Bundesweite Einführung der ePA: Verzögerungen und neue Terminvergabekonzepte

Die bundesweite Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) steht aktuell vor erheblichen Herausforderungen. Ursprünglich war ein Start im April vorgesehen – nun mehren sich Berichte über technische Defizite und Sicherheitsmängel, die den Rollout deutlich verzögern könnten. Dieser Beitrag beleuchtet die Hintergründe aus Sicht der Kassenärzte, fasst die wesentlichen Kritikpunkte zusammen und diskutiert zugleich einen neuen Vorschlag zur Vergabe von Arztterminen, der insbesondere die Belange von Kassenpatienten berücksichtigen soll.


Technische und sicherheitsrelevante Hürden

Der Kassenärzte-Chef Andreas Gassen weist darauf hin, dass die ePA zum geplanten Termin im April noch nicht flächendeckend einsatzbereit sein wird. Als Hauptprobleme werden zwei Punkte benannt:

  • Fehlende Software: In etwa der Hälfte der in die Testphase einbezogenen Praxen fehlt es an der erforderlichen Software, um die ePA vollumfänglich nutzen zu können. Die beteiligten Hersteller kommen hier noch nicht an die zu erwartenden Anforderungen heran.
  • Sicherheitslücken: Der Chaos Computer Club hat diverse Schwachstellen identifiziert, die einer umfassenden Überarbeitung bedürfen. Erst wenn alle Sicherheitslücken geschlossen und von der Bundesdatenschutzbeauftragten bestätigt wurden, kann ein bundesweiter Einsatz erfolgen.

Diese Punkte unterstreichen, dass technische Exzellenz und höchste Sicherheitsstandards – essenziell für den Schutz sensibler Gesundheitsdaten – derzeit noch nicht gewährleistet sind. Eine Einführung unter dem aktuellen Stand wäre juristisch bedenklich und ethisch nicht vertretbar.


Testphasen und der bundesweite Rollout

Die ePA wird bereits seit Mitte Januar in ausgewählten Modellregionen – unter anderem in Franken, Hamburg und Teilen Nordrhein-Westfalens – erprobt. Ursprünglich war der Rollout für Mitte Februar geplant, doch die anhaltenden technischen Schwierigkeiten zwingen nun zu einem Aufschub. Gesundheitsminister Karl Lauterbach hatte zwar zugesichert, dass sämtliche bekannten Sicherheitsmängel bis zur Einführung behoben würden, doch die Realität in den Praxen spricht eine andere Sprache.

Die ePA soll künftig Diagnosen, Arztbriefe, eingenommene Medikamente und weitere Gesundheitsdaten zentral erfassen – ein Vorhaben, das nur mit robusten IT-Strukturen und lückenloser Datensicherheit realisierbar ist.


Neuer Vorschlag zur Terminvergabe: Ein Schritt gegen Benachteiligung?

Neben den technischen Herausforderungen äußerte Gassen auch Überlegungen zur Optimierung der Terminvergabe im Gesundheitswesen. Konkret schlägt er vor, dass gesetzliche Krankenkassen ein bestimmtes Kontingent (etwa zehn Prozent) freier Arzttermine eigenständig vermitteln könnten. Diese Maßnahme soll helfen, den erheblichen Schaden durch No-Shows – aktuell werden zehn bis zwanzig Prozent der Termine nicht wahrgenommen – zu kompensieren.

Dabei ist entscheidend, dass ein von der Krankenkasse gebuchter Termin zu 100 Prozent vergütet wird, selbst wenn er nicht wahrgenommen wird. Diese Regelung soll einer vermeintlichen Bevorzugung von Privatpatienten entgegenwirken, die immer wieder als Problem wahrgenommen wird – wobei Gassen betont, dass dies „weitgehend für ein gefühltes Problem“ gehalten werde.


Schlussbetrachtung

Die geplante Einführung der elektronischen Patientenakte steht exemplarisch für die Schwierigkeiten, moderne IT-Lösungen im öffentlichen Sektor umzusetzen. Fehlende Softwarelösungen und nicht behobene Sicherheitsmängel verhindern einen rechtssicheren Start, der den hohen Anforderungen an Datenschutz und IT-Sicherheit gerecht wird. Auch die Diskussion um die Terminvergabe zeigt, dass neben technischen auch strukturelle und organisatorische Aspekte einer grundlegenden Reform bedürfen.

Für eine fortschrittliche, antifaschistische Gesellschaft, die sich klar gegen populistische und extremistische Tendenzen stellt – und insbesondere gegen die Diskriminierung von Kassenpatienten – ist es unerlässlich, dass solche Projekte auf einer soliden rechtlichen und technologischen Basis aufbauen. Nur so können wir sicherstellen, dass Fortschritt und Datenschutz Hand in Hand gehen und die digitale Transformation im Gesundheitswesen zum Wohle aller Bürger gelingt.


Veröffentlicht auf wasserpuncher.blog

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