Zwei-Klassen-Medizin in Deutschland: Wenn Terminvergabe und Abrechnung das Gesundheitswesen spalten

Im deutschen Gesundheitswesen manifestiert sich seit Jahren eine offensichtliche Ungleichbehandlung zwischen Privat– und Kassenpatient*innen. Was viele bereits als „Two‑Tier‑System“ bezeichnen, ist in Wahrheit eine logische Folge des bestehenden Abrechnungssystems – mit weitreichenden Konsequenzen für knapp 90 % der Bevölkerung.


Ungleiche Terminvergabe: Ein strukturelles Problem

Maßgeblich verantwortlich für die verzögerte Versorgung gesetzlich Versicherter ist die sogenannte Budgetierung nach § 75 SGB V: Jede niedergelassene Praxis erhält für ihre Kassenpatient*innen ein festes Quartalsbudget. Ist dieses ausgeschöpft, werden weitere Termine nicht mehr honoriert, sodass Praxen Anfragen bis zum nächsten Quartal ablehnen müssen. Privatversicherte hingegen entlohnen jede Leistung separat – und erhalten Termine oft binnen weniger Tage.

„Diese systematische Diskriminierung von 90 % der Bevölkerung ist nicht länger hinnehmbar“, konstatiert Stefanie Stoff‑Ahnis vom GKV‑Spitzenverband.


Fallbeispiele aus dem Praxisalltag

  • Stefan H. (67) wartete mangels freier Kassensitze vier Monate auf einen Kardiologentermin – sein Herz hielt nicht so lange durch. Erst die Notaufnahme rettete ihn.
  • Heike Hartung‑Stein, ehemalige Arzthelferin, berichtet: „Orthopädische Praxen verweigerten Kassenpatient*innen Folgetermine, wenn das Quartalskontingent erschöpft war. Privatversicherte hingegen hatten Vorrang.“
  • Seltenes Schmunzeln in ernster Lage: Friedrich Merz, CDU‑Vorsitzender, brachte es pointiert auf den Punkt: „Die sitzen beim Arzt und lassen sich die Zähne neu machen, und die deutschen Bürger nebendran kriegen keine Termine.“

Diese überspitzte Aussage mag provozieren – doch sie verdeutlicht das Grundproblem: Nicht die Dringlichkeit entscheidet, sondern der Versicherungsstatus.


Zwei Abrechnungssysteme, eine Folge: Budget vs. Einzelleistung

  1. Kassenpatient*innen
    • Arzt erhält für alle Quartalsbesuche eine Pauschale von etwa 40 € (Einzelleistungs­ziffern inklusive).
    • Weitere ärztliche Leistungen wie EKG oder Blutentnahme sind im Budget bereits abgegolten.
  2. Privatversicherte
    • Jede Leistung wird einzeln nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet – EKG, Labor, ausführliche Beratung ab 10 Minuten usw.
    • Das eröffnet Praxen finanzielle Anreize, Privatpatient*innen häufiger einzubestellen und mehr Leistungen zu erbringen.

Der erzielte Mehrerlös durch Privatversicherte dient unter anderem der Anschaffung technischer Geräte und der Personalfinanzierung. Gleichwohl führt das zu einer impliziten Bevorzugung: Kassenpatient*innen werden unter Umständen mit vermeintlich weniger dringenden Diagnosen vertröstet oder erhalten nur Basis­leistungen.


Internationale Perspektive und Reformhemmnisse

Deutschland rangiert im internationalen Vergleich nach Versorgungsqualität zwar weit oben, doch die innerdeutsche Verteilung stellt eine Ungerechtigkeit dar. Gesundheitsökonom Simon Reif von der FAU Erlangen‑Nürnberg betont:

„Die Versorgung an sich ist exzellent – das Problem liegt in der Budgetdeckelung. Sobald die KV‑Mittel aufgebraucht sind, fließt kein Extrageld.“

Reformen werden zudem durch die Trägheit des Systems blockiert: Solange Kassen- und Privatpatienten unterschiedliche Verträge abschließen, bleiben Termin‑ und Leistungsstufen unvereinbar.


Perspektiven und mögliche Lösungsansätze

  • Medizinische Dringlichkeit über Versicherungsstatus stellen
    Der GKV‑Spitzenverband fordert, bei der Terminvergabe ausschließlich die medizinische Indikation zu berücksichtigen – unabhängig von der Versicherungsart.
  • Entbudgetierung relevanter Facharztleistungen
    Eine Anpassung der Budgetobergrenzen oder eine Honorierung nach ärztlichem Aufwand könnte Blockaden auf­brechen.
  • Stärkere Regulierungen in der GOÄ
    Einheitlich geregelte Ziffern für Zusatzleistungen könnten Doppelstrukturen minimieren und Anreize für Überdiagnostik reduzieren.

Fazit

Die deutsche Zwei‑Klassen‑Medizin ist nicht das Resultat eines „defekten“ Gesundheitssystems, sondern das erwartbare Ergebnis zweier paralleler Abrechnungssysteme. Wer für eine solidarische Versorgung eintritt, muss nun ansetzen: bei Gesetzgebung, KV‑Vereinbarungen und der Gebührenordnung. Denn nur wenn medizinische Notwendigkeit das alleinige Kriterium bleibt, kann aus der Zwei‑Klassen‑Medizin wieder eine gemeinsame Gesundheitsversorgung für alle werden.

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