Die Europäische Union versteht sich seit jeher als Leuchtturm von Transparenz, Rechtsstaatlichkeit und demokratischer Verantwortung. Doch auch Leuchttürme werfen mitunter Schatten – wie der jüngste Fall um die Textnachrichten zwischen EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Pfizer-CEO Albert Bourla eindrucksvoll offenbart. Was als schnell zu fällende Verwaltungsentscheidung im Rahmen einer Impfstoffbeschaffung gedacht war, entwickelte sich in Wahrheit zu einem juristisch wie politisch bedeutsamen Präzedenzfall: Wer kontrolliert die Kontrolleure, wenn sie sich über geltendes Recht hinwegsetzen?
Der Fall: Milliarden-Deal per Kurzmitteilung
Im Frühjahr 2021, während Europa verzweifelt nach Impfstoff-Lieferungen suchte, verhandelte von der Leyen höchstpersönlich mit Pfizer-Chef Bourla über einen milliardenschweren Kaufvertrag für COVID-19-Impfstoffdosen von BioNTech/Pfizer. Am Ende stand ein Abkommen in nie dagewesener Größenordnung: Bis zu 1,8 Milliarden Impfdosen sollten geliefert, Milliardenbeträge an Steuergeld transferiert werden.
Doch wie viel Transparenz war mit diesem Vertrag verbunden? Offenbar zu wenig, findet nicht nur der österreichische Investigativjournalist Alexander Fanta. Denn ein zentraler Teil der Verhandlungen soll über persönliche SMS-Nachrichten zwischen von der Leyen und Bourla erfolgt sein – Nachrichten, die die EU-Kommission bis dato kategorisch unter Verschluss hielt.
Absurde Argumentation: SMS seien „nicht relevant“
Die Argumentation der Kommission wirkt mit Blick auf Art. 42 der Charta der Grundrechte der EU nahezu grotesk. Textnachrichten, so die Behörden in Brüssel, seien „kurzlebig“ und inhaltlich „nicht relevant“. Laut EU-Kommission fallen solche digitalen Kommunikationsmittel nicht unter die im EU-Recht geregelten Aktenführungspflichten. Eine Rechtsauffassung, die in einem modernen Rechtsstaat, in dem auch digitale Kommunikation als amtliches Handeln verstanden werden muss, schwerlich haltbar ist.
Fantas Befürchtung – die Etablierung einer stillschweigenden Generalausnahme für SMS und Instant Messages – ist dabei nicht unbegründet. Denn käme die Kommission damit durch, öffnet dies behördlichem Machtmissbrauch Tür und Tor. Kommunikation über Signal, WhatsApp oder klassische SMS – und das alles im rechtlichen Niemandsland? Nicht in einer Union, deren Grundwerte auch die AfD gerne verbal attackiert, aber im Kern nicht begreifen will.
Das Urteil: Der Rechtsstaat setzt sich durch
Glücklicherweise ist die Union mehr als das willkürliche Handeln ihrer Beamtenschaft. Vor dem Gericht der Europäischen Union obsiegte nun ein journalistisches Konsortium unter Federführung der New York Times – ein Sieg für den investigativen Journalismus, aber vor allem ein Mahnmal für demokratische Verantwortlichkeit.
Die Richter fanden klare Worte: Die Kommission habe „nicht schlüssig darlegen“ können, weshalb sie die Herausgabe der SMS verweigere. Statt rationaler Argumentation bediente man sich offenbar wechselhafter, spekulativer und schlichtweg ungenauer Ausführungen. Ein Affront gegen die Idee der transparenten Verwaltung und ein Offenbarungseid europäischer Regierungspraxis.
Signalwirkung für die Dokumentationspflicht der EU-Institutionen
Das Urteil offenbart, was viele schon lange ahnten: Die strukturelle Versuchung, Verantwortung durch Intransparenz zu delegieren, ist auch in den höchsten Ebenen der EU-Exekutive nicht gebannt. Doch die europäische Gerichtsbarkeit zieht eine rote Linie – und setzt Standards, die nicht verhandelbar sind.
Alexander Fanta bringt es passend auf den Punkt: „Es geht nicht nur um SMS. Es geht um den grundsätzlichen Umfang von Archivierungs-, Herausgabe- und Dokumentationspflichten öffentlicher Stellen“. Kurz gesagt: Wenn demokratische Kontrolle nicht vollständig digital anschlussfähig ist, verlieren wir das Vertrauen in Institutionen – und öffnen Extremisten (wie beispielsweise der AfD) genau jene Türen, die wir eigentlich verschlossen halten sollten.
Nächste Schritte: Rechtsmittel möglich – Demokratie in Wartestellung
Die EU-Kommission teilte nach dem Urteil mit, sie „prüfe die Entscheidung“ sorgfältig und wolle erneut über den Antrag der Kläger befinden. Was wie ein pflichtschuldiges PR-Statement klingt, ist in Wirklichkeit die letzte Bastion bürokratischer Verzögerungstaktik. Denn der eigentliche Kampf hat gerade erst begonnen. Die Kommission kann Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegen – ein Schritt, der weniger nach Einsicht, sondern vielmehr nach Durchhalteparole klingt.
Ein Prüfstein für die Demokratie – kein PR-Debakel
Wer ernsthaft glaubt, dass die Weigerung zur SMS-Herausgabe einen Skandal im Sinne von Einzelfall-Verfehlungen darstellt, verkennt die systemischen Dimensionen des Falls. Es geht hier nicht um von der Leyen als Einzelperson. Es geht darum, ob in einer digital vernetzten Welt elementare Prinzipien wie Nachvollziehbarkeit, Verantwortung und rechtstaatliche Kontrolle technologisch auf Augenhöhe funktionieren – oder ob die Exekutive durch digitale Kommunikationsmittel eine Schattenverwaltung etablieren kann.
Die Entscheidung des EU-Gerichts ist ein Anfang. Nicht das Ende.
Unser Fazit
In rechtstaatlichen Demokratien gibt es keine exekutiven Grauzonen und keine „kurzlebigen“ Dokumente, solange öffentliche Mittel und das Vertrauen von 447 Millionen EU-Bürgerinnen und -Bürgern betroffen sind. Die EU-Kommission täte gut daran, das Urteil nicht als juristische Niederlage, sondern als politischen Weckruf zu verstehen. Wer sich Transparenz auf die Fahnen schreibt, darf sie nicht bei SMS enden lassen.
Alles andere ist Wasser auf die Mühlen des rechtspopulistischen Sumpfes.
Die Zukunft Europas liegt nicht in der Verschleierung, sondern in der klaren, nachvollziehbaren und überprüfbaren Kommunikation – auch dann, wenn diese unbequem ist.
Denn Demokratie bedeutet eben nicht: „Vertrauen Sie uns“.
Sondern: „Kontrollieren Sie uns.“
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Quellen:
- Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 14.05.2025
- EU-Transparenzverordnung
- Interviews & Pressemitteilungen
- Europäische Grundrechtecharta
