Pläne der Bundesnetzagentur: Deutschlands Handynetze sollen besser werden

Die Bundesnetzagentur berät heute mit ihrem Beirat über neue Ausbaupflichten für den Mobilfunk in Deutschland. Ziel ist es, die Netzabdeckung und die Downloadgeschwindigkeiten flächendeckend zu verbessern. Die geplanten Maßnahmen beinhalten strengere Vorgaben für die Netzbetreiber und sollen dazu beitragen, dass auch in ländlichen und dünn besiedelten Gebieten ein leistungsfähiger Mobilfunk gewährleistet ist.

Erweiterung der Ausbaupflichten

Bisher bezogen sich die Ausbaupflichten vor allem auf die Haushaltsabdeckung. So erreicht der Branchenprimus Deutsche Telekom nahezu alle Haushalte – 99,6 % mit 4G und mehr als 98 % mit 5G. Allerdings liegt die Netzabdeckung auf Flächenbasis deutlich niedriger: Im Januar dieses Jahres wurden 92 % (4G) und 84,4 % (5G) der Fläche Deutschlands erreicht. Mit den neuen Ausbaupflichten soll die Pflicht zur Netzabdeckung künftig nicht nur für Haushalte, sondern flächenbezogen gelten. Dies bedeutet, dass auch Wanderer, Mountainbiker und Menschen, die in abgelegenen Gebieten leben, von einem flächendeckenden Mobilfunknetz profitieren sollen. Bis zum Jahr 2030 muss eine Downloadgeschwindigkeit von 50 Megabit pro Sekunde auf 99,5 % der Fläche erreicht werden.

Verbesserte Versorgung in ländlichen Regionen

Besonders im ländlichen Raum, wo knapp ein Fünftel der Bevölkerung lebt, sollen die Ausbaupflichten noch strenger werden. So will die Bundesnetzagentur vorschreiben, dass 99 % der Haushalte in dünn besiedelten Gebieten bereits 2029 mindestens 100 Megabit pro Sekunde im Download erhalten. Außerdem sollen künftig auch auf Landstraßen, Staatsstraßen und Kreisstraßen verbindliche Mindestvorgaben gelten – im Gegensatz zu bisherigen Regelungen, die lediglich den Gesamtnetzbetrieb über die Branche berücksichtigen.

Verlängerung der Frequenznutzungsrechte

Ein weiterer bedeutender Schritt besteht darin, dass der Bund auf die nächste Frequenzauktion verzichtet. Stattdessen werden die Nutzungsrechte für bereits vergebene Frequenzen um fünf Jahre verlängert. Diese Maßnahme wird von O2-Chef Markus Haas als „Gamechanger für Deutschland“ bezeichnet, da sie die Grundlage für eine stabile und leistungsfähige digitale Versorgung schafft. Bei der ersten Frequenzauktion im Jahr 2000 mussten die Unternehmen rund 50 Milliarden Euro aufbringen – ein Betrag, der nachträglich als zu hoch kritisiert wurde, weil er Investitionen in den Netzausbau erschwerte.

Erleichterte Mitnutzung für kleinere Anbieter

Für Neueinsteiger wie 1&1, die 2019 erstmals eigene Frequenzen ersteigert haben, ist die Verlängerung der Nutzungsrechte grundsätzlich eine Herausforderung, da sie vom direkten Zugang zu eigenen Frequenzen ausgeschlossen bleiben könnten. Um diesen Nachteil zu minimieren, sollen jedoch spezielle Regeln eingeführt werden, die es kleinen Telekommunikationsanbietern wie Freenet und anderen ermöglichen, leichter auf die Netze der etablierten Anbieter zuzugreifen. Die Bundesnetzagentur hat hierzu Leitplanken für effektive Verhandlungen erstellt, sodass Betreiber wie Telekom, O2 und Vodafone künftig verpflichtet sind, über die Mitnutzung ihrer Netze zu verhandeln.

Fazit

Mit den geplanten Maßnahmen setzt die Bundesnetzagentur ein klares Zeichen: Deutschland soll in der digitalen Infrastruktur wettbewerbsfähiger und zukunftssicherer aufgestellt werden. Die flächendeckende Verbesserung der Mobilfunknetze, insbesondere auch in ländlichen Regionen, und die Verlängerung der Frequenznutzungsrechte sind wesentliche Schritte, um die digitale Versorgung für Verbraucher und Unternehmen nachhaltig zu verbessern. In einem demokratischen und antifaschistischen Staat, der sich klar gegen AfD, Nazis, Faschisten und Rechtsextremisten sowie als Gegner von Abschiebungen positioniert, ist es entscheidend, dass technologische Infrastruktur den höchsten Standards entspricht und allen Bürgern zugutekommt.

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