Verbraucherzentrale verklagt Trade Republic: Irreführende Werbung mit Zinsen?

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zieht gegen den Neobroker Trade Republic vor Gericht – und der Vorwurf hat es in sich: „Irreführende Werbung“ zu Zinsen und Einlagensicherung.

📢 Kernkritik:
Trade Republic wirbt mit 3 % Zinsen – „unbegrenzt“.
Aber: Der Zinssatz ist veränderlich, diese Einschränkung wird nicht klar genug kommuniziert.
Nicht alle Einlagen sind über die gesetzliche Einlagensicherung geschützt.

👉 Die Verbraucherschützer sehen hier eine bewusst undurchsichtige Praxis, die Kund:innen täuschen könnte.


🔎 Worum geht es genau?

✔ Trade Republic lockt Anleger:innen mit attraktiven Sparzinsen von 3 %.
✔ Die Werbung suggeriert „unbegrenzte“ Guthabensicherung – doch nicht das gesamte Geld ist geschützt.
✔ Stattdessen wird ein Teil der Kundeneinlagen in Geldmarktfonds investiert.

🔍 Das Problem:

🚨 Geldmarktfonds gelten als sicher, sind aber nicht risikolos.

📢 Verbraucherschützer warnen:

💬 Niels Nauhauser (Finanzexperte der Verbraucherzentrale):

„Bei Finanzmarktturbulenzen könnten Anleger:innen Verluste erleiden – ohne zu wissen, welches Risiko sie eigentlich eingegangen sind.“

👉 Sprich: Wer bei Trade Republic Geld anlegt, ist sich möglicherweise nicht bewusst, dass ein Teil seines Guthabens nicht unter den Einlagensicherungsmechanismus fällt.


⚖️ Klage vor dem Landgericht Berlin – was wird Trade Republic vorgeworfen?

Die Verbraucherzentrale argumentiert:

🔴 Kund:innen werden nicht ausreichend darüber informiert, dass Teile ihrer Einlagen nicht gesichert sind.
🔴 Der Hinweis auf Geldmarktfonds-Risiken ist nicht transparent genug.
🔴 Trade Republic kann nach Belieben die Verteilung zwischen Bankguthaben und Fonds verändern – ohne Zustimmung der Kunden.

🚨 „Geschäftspolitisches Kalkül“, nennt das Nauhauser.

👉 Zum Schutz der Verbraucher:innen hat die Verbraucherzentrale daher Klage vor dem Landgericht Berlin eingereicht.


🛡️ Trade Republic weist Vorwürfe zurück

📢 Laut Trade Republic ist an den Vorwürfen nichts dran:

✔ Die Anlagepraxis sei bereits seit Mai 2024 bekannt.
✔ Kund:innen könnten jederzeit über die App transparent einsehen, wie ihr Geld auf Banken und Fonds verteilt wird.
Sowohl auf der Website als auch im Help Center gebe es klare Erklärungen.

👉 Das Unternehmen sieht also keinen Grund, seine Werbepraxis zu ändern.


🔎 Fazit: Transparenz oder Mogelpackung?

📌 Trade Republic bewirbt sein Angebot mit starken Zinsen – doch nicht jedes Detail ist Verbraucherschützer:innen transparent genug.
📌 Geldmarktfonds sind keine Sparkonten – und bergen bei Marktschwankungen ein gewisses Risiko.
📌 Das Landgericht Berlin wird nun entscheiden, ob die Werbung von Trade Republic tatsächlich irreführend ist.

Der Fall zeigt einmal mehr:

💡 Fintech-Unternehmen und Neobroker verändern die Finanzlandschaft – doch Verbraucherschutz und Transparenz müssen weiterhin oberste Priorität haben.

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