Wirecard-Skandal: Bayerisches Oberstes Landesgericht enttäuscht Anleger – Wirtschaftsprüfer EY entgeht vorerst Schadensersatzforderungen

Veröffentlicht am: 28. Februar 2025

Der Wirecard-Skandal zählt zu den größten Finanzverbrechen der deutschen Nachkriegsgeschichte. Zehntausende geprellte Aktionäre hatten auf Schadensersatz gehofft – insbesondere von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young (EY), die über Jahre hinweg mutmaßlich falsche Bilanzen abgesegnet hatte. Doch nun setzt das Bayerische Oberste Landesgericht den Klägern einen herben Rückschlag.

Gerichtsentscheidung: Keine Haftung von EY im Musterverfahren

Das Kapitalanleger-Musterverfahren, das die Ansprüche geschädigter Anleger bündeln sollte, hat nach einer ersten Entscheidung des Gerichts keine Grundlage für Schadensersatzforderungen gegen EY. Gerichtspräsidentin Andrea Schmidt verkündete, EY könne nicht für „falsche Informationen des Kapitalmarkts“ haftbar gemacht werden, da nicht der Wirtschaftsprüfer, sondern Wirecard selbst die fragwürdigen Bilanzen veröffentlicht habe.

Musterklägeranwalt Peter Mattil bezeichnete das Urteil als „hundertprozentig falsch“ und kündigte eine Beschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) an. Auch die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) will weiterkämpfen – wenn nötig in separaten Prozessen. EY selbst begrüßte die Entscheidung und erklärte, an seiner Haltung festzuhalten, dass die geltend gemachten Ansprüche „unbegründet“ seien.

Parallel zum Strafprozess: Musterverfahren bleibt komplex

Während weiterhin knapp 8.700 Anleger direkt klagen und rund 19.000 Geschädigte ihre Ansprüche registriert haben, läuft parallel der Strafprozess gegen Ex-Wirecard-CEO Markus Braun und zwei Mitangeklagte. Braun, der sich wegen Betrugsvorwürfen seit Dezember 2022 vor Gericht verantworten muss, erschien jedoch nicht zum aktuellen Verhandlungstermin.

Das eigentliche Problem: Solvenz.
Während der frühere Wirecard-Vorstand kaum mehr finanzielle Mittel bietet, wäre EY als global tätiges Unternehmen ein vergleichsweise solventer Adressat für Schadensersatzansprüche. Schließlich steht im Raum, dass bis zu 8,5 Milliarden Euro an Aktionärsvermögen vernichtet wurden. Doch für eine Haftung von EY im Musterverfahren fehlt laut dem aktuellen Gerichtsbeschluss die rechtliche Grundlage.

Klage gegen EY weiterhin möglich – aber auf anderer Basis

Die Gerichtsentscheidung bedeutet jedoch nicht, dass für Wirecard-Geschädigte endgültig alle Türen geschlossen sind. Nach Aussage von Präsidentin Schmidt könnten Klagen gegen EY auf Grundlage einer Verletzung von Prüfpflichten weiterhin Erfolg haben. Das Musterverfahren betrifft allerdings nur die falsche Kapitalmarktinformation – hier sieht das Gericht keine direkte Verantwortung von EY.

Mit anderen Worten: Anleger und ihre Anwälte müssen einen anderen juristischen Hebel finden, wenn sie EY zur Rechenschaft ziehen wollen. Dies könnte insbesondere über individuelle Zivilklagen geschehen. Die Verantwortung des Wirtschaftsprüfers für die mutmaßlich jahrelangen Bilanzfälschungen bleibt damit weiter Verhandlungssache.

Ein Skandal ohne echtes Ende?

Die juristische Aufarbeitung des Wirecard-Skandals bleibt ein Paradebeispiel für die Unzulänglichkeiten des deutschen Finanz- und Rechtssystems. Während sich frühere Spitzenmanager von Wirecard auf fragwürdige Weise der Justiz weitgehend entzogen haben oder mittellos erscheinen, scheint nun auch EY einer kollektiven Verantwortung zu entkommen – zumindest in diesem Verfahren.

Die Frage bleibt: Wie konnte ein derartiger Betrug über Jahre hinweg unbemerkt bleiben?
Letztlich steht auch der Gesetzgeber in der Pflicht, sicherzustellen, dass Wirtschaftsprüfer nicht zu Erfüllungsgehilfen wirtschaftskrimineller Strukturen werden. Der Fall Wirecard könnte somit ein bitteres Lehrstück darüber sein, wie unser System einmal mehr Anleger im Regen stehen lässt.

Es ist also nicht vorbei – aber schwieriger denn je.

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