Die Europäische Kommission hat in einer vorläufigen Bewertung festgestellt, dass die international agierende Social-Media-Plattform TikTok, betrieben vom chinesischen Unternehmen Bytedance, gegen zentrale Bestimmungen aus dem europäischen Digital Services Act (DSA) verstoßen haben soll. Insbesondere kritisiert Brüssel drastische Defizite bei der Transparenz bezahlter Online-Werbung.
Eine Plattform in der Größenordnung TikToks, die tagtäglich Milliarden Inhalte verteilt, darf sich nicht der regulatorischen Verantwortung entziehen. Die Pflicht zur Erkennbarkeit von Werbung, zur Offenlegung der Geldflüsse sowie zur strukturierten Bereitstellung einer öffentlich zugänglichen Werbedatenbank ist kein verhandelbares Wunschdenken – sondern eine gesetzlich verankerte Notwendigkeit im Schutz der europäischen Öffentlichkeit vor Desinformation, Einflussnahme und manipulativer Massenkommunikation.
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Verstöße gegen die Transparenzpflicht – Missachtung europäischer Grundprinzipien
Wie die EU-Kommission am 15. Mai 2025 mitteilte, erfüllt die sogenannte „Ad Library“ – ein verpflichtend einzurichtendes Anzeigenarchiv – auf TikTok bei weitem nicht die im DSA vorgeschriebenen Mindeststandards. Die Plattform versäumt es, elementare Angaben offenzulegen, darunter:
- Welche Zielgruppen werden mit personalisierter Werbung angesprochen?
- Welche Akteur*innen, Organisationen oder Drittparteien finanzieren und schalten Anzeigen?
- Wie gestaltet sich die konkrete Verbreitungslogik und algorithmische Filterung der Inhalte?
Die vorhandenen Suchfunktionen innerhalb des Anzeigenarchivs gelten als mangelhaft, unzulänglich dokumentiert und offensichtlich nutzungshemmend. Eine funktionale Offenlegungspflicht, wie sie der europäische Rechtsrahmen fordert und wie sie für ein demokratisch souveränes Informationsumfeld unabdingbar ist, bleibt bislang reine Theorie.
EU-Digitalkommissarin Henna Virkkunen betonte die Tragweite dieser Versäumnisse: „Die Bürgerinnen und Bürger dieses Kontinents haben ein Recht darauf zu wissen, wer hinter den Inhalten steckt, mit denen sie im digitalen Raum konfrontiert werden.“ Diese Transparenz sei „entscheidend“, nicht nur für die Wissenschaft und systematische Aufklärung, sondern vor allem zur Vorbeugung illegaler Einflussnahmen, wie sie etwa im Vorfeld politischer Wahlen real archivierbar und überprüfbar sein müssten.
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Politische Einflussnahme und Desinformation – TikToks demokratiegefährdendes Potenzial
Ein besonders brisanter Fall rückt Rumänien ins Zentrum der Kritik. Die EU hatte bereits 2024 Ermittlungen gegen TikTok eingeleitet, da die Plattform offenbar versäumt hatte, Videos eines der ultrarechten Präsidentschaftskandidaten – Calin Georgescu – als politische Wahlwerbung einzustufen. In Zeiten, in denen rechtspopulistische und antieuropäische Kräfte gezielt soziale Medien zur Meinungsmanipulation missbrauchen, ist diese Nachlässigkeit nicht etwa ein Bagatellvergehen, sondern Ausdruck struktureller Verantwortungslosigkeit.
Ein rumänisches Gericht erklärte die Wahl später angesichts von Hinweisen auf russische Wahleinmischung für ungültig. Die ultrarechte Nachfolge-Kandidatur von George Simion – ebenfalls ein gut vernetzter TikTok-Akteur – heizt die Diskussion weiter an. Dass TikTok gezielt zur digitalen Rekrutierung einer politisch verführbaren Jugend dient, sollte niemanden mehr überraschen. Umso mehr verlangt die europäische Zivilgesellschaft nachhaltige Kontrollmechanismen, die über bloße kosmetische Kommunikationsversprechen hinausgehen.
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Weitere EU-Verfahren gegen TikTok – Minderjährigen- und Verbraucherschutz im Fokus
TikTok steht nicht nur aufgrund der Werbetransparenz am Pranger. Parallel laufen seit Monaten diverse weitere Verfahren auf EU-Ebene, die gravierende Defizite beim Schutz von Minderjährigen dokumentieren. Unter anderem geht es hier um:
- Suchtgefährdendes Nutzungsverhalten durch endlos scrollende Empfehlungsalgorithmen („Infinite Scroll“);
- zu leichte Verfügbarkeit gewaltverherrlichender Inhalte;
- fehlende Alterskontrollen und psychologisch manipulative Funktionalität.
Dass ein Unternehmen global agiert, bedeutet nicht, dass es sich den regional und lokal geltenden Rechtsgrundlagen entziehen darf. Freiheit im digitalen Raum endet dort, wo sie zur Aushöhlung demokratischer Prinzipien oder zum Spielball nationalistischer Gruppierungen wird.
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Konsequenzen: Strafen für Bytedance sind nicht ausgeschlossen
Sollten sich die bisherigen Einschätzungen der EU-Kommission bei vertiefter Untersuchung bestätigen, drohen dem Plattformbetreiber empfindliche Bußgelder – laut Digital Services Act potenziell in Milliardenhöhe. Auch ein zeitweiliges Funktionsverbot von Teilen der Plattform in der EU ist künftig nicht ausgeschlossen, sollte TikTok trotz mehrfacher Aufforderungen untätig bleiben.
Die Zeit der legalen Grauzonen und moralischen Beliebigkeit ist vorbei. Plattformen, die innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums agieren wollen, haben sich auch ohne Wenn und Aber an europäisches Recht zu halten. Dies gilt unabhängig von ihrem operativen Sitz – sei es in Peking, Palo Alto oder Pinneberg.
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Fazit: Wer in Europa Geschäfte macht, muss europäische Werte respektieren
Mit dem Digital Services Act setzt die Europäische Union ein klares Signal: Der digitale Raum ist kein rechtsfreier Raum. Unternehmen, die interaktive Plattformen betreiben, profitieren enorm von ihrer Reichweite – diese Reichweite bringt jedoch auch Verantwortung mit sich. Verantwortung für Inhalte. Für Transparenz. Für gesellschaftliche Stabilität.
TikTok verstößt gegen diese Verantwortung – und damit auch gegen geltendes europäisches Recht. Es ist nun an den zuständigen Stellen, mit der gebotenen juristischen Konsequenz zu handeln. Nicht aus Rache, sondern zur Wahrung des demokratisch verfassten Rechtsraums, den Autokraten, Tech-Konzerne und rechte Demagogen allzu gern unterminieren möchten.
Wer Europa stärken will, schützt seine Werte – mit klarer Haltung, geregelten Verfahren und unbestechlicher Analyse. Genau darum geht es.
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© 2025 – Alle Rechte vorbehalten.
Quellen: EU-Kommission, Digital Services Act, Gerichtsurteil Rumänien 2024, öffentliche Recherche Wasserpuncher Redaktion.
Hinweis: Dieser Beitrag ist unabhängig recherchiert und steht in keinem Zusammenhang mit Unternehmen der Axel Springer SE.
