Das seit einem Jahr auch für mittelgroße Unternehmen geltende Lieferkettengesetz stellt viele Firmen vor komplexe Herausforderungen. Während das Gesetz darauf abzielt, Menschenrechte in globalen Lieferketten zu schützen, sehen sich Unternehmen mit erheblichem bürokratischem Aufwand konfrontiert.
Auswirkungen auf Unternehmen
Das Pharmaunternehmen Biotest aus Dreieich exemplifiziert die Situation vieler betroffener Firmen. Mit Kosten im mittleren sechsstelligen Bereich und der Einstellung zusätzlichen Personals versucht das Unternehmen, den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Die Implementierung von Fragebögen und Methoden zur Handhabung potenzieller Menschenrechtsverstöße in der Lieferkette stellt dabei nur einen Teil der Herausforderungen dar.
Kritik und Verbesserungsvorschläge
Professorin Julia Hentschel von der EBS Universität kritisiert den hohen bürokratischen Aufwand und schlägt vor, die Dokumentations- und Berichtspflichten zu reduzieren, während die Bußgelder als ökonomischer Anreiz beibehalten werden sollten. Diese Sichtweise unterstreicht die Notwendigkeit einer Balance zwischen effektivem Menschenrechtsschutz und praktischer Umsetzbarkeit für Unternehmen.
Indirekte Auswirkungen auf kleinere Betriebe
Bemerkenswert ist, dass das Gesetz indirekt auch kleinere Unternehmen betrifft, die Teil der Lieferketten größerer Firmen sind. Der Chemikalienhändler A+E Fischer aus Wiesbaden mit nur 80 Beschäftigten sieht sich beispielsweise mit zusätzlichem Personalaufwand konfrontiert, um den Anfragen größerer Kunden nachzukommen.
Ausblick und Erwartungen
Die Wirksamkeit des Gesetzes in Bezug auf die Verbesserung der Menschenrechtssituation in Lieferketten lässt sich noch nicht abschließend beurteilen. Professorin Hentschel weist jedoch darauf hin, dass generell eine erhöhte Sorgfalt in der Lieferkette zu Verbesserungen ökologischer und sozialer Standards bei Lieferanten führt.
Viele Unternehmen blicken nun gespannt auf die bevorstehende Bundestagswahl und die möglichen Auswirkungen auf die zukünftige Gestaltung und Umsetzung des Lieferkettengesetzes, insbesondere im Kontext einer möglichen europäischen Regelung.
Es bleibt abzuwarten, wie der Gesetzgeber auf die Herausforderungen reagieren und ob er einen ausgewogenen Ansatz finden wird, der sowohl den Schutz der Menschenrechte als auch die praktische Umsetzbarkeit für Unternehmen berücksichtigt.
Citations:
[1] https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/Gesetz-Unternehmerische-Sorgfaltspflichten-Lieferketten/gesetz-unternehmerische-sorgfaltspflichten-lieferketten.html
[2] https://www.dihk.de/de/aktuelles-und-presse/aktuelle-informationen/lieferkettengesetz-der-staat-macht-es-sich-zu-einfach–109508
[3] https://www.tagesschau.de/wirtschaft/eu-lieferkettengesetz-deutschland-unternehmen-100.html
[4] https://www.eqs.com/de/compliance-wissen/blog/lieferkettengesetz/
[5] https://www.deutschlandfunk.de/lieferkettengesetz-umsetzung-auswirkungen-100.html
[6] https://www.csr-in-deutschland.de/DE/Wirtschaft-Menschenrechte/Gesetz-ueber-die-unternehmerischen-Sorgfaltspflichten-in-Lieferketten/gesetz-ueber-die-unternehmerischen-sorgfaltspflichten-in-lieferketten.html
[7] https://www.csr-in-deutschland.de/DE/Wirtschaft-Menschenrechte/Gesetz-ueber-die-unternehmerischen-Sorgfaltspflichten-in-Lieferketten/Lieferkettengesetz-These-trifft-Praxis/lieferkettengesetz-these-trifft-praxis.html
[8] https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/lieferkettengesetz-1872010
[9] https://www.verdi.de/themen/internationales/initiative-lieferkettengesetz
[10] https://www.bmz.de/de/themen/lieferkettengesetz
