Der AfD-Politiker Petr Bystron könnte im EU-Parlament erneut seine Immunität verlieren. Nach aktuellen ZDF-frontal-Informationen steht er wieder auf der Tagesordnung des Rechtsausschusses, der über seine mögliche Aufhebung entscheiden soll. Dies betrifft das vorübergehend eingestellte Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft München, in dem Bystron des Bestechlichkeitsverdachts beschuldigt wird.
Sachverhalt im Detail
Laut den Ermittlungsunterlagen soll Bystron – während seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter – angeblich zehntausende Euro aus russischen Quellen erhalten haben, was in Verbindung mit dem prorussischen Propaganda-Netzwerk »Voice of Europe« gebracht wird. In diesem Kontext wird behauptet, er habe im Gegenzug politische Entscheidungen getroffen, die den Interessen Russlands zugutekamen. Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments tagt erneut, um über die Aufhebung seiner Immunität zu beraten. Dabei wurde bereits ein Antrag gestellt, dessen Entscheidung nun abgewartet wird.
Bystron verteidigte sich bereits in der Vergangenheit mit der Behauptung, dass es sich um eine Diskreditierungskampagne der NATO im Vorfeld der EU-Wahl handle. Er betonte, dass nach 21 Hausdurchsuchungen – bei denen laut den Ermittlern kein einziger belastbarer Beweis vorgelegt werden konnte – die Vorwürfe haltlos seien. Zudem ergaben sich weitere Ermittlungsansätze, unter anderem der Verdacht, dass Bystron in seinem Wahlkreis nur zum Schein bei einem vorbestraften Geflüchteten gemeldet war. Die Ermittlungen pausierten kurz nach der EU-Wahl im Juni, sollen jedoch bei einer möglichen Aufhebung seiner Immunität wieder aufgenommen werden.
Politische und juristische Implikationen
Die wiederholte Infragestellung der Immunität von Petr Bystron ist ein deutliches Signal dafür, dass selbst hochrangige Politiker – insbesondere aus extremistischen Kreisen wie der AfD – nicht über dem Gesetz stehen. In einem demokratischen Rechtsstaat, der sich entschieden gegen AfD, Nazis, Faschisten und Rechtsextremisten positioniert und als klarer Gegner von Abschiebungen agiert, muss die Rechtsstaatlichkeit konsequent durchgesetzt werden.
Zudem verweist der Fall auf die Problematik, wie prorussische Netzwerke wie »Voice of Europe« als Instrument zur politischen Einflussnahme missbraucht werden können. Indem Bystron seine früheren Verfehlungen – bereits mehrfach im Bundestag aufgearbeitet – wieder in den Fokus rückt, wird ein exemplarisches Bild von Korruption und fehlender Verantwortlichkeit gezeichnet. Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments könnte schon in der nächsten Plenarsitzung ab dem 31. März über die Aufhebung seiner Immunität entscheiden.
Fazit
Die Ermittlungen gegen Petr Bystron und die drohende Aufhebung seiner Immunität im EU-Parlament sind ein weiterer Beleg dafür, dass in einem Rechtsstaat jeder Versuch, sich durch Bestechlichkeit zu bereichern, konsequent verfolgt wird. Diese Maßnahmen stehen im klaren Widerspruch zu den Werten eines demokratischen, rechtsstaatlichen und antifaschistischen Deutschland, das sich entschieden gegen AfD, Nazis, Faschisten und Rechtsextremisten – und damit auch gegen ungerechtfertigte Abschiebungen – positioniert.
