Einleitung
Am 6. Mai 2025 entschied das Europäische Parlament in Straßburg mit klarer Mehrheit, die Immunität des AfD-Abgeordneten Petr Bystron aufzuheben. Damit werden Ermittlungen wegen des Verdachts auf Geldwäsche, Bestechlichkeit, Steuerhinterziehung und Betrug fortgesetzt. Parallel dazu zieht der jüngste Rechtsextremismus-Entzug Konsequenzen: Ein Bundestagsabgeordneter verlässt Partei und Fraktion, während auf Bundesebene über mögliche Verbotsverfahren und die juristische Einordnung der AfD debattiert wird.
1. Immunitätsaufhebung von Petr Bystron
Am frühen Nachmittag des 6. Mai 2025 stimmte das EU-Parlament dafür, Bystrons parlamentarischen Schutz fallen zu lassen, um weitere Ermittlungen gegen den Rechtsaußen-Politiker zu erlauben.
- Vorwurf: Bystron soll Zuwendungen vom prorussischen Portal „Voice of Europe“ entgegengenommen haben und dafür im Bundestag prorussische Interessen vertreten haben. Hinzu kommen Anschuldigungen wegen Steuerhinterziehung in mindestens fünf und Betrug in mindestens sechs Fällen.
- Hintergrund: Das Ermittlungsverfahren war im Juni 2024 vom Bundestag eingeleitet und führte zu Hausdurchsuchungen in Bystrons Bundestagsbüro und Privatwohnung. Nach seinem Wechsel ins EU-Parlament ruhte das Verfahren aufgrund seiner neuen Immunität.
Bystron weist alle Vorwürfe als „koordinierten Justizterror“ zurück und spricht von politischer Motivation. Tatsächlich hat schon im April 2025 das EU-Parlament andere Vorwürfe gegen ihn zur weiteren Verfolgung freigegeben.
2. Austritt nach Verfassungsschutz-Einstufung
Zeitgleich mit der Bystron-Entscheidung reagiert ein weiterer AfD-Abgeordneter auf die Hochstufung seiner Partei als „gesichert rechtsextremistisch“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV):
- Sieghard Knodel (Baden-Württemberg) erklärt Austritt aus AfD und Bundestagsfraktion und tritt fortan als fraktionsloser Abgeordneter auf.
- Begründung: Schutz von privatem und geschäftlichem Umfeld angesichts der Einstufung, die laut Knodel Wahlentscheidungen und Reputation der Mandatsträger nachhaltig schädige.
Damit schrumpft die AfD-Fraktionsstärke von 152 auf 151 Sitze.
3. Politische Reaktionen in Berlin
3.1 CDU/CSU: Zurückhaltung und juristische Sorgfalt
- Friedrich Merz (CDU) – designierter Bundeskanzler – betont Zurückhaltung: Es liege an der nächsten Bundesregierung, den Verfassungsschutz-Bericht sorgfältig zu prüfen. Ausschussvorsitze für AfD-Abgeordnete hält er nach aktuellem Stand für undenkbar.
- Alexander Dobrindt (CSU) – designierter Bundesinnenminister – stellt klar, dass Verfassungstreue individuell zu prüfen sei; pauschale Maßnahmen gegen öffentlich Bedienstete mit AfD-Parteibuch seien ausgeschlossen.
3.2 SPD und Grüne: Forderung nach Konsequenzen
- Stefanie Hubig (SPD) plädiert für ein mögliches Parteiverbotsverfahren unabhängig von Umfragewerten.
- Felix Banaszak (Grüne) ruft CDU/CSU zu einer gemeinsamen Initiative auf: „Unsere Demokratie ist es wert, dass wir handeln, bevor es zu spät ist.“
4. Juristisches Tauziehen um Parteiverbot
Die AfD reagiert auf die Einstufung durch den Verfassungsschutz mit einer Klage und einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Köln (AZ 13K3895/25 und 13L1109/25). Sie fordert:
- Einstufungwiderruf als „gesichert rechtsextremistisch“.
- Stillhaltezusage bzw. Hängebeschluss, damit der BfV vorläufig ruhen muss.
Das Bundesamt hat im Eilverfahren drei Wochen Zeit für eine Stellungnahme. Parallel laufen bereits Verfahren um die vorherige „Verdachtsfall“-Einstufung. Die Erfolgsaussichten bleiben offen, da das Bundesverwaltungsgericht letztinstanzlich entscheiden wird.
5. Fragmentierung an der Partei-Front: Frauke Petry plant Neugründung
Frauke Petry, einstige Mitgründerin und ehemalige Vorsitzende der AfD, kündigt den Aufbau einer neuen Partei an:
- Zielgruppe: Parteiungebundene Bürger:innen, Unternehmer:innen mit Lebens- und Berufserfahrung.
- Programmschwerpunkte: Anti-etatistische Positionierung, Senkung der Staatsquote auf 25 % innerhalb von fünf Jahren, kulturelle Westbindung.
- Zeitplan: Start bereits zu den Landtagswahlen 2026, erste Kandidaturen in Baden-Württemberg.
Dieser Schritt markiert eine weitere Erosion des bisherigen AfD-Kaders und signalisiert eine Zersplitterung der Rechtspopulisten in Deutschland.
6. Fazit und Ausblick
Die jüngsten Entwicklungen – angefangen bei der Aufhebung der Immunität Bystrons über den Parteiaustritt Knodels bis hin zu juristischen Auseinandersetzungen und Parteineugründungen – illustrieren die Zerreißprobe, in der sich die AfD befindet. Die demokratischen Institutionen zeigen sich entschlossen, Rechtsstaatlichkeit und Verfassungsschutz ernst zu nehmen. Gleichzeitig zeichnet sich ab, dass die rechte Szene in Deutschland zunehmend in verschiedene Lager zerfällt und ihre politische Schlagkraft dadurch schwinden könnte.
Für unsere demokratische Öffentlichkeit gilt es jetzt, wachsam zu bleiben, Gesetz und Recht konsequent anzuwenden und rechtsextremistischen Tendenzen entschieden entgegenzutreten – mit klarem Blick, fachlicher Kompetenz und unerschütterlichem Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
