Falsche Berechnungen zur Ausländerkriminalität: Wie statistische Fehlinterpretationen Ängste schüren

In der öffentlichen Debatte werden immer wieder Behauptungen verbreitet, dass Ausländer überproportional viele Tatverdächtige stellen – trotz eines vergleichsweise geringen Anteils an der Gesamtbevölkerung. Solche Aussagen beruhen meist auf statistisch unsinnigen Zahlenvergleichen und einer gravierenden Fehlinterpretation der Polizeistatistiken.

Der Denkfehler in den Zahlen

Typischerweise hört man die Aussage: „Obwohl im Bundesland X nur Y Prozent Ausländer leben, machen diese einen viel höheren Anteil der Tatverdächtigen aus!“ – ein Argument, das sich vor allem in rechtspopulistischen Diskursen großer Beliebtheit erfreut. Dabei wird jedoch häufig übersehen, dass in den Polizeistatistiken alle als Tatverdächtige erfassten Personen gezählt werden – unabhängig davon, ob sie zur in der Bevölkerung gemeldeten ausländischen Wohnbevölkerung gehören oder nicht. So können auch Durchreisende, Touristen, Grenzpendler oder Personen ohne gültige Aufenthaltserlaubnis in die Zahlen einfließen.

Die Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ) – Ein Vergleich

Für deutsche Staatsbürger wird im Rahmen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) eine Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ) ermittelt. Diese Zahl errechnet sich, indem die Anzahl der deutschen Tatverdächtigen ab einem Alter von acht Jahren durch die Gesamtzahl der in Deutschland gemeldeten Deutschen (ebenfalls ab acht Jahren) geteilt und mit 100.000 multipliziert wird. In der PKS 2023 lag diese Zahl bei 1.983 pro 100.000 Einwohner – das entspricht 1,983 Prozent. Das bedeutet, dass etwa jeder fünfzigste Deutsche dieser Altersgruppe im Jahr 2023 als Tatverdächtiger geführt wurde.

Für Nichtdeutsche gibt das Bundeskriminalamt (BKA) hingegen keine vergleichbare TVBZ an. Grund dafür ist, dass die Bevölkerungsstatistik der Ausländergruppen Personen, wie Touristen, Durchreisende oder Personen ohne Aufenthaltserlaubnis, nicht vollständig erfasst. Wer in die Polizeistatistik als Tatverdächtiger geführt wird, muss also nicht zwangsläufig zur in den Melderegistern erfassten ausländischen Wohnbevölkerung gehören.

Fehlerhafte Berechnungen in den Landeskriminalstatistiken

Trotz der klaren Hinweise des BKA haben einige Landeskriminalämter versucht, eigene TVBZ für Nichtdeutsche zu berechnen. So wurde beispielsweise in der Brandenburger PKS eine TVBZ für Nichtdeutsche angegeben, die angibt, dass pro 100.000 in Brandenburg gemeldeter Ausländer im PKS-Berichtsjahr 2024 genau 8.900 als Tatverdächtige ermittelt wurden – mit noch höheren Werten für männliche (13.873) und weibliche (3.260) Tatverdächtige. Diese Zahlen erscheinen absurd hoch und entbehren einer soliden statistischen Grundlage, da sie auch Personen beinhalten, die gar nicht zur registrierten ausländischen Wohnbevölkerung gehören.

Noch gravierender wird der Fehler im LKA Schleswig-Holstein: Dort wird für 19 verschiedene Staatsangehörigkeiten eine TVBZ berechnet, indem die Zahl der polizeilich registrierten Tatverdächtigen durch die Einwohnerzahl der jeweiligen ausländischen Gruppe geteilt wird. So kommt es zu Ergebnissen, die teilweise über 100 Prozent liegen – beispielsweise könnte theoretisch der Anteil tatverdächtiger Monegassen bei einer einzigen registrierten Person im Worst-Case-Szenario 200 Prozent betragen. Diese Berechnungsmethode ignoriert, dass viele der erfassten Tatverdächtigen lediglich als Besucher, Durchreisende oder aufgrund ausländerrechtlicher Verstöße geführt werden und nicht zur stabilen Wohnbevölkerung gehören.

Konsequenzen und Aufarbeitung

Aufgrund dieser fehlerhaften Berechnungsgrundlagen hat das LKA Schleswig-Holstein seine Kriminalstatistik umgehend zurückgezogen und eine Neuberechnung der TVBZ angekündigt. Das Innenministerium räumte zwar den Fehler ein, relativierte diesen aber mit der Aussage, dass die TVBZ in der Gesamtdarstellung der Kriminalstatistik ohnehin keine Rolle spiele. Dennoch zeigen diese Unstimmigkeiten, wie sehr Zahlen manipuliert werden können, um Vorurteile zu schüren – ein Vorgehen, das in rechtspopulistischen Kreisen oft genutzt wird, um die angeblich höhere Kriminalitätsneigung von Ausländern zu belegen.

Fazit

Die falschen Berechnungen zur Ausländerkriminalität sind ein Paradebeispiel dafür, wie durch die missbräuchliche Interpretation von Statistiken Ängste geschürt und xenophobe Narrative genährt werden. Ein sachlicher und wissenschaftlich fundierter Vergleich der Kriminalitätsraten muss stets die tatsächliche Zusammensetzung der in den Statistiken erfassten Bevölkerungsgruppen berücksichtigen. Nur so kann eine fundierte, faktenbasierte Diskussion geführt werden, die den Prinzipien eines demokratischen, rechtsstaatlichen und antifaschistischen Deutschland gerecht wird.

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