Mit dem Inkrafttreten des vierten Bürokratieentlastungsgesetzes zum 1. Januar 2025 wird die Meldepflicht für deutsche Staatsangehörige bei Hotelübernachtungen abgeschafft. Diese Änderung des Bundesmeldegesetzes markiert einen bedeutenden Schritt zur Reduzierung administrativer Hürden im Gastgewerbe, wirft jedoch gleichzeitig neue Herausforderungen auf.
Kernpunkte der Neuregelung
- Abschaffung der Meldepflicht für deutsche Staatsangehörige
- Keine Notwendigkeit mehr zur Erfassung von Meldedaten, weder handschriftlich noch digital
- Beibehaltung der Meldepflicht für ausländische Gäste
Kritik und Herausforderungen
Der Hotelverband Deutschland sieht die Gesetzesänderung als unzureichend an. Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Verbandes, betont:
„Wir haben natürlich mehr als nur inländische Gäste. Für unsere ausländischen Gäste, die im Durchschnitt 20 Prozent der Übernachtungen in Deutschland ausmachen, bleibt es bei dem bisherigen Verfahren.“
Diese Unterscheidung zwischen in- und ausländischen Gästen könnte zu Spannungen an der Rezeption führen und widerspricht dem Grundsatz der Gleichbehandlung aller Gäste.
Verpasste Chance zur Digitalisierung
Der Hotelverband kritisiert zudem, dass die Gelegenheit für eine umfassende Digitalisierung des Check-in-Prozesses verpasst wurde. Ein vollständig digitales Verfahren, wie es in Nachbarländern bereits praktiziert wird, wäre die präferierte Lösung gewesen.
Sonderfall: Heilbäder und Kurorte
In Heilbädern und Kurorten, die zusammen 42 Prozent der Übernachtungen in Deutschland ausmachen, könnte die Zettelwirtschaft für inländische Gäste bestehen bleiben. Der Grund: Die Erfassung von Daten ist hier für Kurbeitrags- und Fremdenverkehrsbeitragssysteme weiterhin erforderlich.
Fazit
Die Abschaffung der Meldepflicht für deutsche Staatsangehörige ist ein Schritt in die richtige Richtung, um bürokratische Lasten zu reduzieren. Allerdings zeigt sich, dass eine halbherzige Umsetzung neue Probleme schaffen kann. Eine ganzheitliche, digitale Lösung für alle Gäste wäre wünschenswert gewesen, um echte Effizienzgewinne zu erzielen und eine Gleichbehandlung aller Gäste zu gewährleisten.
Citations:
[1] https://chekin.com/de/blog/meldepflicht-fuer-inlaendische-gaeste-wichtige-aenderungen-ab-2025/
[2] https://tourismusnetzwerk-brandenburg.de/themen/themen-z/recht/gesetzesaenderungen-2025-das-muessen-sie-beachten
[3] https://rlp.tourismusnetzwerk.info/2024/11/07/meldepflicht-fuer-deutsche-gaeste-in-beherbergungsbetrieben-entfaellt-zum-1-januar-2025/
[4] https://www.deutschertourismusverband.de/themen/politik/buerokratieabbau
[5] https://www.hotellerie.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/M@ilnews_Dokumente/Hotelverband_Deutschland_IHA_FAQ_Hotelmelderecht_ab_Januar_2025.pdf
[6] https://www.chip.de/news/Ab-2025-fuer-deutsche-Buerger-Das-aendert-sich-beim-Hotelbesuch_184949846.html
[7] https://www.kommunen.nrw/informationen/mitteilungen/datenbank/detailansicht/dokument/bundesrat-beschliesst-abschaffung-des-meldescheins.html
[8] https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/hotel-check-in-meldedaten-reisen-100.html
