Kein Entkommen vor der Gerechtigkeit: Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen ehemalige KZ-Sekretärin

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung der inzwischen 99-jährigen Irmgard F., die während des Zweiten Weltkriegs als Sekretärin im Konzentrationslager Stutthof tätig war, endgültig bestätigt. Das Urteil des Landgerichts Itzehoe wegen Beihilfe zum Mord in 10.505 Fällen und zum versuchten Mord in fünf Fällen ist nun rechtskräftig. Irmgard F. wurde zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt – ein Urteil, das als eines der letzten Strafverfahren zur Aufarbeitung der NS-Verbrechen in die Geschichte eingehen könnte.

Kein Vorsatz, keine Ausrede

Die Verteidigung von Irmgard F. hatte Revision eingelegt und argumentierte, dass ihrer Mandantin kein Vorsatz nachgewiesen werden könne. Sie hätte angeblich nicht gewusst, was in dem Lager vor sich ging und führte aus ihrer Sicht „neutrale Handlungen“ aus – Tätigkeiten, die sich nicht von einem Bürojob bei einer Bank unterschieden hätten. Doch der BGH folgte dieser Argumentation nicht. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass Irmgard F. durch ihre Dienstbereitschaft psychische Beihilfe zu den Mordtaten leistete. Über ihren Schreibtisch ging fast die gesamte Korrespondenz des Lagers, das in seiner grausamen Effizienz kaum zu übersehen war.

Eine späte, aber klare Antwort

Irmgard F. war zwischen Juni 1943 und April 1945 als Schreibkraft in der Kommandantur des KZ Stutthof bei Danzig tätig, damals erst 18 Jahre alt. In diesem Lager und seinen Außenstellen waren etwa 110.000 Menschen aus 28 Ländern inhaftiert. Rund 65.000 Menschen überlebten die unmenschlichen Bedingungen nicht. Das Urteil des Landgerichts Itzehoe machte deutlich, dass auch unterstützende Tätigkeiten, die zur systematischen Tötung von Inhaftierten beitrugen, rechtlich als Beihilfe zum Mord gewertet werden können.

Kein Verfallsdatum für Gerechtigkeit

Während der Verhandlung stellte die Vorsitzende des 5. Strafsenats, Gabriele Cirener, eine rhetorische Frage, die sicherlich vielen im Raum durch den Kopf ging: Sollte man über 80 Jahre nach dem Holocaust überhaupt noch Menschen wie Irmgard F. zur Rechenschaft ziehen? Die Antwort war eindeutig: „Mord verjährt nicht.“ Und so bleibt auch über ein halbes Jahrhundert nach den Verbrechen klar, dass die Gerechtigkeit ihren langen Arm ausstreckt, um jene zur Verantwortung zu ziehen, die an diesen Gräueltaten beteiligt waren.

In einer Welt, die nie vergessen darf, was damals geschah, ist dieses Urteil mehr als ein juristisches Dokument – es ist ein Mahnmal, dass auch die kleinste Rolle im Getriebe des Unrechts Konsequenzen haben muss.

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