat gegen die Betreiber von service-rundfunkbeitrag.de Klage eingereicht, da diese für Leistungen kassieren, die beim offiziellen Beitragsservice kostenlos zu haben sind.
Gebühren im Verborgenen: Der Streit um Transparenz
Das Unternehmen SSS-Software Special Service verlangt 29,99 Euro für die Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung beim offiziellen Beitragsservice, obwohl diese Dienstleistungen bei ARD, ZDF und Deutschlandradio gebührenfrei sind. Die Verbraucherschützer kritisieren, dass die Webseite nicht klar genug darauf hinweist, dass die angebotenen Dienste kostenpflichtig sind.
„Dass der Anbieter dafür 29,99 Euro verlangt, ist nicht klar genug erkennbar“, bemängelt Sebastian Reiling, Referent im Team Sammelklagen des vzbv. Nach Schätzungen sind bereits über 90.000 Menschen auf diese Kostenfalle hereingefallen, und die Seite wurde bis vor kurzem bei Google-Anfragen nach „Rundfunkbeitrag anmelden“ prominent angezeigt.
Was tun, wenn man bereits gezahlt hat?
Falls Sie bereits für den Service bezahlt haben, gibt es Hoffnung auf Rückerstattung. Der vzbv empfiehlt, umgehend einen Widerruf zu erklären. Auf ihrer Webseite stellt die Verbraucherzentrale einen Musterbrief zur Verfügung, um den Widerruf zu erleichtern. Das Unternehmen hat angekündigt, Widerrufserklärungen für bis zum 27. Juni geschlossene Verträge zu akzeptieren.
Der Rundfunkbeitrag – Ein kurzer Überblick
Der Rundfunkbeitrag, früher als „GEZ-Gebühr“ bekannt, ersetzt seit 2013 die alte Rundfunkgebühr. Jeder Haushalt und jede Betriebsstätte zahlt die Abgabe, unabhängig von der Anzahl der Empfangsgeräte. Die Reform sollte dem Wandel von Rundfunkempfangsgeräten zu modernen Smartphones Rechnung tragen.
Die Beiträge werden durch den Beitragsservice eingezogen und an ARD, ZDF und Deutschlandradio verteilt. Im Jahr 2023 wurden rund 9,02 Milliarden Euro eingenommen. Dieser Betrag wird unter den öffentlich-rechtlichen Sendern und den Landesmedienanstalten aufgeteilt. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte 2018 die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags.
Der rechtliche Weg: Klage und Sammelklage
Nachdem das Unternehmen nicht auf die Abmahnung reagiert hatte, erhob der vzbv Klage beim Oberlandesgericht Koblenz. Zudem prüfen die Verbraucherschützer eine Sammelklage, falls die Rückzahlungen nicht wie angekündigt erfolgen. Bei einer erfolgreichen Sammelklage könnten betroffene Verbraucher direkt entschädigt werden.
Die Webseite service-rundfunkbeitrag.de ist nach wie vor erreichbar. Unter dem Abschnitt „Weitere Informationen“ wird zwar im Kleingedruckten darauf hingewiesen, dass Änderungen und Anmeldungen auch kostenlos über den offiziellen Beitragsservice vorgenommen werden können, doch die versteckte Platzierung dieser Information wird als unzureichend angesehen.
Insgesamt zeigt der Fall, wie wichtig es ist, sich bei Online-Diensten genau über die Kosten und die angebotenen Leistungen zu informieren. Verbraucher sollten wachsam sein und sich im Zweifel direkt bei den offiziellen Anbietern informieren, um unnötige Kosten zu vermeiden.
