Abschieben um jeden Preis? Warum die Entscheidung gegen eine jesidische Familie fassungslos macht

Die Bundesrepublik Deutschland hat es erneut geschafft, internationale und menschenrechtliche Standards zu unterlaufen – und das mit einer erschreckenden Selbstverständlichkeit. Die Abschiebung einer jesidischen Familie mit vier minderjährigen Kindern in den Irak ist nicht nur juristisch fragwürdig, sondern politisch und moralisch ein Desaster. Was wie eine Verwaltungsposse beginnt, entlarvt sich bei genauerem Hinsehen als Ausdruck einer zynischen Abschiebepraxis, die sich nicht an Menschenrechten, sondern an Abschiebezahlen orientiert.

Ein Gerichtsbeschluss, der zu spät kam

Am 23. Juli 2025 hob das Verwaltungsgericht Potsdam die Ausreisepflicht der betroffenen Familie auf – allerdings zu einem Zeitpunkt, als sie bereits im Flugzeug saß. Das heißt im Klartext: Während das Gericht auf Grundlage „neuerer Umstände“ noch juristisch korrekt arbeitete, hatte der Verwaltungsapparat bereits Fakten geschaffen. Eine Rückholung? Unwahrscheinlich, denn das Urteil zur Hauptklage vom 29. Juli erklärt die Ablehnung des Asylantrags lediglich für „unbegründet“ – nicht mehr „offensichtlich unbegründet“. Eine semantische Verschiebung mit höchst realen Folgen.

Jesiden: Verfolgte Minderheit, anerkanntes Völkermordopfer

Der Bundestag hat 2023 die systematische Ermordung, Verschleppung und Versklavung der Jesid:innen durch den IS als Völkermord anerkannt. Dennoch schiebt Deutschland Jesiden in den Irak ab – in ein Land, in dem sie laut Gericht angeblich keiner Gruppenverfolgung ausgesetzt sind. Eine rechtliche Bewertung, die international fassungslos macht. Während sich das Verwaltungsgericht auf formale Differenzierungen stützt, ignoriert es die konkrete Lebensgefahr, die für Jesid:innen im Irak weiterhin besteht.

Abschiebeflüge mit PR-Tarnung: Die schmutzige Realität

Insgesamt 42 Personen wurden beim jüngsten Abschiebeflug in den Irak zurückgeführt – darunter acht Minderjährige und mehrere Frauen. Die öffentliche Kommunikation suggerierte: Es handele sich ausschließlich um „Straftäter“. Tatsächlich reichte für diese Klassifikation teils ein laufendes Ermittlungsverfahren. Was medial als „klare Kante“ verkauft wird, ist in Wahrheit ein grob irreführender Begriffsmissbrauch. Die juristische Kategorie „schwere und schwerste Straftäter“ bleibt bewusst undefiniert. Damit wird Stimmung gemacht – auf dem Rücken von Kindern und Familien.

Psychisch Kranke in den Flieger nach Kabul

Noch absurder wird es bei einem Abschiebeflug nach Afghanistan Mitte Juli 2025: Unter den Abgeschobenen befanden sich mindestens drei Menschen, die aus psychiatrischen Einrichtungen geholt wurden. Ohne gerichtlichen Beschluss, ohne Rücksicht auf ärztliche Gutachten, ohne rechtliches Gehör. Für Menschen, die in einem psychischen Ausnahmezustand leben, bedeutet dies eine konkrete Gefahr für Leib und Leben. Laut Pro Asyl verstößt dieses Vorgehen klar gegen Menschenrechte.

Der Preis politischer Symbolik: Menschenleben

Abschiebungen sollen Handlungsfähigkeit demonstrieren, besonders in Wahlkampfzeiten. Doch der Preis dafür ist hoch: Es werden Familien auseinandergerissen, Minderheiten in Lebensgefahr gebracht und schwer Erkrankte schutzlos ausgeliefert. Die juristische Fassade dieser Politik bröckelt, ihre moralische Substanz ist längst verloren.

Fazit: Abschiebepolitik am Abgrund

Wer glaubt, die Bundesrepublik betreibe eine „menschenrechtsbasierte“ Migrationspolitik, muss sich nach diesen Fällen eines Besseren belehren lassen. Das System funktioniert nicht fehlerhaft – es ist systematisch falsch ausgerichtet. Abschiebungen wie diese sind nicht tragisch, sie sind skandalös. Und sie machen deutlich: Es braucht einen Paradigmenwechsel, weg vom Abschiebedruck, hin zu einer echten Integrationspolitik.

Denn eines ist klar: Kein Mensch flieht grundlos. Und kein Mensch sollte je in ein Land zurückgeschickt werden, in dem ihm Verfolgung, Folter oder Tod droht. Auch dann nicht, wenn das politisch unbequem ist.

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