Bundeslagebericht Innere Sicherheit: 575 Gefährder unter Beobachtung

Einleitung

Mit Stichtag 1. April 2025 registriert das Bundeskriminalamt (BKA) insgesamt 575 Personen, die in Deutschland als Gefährder eingestuft werden. Zwar ist dies ein leichter Rückgang gegenüber Februar 2023 (613 Gefährder), doch die Zahlen allein vermitteln kein vollständiges Bild der Gefährdungslage. Der Fokus liegt insbesondere auf dem Phänomen „religiöse Ideologie“ – eine Kategorie, in der 458 Fälle verortet sind.


Was ist ein Gefährder?

Unter dem Begriff Gefährder fasst die Sicherheitsbehörde Personen zusammen, bei denen aufgrund konkreter Anhaltspunkte zu befürchten ist, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung – darunter Mord, Totschlag, Straftaten gegen die Landesverteidigung oder die öffentliche Ordnung – begehen könnten. Die Einstufung erfolgt nach dem sogenannten Wohnortprinzip durch die Bundesländer. Jede Entscheidung basiert auf einer Einzelfallprüfung, die private Informationen und polizeiliche Lagebilder gleichermaßen berücksichtigt.

JahrGefährder insgesamtdavon „religiöse Ideologie“
2023 (Feb)613486
2025 (Apr)575458
  • Rückgang um 38 Personen: Innerhalb von zwei Jahren ist die Gesamtzahl um rund 6 % gesunken.
  • Konstant hohe islamistische Bedrohung: Die Kategorie „religiöse Ideologie“ dominiert weiterhin mit 80 % aller Gefährder.
  • Weitere Phänomene: Rechtsextremismus und Linksextremismus folgen auf Abstand, werden aber ebenfalls länderspezifisch überwacht.

Die dominante Rolle „religiöser Ideologie“

Dass 458 Gefährder in diesen Bereich fallen, erklärt sich durch eine Vielzahl islamistisch motivierter Ermittlungsverfahren. Dennoch darf kein pauschales Misstrauen gegenüber Muslim*innen entstehen. Sicherheitsbehörden betonen, dass jede Gefährder-Einstufung personenbezogen und verfassungskonform erfolgt. Gleichzeitig zwingt die Lage die Politik, Präventionsprogramme gezielt auszubauen – etwa in Form von Deradikalisierungsangeboten und kommunaler Beratung.


Juristischer Rahmen

  1. Strafprozessordnung (§ 131 StPO): Beobachtungsmaßnahmen bei drohender Straftat.
  2. Gesetz über das Bundeskriminalamt (§ 3 BKA-G): Aufgaben der Gefährderabwehr.
  3. Grundgesetz (Art. 10 GG): Maßvolle Beschränkung der Telekommunikation zur Gefahrenabwehr.

Die rechtlichen Vorgaben garantieren, dass Grundrechte nur im verhältnismäßigen Rahmen eingeschränkt werden dürfen. Eine reine Statistik rechtfertigt keine pauschale Überwachung ganzer Bevölkerungsgruppen.


Ausblick und Handlungsempfehlungen

  • Verstärkte Prävention: Ausbau von Beratungsstellen und Integrationsprogrammen, um Radikalisierung frühzeitig zu stoppen.
  • Transparente Berichterstattung: Offenlegung aggregierter Daten, ohne Einzelfälle zu kriminalisieren.
  • Koordinierte Zusammenarbeit: Bundesländer, Verfassungsschutz und Polizei müssen Informationen zeitnah austauschen, um Gefährder rechtzeitig zu identifizieren und abzuschrecken.

SEO-Schlagwörter

Gefährder Deutschland 2025 | BKA Gefährder Statistik | Politisch motivierte Kriminalität | Innere Sicherheit Deutschland | Radikalisierungsprävention

Hinterlasse einen Kommentar