In Deutschland hat der Fiskus im Zuge der sogenannten Cum-Cum-Geschäfte potenziell Milliardenbeträge an Banken und Investoren verschenkt. Cum-Cum-Deals gehören zu den komplexen Steuertricks, bei denen ausländische Investoren durch das kurzfristige Verleihen von Aktien Dividendensteuererstattungen erhalten haben, auf die sie keinen Anspruch haben. Trotz Urteilen und Gesetzesänderungen, die diese Praxis als illegal einstufen, bleibt die Rückholung der entgangenen Steuergelder schleppend. Warum tut sich Deutschland so schwer, das Geld zurückzuholen?
Ein gigantisches Versäumnis: Warum bleibt das Geld liegen?
Man kann sich schon die Haare raufen: Geschätzte 30 Milliarden Euro könnten in die Staatskasse fließen, doch die Ermittlungen gehen nur im Schneckentempo voran. Anne Brorhilker, die ehemalige Chefermittlerin im Cum-Cum-Skandal, ist fassungslos. „Die Finanzlobby hat hier beste Arbeit geleistet“, kommentiert sie frustriert. Denn trotz klarer Urteile des obersten Finanzgerichts und mehrfacher Bestätigungen durch das Bundesfinanzministerium, scheint es, als würde der Staat zögerlich agieren – und das in Zeiten knapper Kassen.
Die schleppende Aufarbeitung: Ein Blick in die Bundesländer
Eine Umfrage des RBB zeigt ein düsteres Bild: Viele Bundesländer haben kaum bis gar keine Fortschritte gemacht. Während Hessen und Baden-Württemberg zumindest einige Millionen Euro zurückholen konnten, ist das auf die Gesamtsumme bezogen nur ein Tropfen auf den heißen Stein. In Hessen, dem Land mit dem wichtigen Bankenstandort Frankfurt, laufen derzeit 95 Verdachtsfälle, die bis zu vier Milliarden Euro umfassen könnten. Doch die Rückholaktionen gestalten sich zäh und langwierig.
Verantwortung hin und her: Wo klemmt es?
Bundesfinanzminister Christian Lindner sieht die Verantwortung vor allem bei den Ländern. Diese sollen durch ihre Steuerverwaltungen und Steuerfahndungen die Cum-Cum-Fälle aufklären. Allerdings beklagen die Länder die Komplexität der Vorgänge und die begrenzten Ressourcen für die Bearbeitung. Die Bundesregierung hatte 2021 angekündigt, alle missbräuchlichen Dividendenarbitragegeschäfte konsequent zu unterbinden. Doch bei der Umsetzung dieser Pläne zeigt sich wenig Enthusiasmus.
Frankreich als Vorbild: Geht doch!
Anne Brorhilker, mittlerweile Geschäftsführerin beim Verein „Finanzwende“, weist auf Frankreich hin. Dort wurde eigens eine Staatsanwaltschaft gegründet, die sich um die systematische Aufarbeitung solcher Steuerfälle kümmert. Alle infrage kommenden Banken wurden durchleuchtet, und es gab durchschlagende Erfolge. „Es geht also, wenn man nur will“, resümiert Brorhilker. Doch in Deutschland bleibt vieles Stückwerk – und das Geld fließt weiterhin nicht in die Staatskasse.
Fazit: Das Warten auf Gerechtigkeit
Der Cum-Cum-Skandal zeigt eindrücklich, wie schwer sich Deutschland mit der Aufarbeitung von Finanzverbrechen tut. Während Milliarden auf der Strecke bleiben, verzetteln sich die Behörden in Zuständigkeitsfragen und komplexen Verfahren. Die Zeit drängt, denn jede Verzögerung kostet den Staat und damit uns alle bares Geld. Es bleibt zu hoffen, dass die Aufklärung dieser Fälle bald an Fahrt gewinnt und Deutschland sich an Ländern wie Frankreich ein Beispiel nimmt. Denn eines steht fest: Mit einem klaren Willen lässt sich auch dieses Kapitel der Finanzgeschichte schließen – und der Steuerzahler bekommt zumindest einen Teil dessen zurück, was ihm zusteht.
