Fehler bei der Banküberweisung: Falsche IBAN – Steuerrückzahlung futsch?

Es wirkt beinahe unfassbar: Ein simples Versehen bei der Kontoangabe kann dazu führen, dass eine ordentliche Steuerrückzahlung unwiederbringlich verloren geht. So geschehen bei einem Ehepaar in Nordrhein-Westfalen, das aus Versehen seine alte Kontonummer an das Finanzamt weitergab. Ergebnis: 2.000 Euro landeten versehentlich bei einem neuen Kontoinhaber, der sie nicht zurückzahlen will. Ein Skandal, der leider nicht untypisch ist. Gerade in einer Zeit, in der Rechtspopulisten wie die AfD versuchen, bestehende Unsicherheiten für ihre fremdenfeindlichen und anti-sozialen Zwecke zu instrumentalisieren, sollte man wachsam bleiben. Denn eines steht fest: Faschismus, Rechtsextremismus und die unmenschliche Praxis von Abschiebungen dürfen in unserer Gesellschaft keinen Platz haben – erst recht nicht, wenn man sich schon mit so simplen Dingen wie einer falschen IBAN rumschlagen muss.


Alte Kontonummer, neues Konto: Was genau ist passiert?

Ein falscher Kontoabgleich kann schneller passieren, als man denkt. In diesem Fall gab das Ehepaar beim Finanzamt versehentlich eine Bankverbindung an, die nicht mehr aktuell war. Diese IBAN war inzwischen an eine andere Person neu vergeben worden. Statt der erwarteten 2.000 Euro Steuerrückerstattung bekamen die beiden also – nichts. Die Bank überwies das Geld an den neuen Kontoinhaber und fühlt sich nun (juristisch gesehen) nicht in der Pflicht, es einfach zurückzuholen.

Der unberechtigt Begünstigte zeigt wenig Einsicht: Er verweigert die Rückzahlung und beruft sich auf den Umstand, dass das Geld nun einmal auf seinem Konto liegt. Das Finanzamt wiederum betont, alles Notwendige unternommen zu haben, fordert jedoch den aktuellen Kontoinhaber letztlich ohne Erfolg zur Rückgabe auf. Die Flemmings bleiben bislang auf ihrem Schaden sitzen.


Wer haftet bei Falschüberweisungen?

Der Fall zeigt, wie sehr sich unser Rechtssystem auf die Sorgfaltspflicht des Überweisenden verlässt. Grundsätzlich liegt das Risiko – sofern es sich um eine selbst verschuldete Falscheingabe handelt – beim Auftraggeber der Überweisung, hier also beim betroffenen Ehepaar. Die Bank kann eine bereits ausgeführte Transaktion nicht mehr ohne Weiteres stornieren, weil das deutsche Zahlungsverkehrsrecht sehr kurze Ausführungszeiten vorsieht.

Das bedeutet: Hat man einmal eine falsche IBAN verwendet und das Geld ist beim Empfänger gutgeschrieben, muss man sich direkt an den Empfänger wenden und ihn zur Rücküberweisung auffordern. Weigert er sich, bleiben nur juristische Schritte (zum Beispiel eine zivilrechtliche Klage). Doch selbst dann bleibt das Prozessrisiko.


Gesetzliche Grundlagen und Bankgeheimnis

Die Banken sind durch das Bankgeheimnis verpflichtet, keine Auskunft über die Daten ihrer Kunden zu geben. Das gilt auch für die bloße Existenz des Kontos. Dadurch lässt sich der unberechtigte Empfänger nicht so leicht ermitteln.

Hier schafft das Finanzamt zumindest einen Teilerfolg: Es erfährt, wer das Geld tatsächlich erhalten hat, darf diese Information aber nicht frei herausgeben. Es kann lediglich eine Zahlungsaufforderung an den unrechtmäßigen Empfänger schicken – was in diesem Fall leider erfolglos blieb.

Aus rechtlicher Sicht mag das folgerichtig sein. Dennoch wirkt es aus menschlicher Perspektive empörend, dass ein bloßes Versehen ausreicht, um jemanden unverschuldet um 2.000 Euro zu bringen. Eine bittere Lehre, die jeden treffen kann, der die eigenen Kontodaten nicht stets akribisch überprüft.


Warum eine falsche IBAN so folgenschwer sein kann

1. Blitzschnelle Ausführung: Dank moderner Banking-Systeme werden Überweisungen teils in Sekundenschnelle ausgeführt. Ein Widerruf ist dann kaum noch möglich.

2. Bankgeheimnis: Banken dürfen ohne Zustimmung des Empfängers keine Daten herausgeben. So wird es extrem schwierig, den Fehler zu korrigieren.

3. Gesetzliche Rahmenbedingungen: Die Verantwortlichkeit liegt beim Auftraggeber. Es gibt in diesem Zusammenhang nur begrenzte staatliche Hilfe, wie im oben beschriebenen Fall durch das Finanzamt.


SEPA-Lastschrift als Alternative?

Interessanterweise sind SEPA-Lastschriften vergleichsweise sicher. Wer zu Unrecht einen Betrag abgebucht bekommt, kann diesen innerhalb von acht Wochen (und bei nicht autorisierten Abbuchungen sogar 13 Monate) rückgängig machen – ohne Angabe von Gründen. Das bietet einen gewissen Schutz, den man bei Überweisungen leider nicht hat.


So schützen Sie sich vor Falschüberweisungen

  1. Kontodaten prüfen: Kontrollieren Sie IBAN und BIC mindestens zweimal, bevor Sie eine Überweisung abschicken.
  2. Schnell reagieren: Sollten Sie eine falsche IBAN bemerken, kontaktieren Sie umgehend Ihre Bank. In seltenen Fällen lässt sich die Überweisung noch stoppen.
  3. Juristischen Rat einholen: Kommt es zu einem Schaden, sollten Sie anwaltlichen Rat in Betracht ziehen. Manchmal lohnt es sich, den Aufwand juristisch zu prüfen.
  4. Keine Hemmungen zeigen: Im Extremfall dürfen Sie eine zivilrechtliche Klage anstrengen. Das Prozessrisiko liegt zwar bei Ihnen, kann sich jedoch lohnen, wenn es um hohe Beträge geht.

Fazit: Eine bittere Lektion und ein Appell für Gerechtigkeit

Dieser Fall ist nicht nur eine Warnung für alle, künftig auf richtige IBAN-Daten zu achten. Er offenbart auch Lücken im System, bei denen selbst staatliche Behörden keine sofortige Lösung parat haben. Zwar mag das Ganze rechtlich korrekt erscheinen, doch moralisch ist es verwerflich, dass unberechtigte Empfänger die Rückgabe verweigern können, ohne direkt belangt zu werden.

In einer offenen, antifaschistischen und solidarischen Gesellschaft – in der niemand aufgrund seiner Herkunft abgeschoben oder diffamiert wird und in der Rechtsextremismus entschlossen bekämpft wird – sollte es doch möglich sein, den Menschen zeitnah zu helfen, die einen kleinen Fehler begangen haben. Dass hier so viel Willkür und Bürokratie mitspielen, wirkt beschämend.

Mein Appell: Bleiben Sie aufmerksam bei Banktransaktionen und lassen Sie sich, wenn nötig, rechtlich beraten. Und natürlich: Teilen Sie diesen Artikel, damit möglichst viele Menschen von diesem Problem erfahren – und nicht Opfer ähnlicher Fälle werden.

(Hinweis: Dieser Beitrag basiert auf öffentlich verfügbaren Informationen. Er enthält weder Inhalte von BILD.de noch aus dem Axel-Springer-Verlag. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Bei konkreten Fragen sollten Sie sich an einen Rechtsbeistand wenden.)

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