Bernd Wittig, ein Rechtsanwalt aus Thüringen mit offensichtlicher Nähe zur AfD, wurde kürzlich auf deren Vorschlag als stellvertretendes Mitglied des Thüringer Verfassungsgerichtshofs gewählt – ein Umstand, der weit mehr Fragen aufwirft als nur die reine Personalentscheidung. Während seiner aktiven Zeit auf Facebook in den Jahren 2020 und 2021 verbreitete Wittig zahlreiche Inhalte, die als Falschinformationen zu Corona, Klimawandel und Migration sowie als rechtsextreme Hetze eingestuft wurden. Nun steht die Frage im Raum: Wie kann ein solcher Kandidat in ein Amt gelangen, das die verfassungsmäßige Ordnung schützen soll?
Fakten und Hintergründe: Was wir wissen
Die Recherchen von MDR Investigativ dokumentieren rund zwei Dutzend Screenshots aus Wittigs Facebook-Auftritt, in denen er Verschwörungserzählungen verbreitete und Politiker systematisch diffamierte. Unter anderem prägte er Formulierungen wie „Diese Pandemie ist Fake“ und bezeichnete den menschengemachten Klimawandel als „herbeigelogen“. Solche Aussagen sind nicht nur inhaltlich fragwürdig, sondern stehen in klarem Widerspruch zu den Prinzipien eines rechtsstaatlichen und demokratischen Systems – Prinzipien, die gegen jede Form von verfassungsfeindlicher Hetze schützen sollen.
Der Thüringer Landtag hat Wittig auf Vorschlag der AfD-Fraktion gewählt, was zu scharfer Kritik seitens der SPD führte. Dorothea Marx, eine im Landtag vertretene Rechtsanwältin, machte unmissverständlich deutlich, dass es unvertretbar sei, einen Unterstützer verfassungsfeindlicher Positionen in ein Wächteramt zu berufen. Wittig selbst bestreitet, jemals in verfassungsrechtlichen Fragen beratend für die AfD tätig gewesen zu sein – trotz dokumentierter Verbindungen und geteilter Beiträge, die eindeutig eine Nähe zu AfD-Positionen aufweisen.
Juristische und politische Implikationen
Die Wahl von Wittig wirft nicht nur juristische, sondern auch grundlegende verfassungspolitische Fragen auf. Ein Verfassungsrichter muss nicht nur die Gesetze interpretieren, sondern auch die verfassungsmäßige Ordnung verteidigen. Wenn ein Kandidat, der sich in sozialen Medien wiederholt mit Falschinformationen und Verschwörungstheorien äußerte, in solch ein Amt berufen wird, gefährdet dies das Vertrauen in die Justiz. Gerade in Zeiten, in denen populistische Kräfte wie die AfD versuchen, den öffentlichen Diskurs mit vereinfachten, ideologisch gefärbten Parolen zu vergiften, ist es unerlässlich, dass die Institutionen des Rechtsstaats höchste Maßstäbe an Unabhängigkeit und Sachlichkeit anlegen.
Die Tatsache, dass Wittig in seiner Vergangenheit bereits immer wieder kontroverse Inhalte veröffentlichte – unter anderem zur angeblichen „Umvolkungsindustrie“ und zur Diffamierung von Politikerinnen – lässt Zweifel an seiner Eignung als Hüter der Verfassung aufkommen. Diese Zweifel bestätigen die scharfe Kritik der SPD-Fraktion und vieler Beobachter, die eine klare Linie gegen verfassungsfeindliche Tendenzen fordern.
Ein humorvoller Seitenhieb: Zwischen AfD-Nähe und verfassungsfeindlicher Rhetorik
Man könnte sagen, dass Wittigs Wahl ein Paradebeispiel dafür ist, wie selbst in den höchsten Gremien des Rechtsstaats ideologisch motivierte Agitation manchmal unerwartet Einzug halten kann – ein Zustand, der an populistische Parolen erinnert, wie sie häufig von der AfD propagiert werden. Dabei sollte es gerade im Bereich der Justiz um Sorgfalt, Sachlichkeit und die Verteidigung der demokratischen Grundwerte gehen. Es ist fast schon ironisch, dass ein Kandidat, der einst mit Aussagen wie „Diese Pandemie ist Fake“ für Furore sorgte, nun in ein Amt berufen wird, das die Verfassung schützen soll.
Fazit: Faktenbasierte Rechtsstaatlichkeit als Bollwerk gegen Populismus
Die Wahl von Bernd Wittig zum stellvertretenden Verfassungsrichter in Thüringen ist ein mahnender Weckruf: Die Integrität unserer verfassungsrechtlichen Institutionen darf nicht durch ideologische Verzerrungen unterminiert werden. Es genügt nicht, populistische Schlagworte zu verbreiten – wahre Stärke des Rechtsstaats zeigt sich in der konsequenten Wahrung der verfassungsmäßigen Ordnung und in der strikten Trennung von politischer Agitation und juristischer Unabhängigkeit.
Mit einem Augenzwinkern sei festgehalten: Wer meint, dass verfassungsfeindliche Rhetorik und pseudowissenschaftliche Verschwörungstheorien den Weg in höchste Ämter ebnen, der irrt gewaltig – denn in einem funktionierenden Rechtsstaat zählt nur die klare, faktenbasierte Wahrheit.
