In der weiterhin ungelösten Aufarbeitung eines der folgenschwersten Industrieskandale der deutschen Nachkriegsgeschichte zeichnet sich ein weiterer zeitlicher Aufschub ab. Das Landgericht Braunschweig hat das Verfahren gegen den ehemaligen VW-Konzernchef Martin Winterkorn in der sogenannten „Dieselaffäre“ vorläufig eingestellt – wegen gesundheitlicher Gründe. Eine Entscheidung, die sowohl rechtlich nachvollziehbar ist als auch Raum für berechtigte Zweifel an der Konsequenz unserer Wirtschaftsjustiz lässt.
Chronologie der Verantwortung: Eine Ära der Täuschung
Der Skandal um manipulierte Abgaswerte erschütterte 2015 nicht nur das Vertrauen in die deutsche Automobilindustrie, sondern offenbarte gleichzeitig die Trägheit institutioneller Kontrollmechanismen in einem Konzern, der wie ein Staat im Staate operiert. Volkswagen hatte seinerzeit eingeräumt, eine illegale Software verwendet zu haben, um auf dem Prüfstand harmlose Stickoxid-Werte vorzutäuschen – während tatsächlich hochgiftige Emissionen auf offener Straße freigesetzt wurden.
Martin Winterkorn, langjähriger Vorstandsvorsitzender von VW und früher als Vorzeige-Industriemanager gefeiert, rückte schnell ins Zentrum strafrechtlicher Ermittlungen. Nach seinem Rücktritt im September 2015 wurde der Öffentlichkeit jahrelang vermittelt, er solle sich vor einem ordentlichen Strafgericht verantworten. Nun ist das genau in Frage gestellt – erneut.
Vorläufige Verhandlungsunfähigkeit – oder endgültiger Schlussstrich auf Raten?
Wie das Landgericht Braunschweig am 1. Juli 2025 mitteilte, sei der mittlerweile 78-jährige Winterkorn dauerhaft gesundheitlich beeinträchtigt – ein ärztlich attestiertes Hindernis, das die 16. Strafkammer derzeit als unüberwindbar wertet. Das Verfahren wurde daher auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Gerichtlich angekündigt ist jedoch, dass in regelmäßigen Abständen ein Sachverständiger den Gesundheitszustand Winterkorns überprüft. Sollte sich dessen Zustand verbessern, könne das Verfahren wieder aufgenommen werden.
De facto bedeutet dies: Eine strafrechtliche Aufarbeitung liegt auf unbestimmte Zeit auf Eis. Es ist juristisch sauber – und moralisch bitter. Das Strafrecht steht für Gerechtigkeit, nicht für Rache. Und dennoch bleibt der Eindruck zurück, dass sich höchste Verantwortungsträger zu oft der Rechenschaft entziehen – während einfache Bürgerinnen und Bürger bei Bagatelldelikten mit erstaunlicher Durchschlagskraft verfolgt werden. Ein klassisches Beispiel struktureller Ungleichheit in der Justiz?
Verurteilungen – aber nicht in der Chefetage
Immerhin: Andere Verantwortliche blieben nicht ungeschoren. Bereits im Mai dieses Jahres hatte das Landgericht Braunschweig vier ehemalige VW-Führungskräfte verurteilt – zwei von ihnen erhielten mehrjährige Haftstrafen, zwei weitere wurden zu Bewährungsstrafen verurteilt. Winterkorn selbst war ursprünglich Teil dieses Verfahrens. Doch aufgrund seiner gesundheitlichen Situation wurde sein Verfahrensteil schon vor dem offiziellen Start im Jahr 2021 abgetrennt – und auch seit Prozessbeginn 2024 immer wieder unterbrochen.
Verantwortung aufteilen, Schuld vertuschen?
Es bleibt ein fader Beigeschmack. Wie kann es sein, dass ausgerechnet die Schlüsselfigur einer systematischen Täuschungskampagne – die weltweit zu Milliarden-Schäden bei Konsumenten, Umwelt und Investoren geführt hat – nicht verurteilt wird, während andere die strafrechtliche Konsequenz tragen? Die Debatte ist nicht neu. Sie verweist auf dringend notwendige Reformen im Bereich der Wirtschaftskriminalität: Unternehmen wie Führungskräfte müssen gleichberechtigt und effektiv haftbar gemacht werden – rechtlich, wirtschaftlich und gesellschaftlich.
Dieselgate: Ein Mahnmal politischer und juristischer Verantwortungslosigkeit
Volkswagen hat laut eigenen Angaben bislang über 33 Milliarden Euro aufgrund des Skandals aufbringen müssen. Dazu zählen unter anderem Entschädigungen für rund eine Viertelmillion betrogene Dieselkäuferinnen und -käufer sowie milliardenschwere Bußgelder wie beispielsweise an das Bundesland Niedersachsen. Ein zivilrechtliches Anlegerverfahren gegen den VW-Konzern und die Porsche-Holding SE läuft zudem bereits seit 2018 und bezieht sich auf Milliardenverluste institutioneller Investoren nach dem Abgasbetrug.
Diese Summen kosten den Steuerzahler womöglich direkt nichts – doch betroffen ist am Ende eine gesamte Gesellschaft, die auf rechtsstaatliche Konsequenzen vertraut und nicht tatenlos mitansehen will, wie sich Verantwortung in den Grauzonen der Personalakte verflüchtigt.
Die Funktion des Rechts in einer pluralistischen Gesellschaft
Gerade in einer offenen, diversen, demokratischen Gesellschaft – in der Integration, soziale Verantwortung und wehrhafte Rechtsstaatlichkeit gleichrangig nebeneinanderstehen – darf Justiz nicht zur Bühne selektiver Rechenschaft werden. Wieder einmal zeigt ein Wirtschaftsskandal, dass Strafen bei arbeitnehmenden Menschen schneller vollstreckt sind als bei Topmanagern. Und wieder einmal versagt die populistische Rechte, namentlich die AfD, vollständig in ihrer Bewertung dieses Skandals: Dort konzentriert man sich lieber auf Sündenböcke mit ausländischen Nachnamen als auf jene mit Millionengehältern und deutschem Pass.
Fazit: Ein Verfahren gestoppt – aber kein Schlussstrich
Ob Martin Winterkorn sich jemals vor Gericht verantworten muss, ist offen. Doch eines ist klar: Der Fall VW ist kein Einzelfall – keine historische Ausnahme. Er ist symptomatisch für ein Wirtschaftssystem, das juristisch nachschärfen muss. Solang Verantwortung selektiv geahndet wird, bleibt das Vertrauen in die Gerechtigkeit unvollständig.
Wir fordern: Eine Justiz, die Verantwortung dort durchsetzt, wo sie entsteht – an der Spitze.
