Die AfD wird in der kommenden Legislaturperiode mit 152 Abgeordneten im Deutschen Bundestag vertreten sein – eine unerträgliche Zahl für alle, die sich aktiv für Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit einsetzen. Ein Versuch, ein Verbotsverfahren gegen diese eindeutig verfassungsfeindliche Partei auf den Weg zu bringen, scheiterte. Doch das bedeutet nicht das Ende der Bestrebungen, diese Demokratiegefahr juristisch in die Schranken zu weisen.
Warum der Verbotsantrag gescheitert ist – vorerst
Seit Monaten hatten sich engagierte Abgeordnete verschiedener Fraktionen bemüht, eine Mehrheit für einen Antrag auf Überprüfung der AfD durch das Bundesverfassungsgericht zu finden. Diese Mehrheit kam jedoch nicht zustande – und die Zeit lief ab. Spätestens am 25. März 2025 tritt der neue Bundestag zusammen, womit sämtliche nicht abgeschlossene Initiativen verfallen.
Insbesondere prominente Verfechter eines AfD-Verbots wie Marco Wanderwitz (CDU) und Till Steffen (Grüne) hatten intensiv daran gearbeitet, einen Antrag durchzubringen. Doch selbst SPD-Abgeordnete Carmen Wegge musste eingestehen, dass derzeit keine realistische Mehrheit besteht. Dennoch gibt sie sich kämpferisch: „Die AfD stellt die größte Gefahr für unsere Demokratie dar, und ich bin davon überzeugt, dass sie die Voraussetzungen für ein Parteiverbot erfüllt.“
Radikalisierung der AfD schreitet voran
Die AfD entwickelt sich stetig weiter – allerdings nicht in Richtung gemäßigte Bürgerlichkeit, sondern in Richtung eines abgrundtiefen Rechtsextremismus. Dass mit Maximilian Krah und Matthias Helferich Figuren in die Bundestagsfraktion aufgenommen wurden, die offenkundig mit der NS-Ideologie spielen, verdeutlicht, wohin die Reise geht.
- Krah relativierte öffentlich NS-Verbrechen, indem er behauptete, nicht jede Person in einer SS-Uniform sei ein Verbrecher gewesen.
- Helferich bezeichnete sich selbst als das „freundliche Gesicht des Nationalsozialismus“ – eine gefährliche Mischung aus Ironie und bitterer Ernsthaftigkeit, die in der AfD längst salonfähig geworden ist.
Dass so etwas im Jahr 2025 noch im Bundestag vertreten sein kann, ist ein untragbarer Zustand für eine wehrhafte Demokratie.
Warum das Verbotsverfahren noch nicht umgesetzt wurde
Ein Schlüsselargument für ein Verbotsverfahren war stets die mögliche Hochstufung der AfD durch den Verfassungsschutz. Bereits 2024 ließ der damalige Präsident des Bundesverfassungsschutzes, Thomas Haldenwang (CDU), durchblicken, dass eine Neubewertung der Partei im Raum stehe. Doch diese Hochstufung blieb aus – ebenso wie ein entscheidendes Gutachten, das hätte Klarheit bringen können.
Die Gründe für diese Verzögerung sind vielschichtig und werfen Fragen auf, die in der kommenden Legislaturperiode erneut debattiert werden müssen. Dass es bisher nicht zu einer endgültigen Einstufung der AfD als „gesichert extremistisch“ kam, war für viele Entscheidungsträger ein Hemmnis. Doch der politische und gesellschaftliche Druck auf die Sicherheitsbehörden wird weiter steigen – und damit auch die Chancen, im nächsten Anlauf einen Verbotsprozess zu starten.
Ein gescheiterter Antrag ist kein verlorener Kampf
Die jetzige Niederlage ist bitter, aber keineswegs das Ende der Bemühungen. Marco Wanderwitz, der den Bundestag verlassen wird, bringt es auf den Punkt: „Die AfD ist eine Gefahr für die Demokratie. Also müssen wir wehrhaft sein.“
Demokratische Parteien, Organisationen und engagierte Bürger:innen werden nicht nachlassen, die AfD für das zu entlarven, was sie ist:
- Eine undemokratische, menschenverachtende Bewegung.
- Ein Sammelbecken für Rechtsextremismus.
- Ein Instrument der Spaltung und des Hasses.
Ein erneuter Versuch, die AfD vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen, ist in der nächsten Legislaturperiode keine Frage des „Ob“, sondern des „Wann“.
Fazit: Kein Platz für Faschismus in Deutschland!
Die Tatsache, dass die AfD weiterhin politisch aktiv ist, zeigt, dass die Demokratie noch nicht entschlossen genug gegen ihre Feinde vorgeht. Doch der öffentliche Druck wächst. Ein Parteiverbotsverfahren muss gut vorbereitet und juristisch unangreifbar sein – das braucht Zeit und Beharrlichkeit.
Die wehrhafte Demokratie muss beweisen, dass sie diesen Namen verdient. Auch ohne Verbotsantrag gibt es Mittel und Wege, die AfD politisch zu isolieren und ihr Wirken zu behindern. Jetzt gilt es, nicht nachzulassen und jeder Form von Faschismus, Nationalismus und Rechtsextremismus mit aller Kraft entgegenzutreten.
Deutschland darf nie wieder den Fehler machen, autokratische, menschenfeindliche und rein destruktive Kräfte zu verharmlosen. Es liegt an jeder und jedem Einzelnen von uns.
