Die AfD wird seit Mai 2025 vom Bundesamt für Verfassungsschutz offiziell als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Grundlage dieser Einschätzung ist ein über 1.000 Seiten starkes Gutachten, das dokumentiert, wie die Partei systematisch gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung arbeitet. Juristen sehen in diesem Material eine solide Basis für ein mögliches Parteiverbotsverfahren – auch wenn die AfD derzeit juristisch gegen ihre Einstufung klagt.
Einstufung als rechtsextremistisch: mehr als Symbolik
Der Verfassungsschutz begründet seine Entscheidung damit, dass die AfD ein „ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis“ propagiert – ein Begriff, der klar im Widerspruch zum Grundgesetz steht. Denn die Verfassung kennt keine „echten“ und „unechten“ Deutschen. Alle Staatsbürger sind ohne Abstriche Teil des deutschen Staatsvolkes. Wer ganze Gruppen von dieser Gleichberechtigung ausschließen will, greift damit das Fundament der Menschenwürde an.
Dass die AfD gegen diese Einstufung vor dem Verwaltungsgericht Köln klagt, ändert nichts am juristischen Gewicht des Gutachtens. Die sogenannte Stillhaltezusage des Verfassungsschutzes – also das vorläufige Aussetzen der Einstufung, bis Gerichte entschieden haben – ist kein Eingeständnis eines Fehlers, sondern ein rein prozessualer Schritt.
Die Bedeutung für ein Parteiverbot
Der Kölner Rechtswissenschaftler Markus Ogorek hat das Gutachten juristisch bewertet. Sein Fazit: Die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes sind eine wesentliche Grundlage für ein mögliches Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Entscheidend sei nicht die Einzeläußerung eines Politikers, sondern die Gesamtausrichtung der Partei – und diese sei laut Gutachten eindeutig auf die Missachtung der Menschenwürde und demokratischer Grundprinzipien gerichtet.
Ein Parteiverbot ist an hohe Hürden gebunden. Karlsruhe prüft streng, ob eine Partei aktiv und planvoll gegen die Grundordnung arbeitet. Dass sich die AfD hier auf Parteiprogramme zurückzieht, ist wenig wert, wenn gleichzeitig führende Funktionäre mit drastischen Aussagen offen die Gleichwertigkeit von Menschen infrage stellen – wie etwa Maximilian Krah, der ein multikulturelles Deutschland zur „Müllhalde“ degradierte, oder René Springer, der von einer „totalen Zerstörung durch Migration“ fabulierte.
Menschenwürde als juristischer Kern
Besonders schwer wiegt, dass die AfD einen Volksbegriff pflegt, der Menschen mit Migrationshintergrund systematisch ausgrenzt. Damit wird deren elementare Rechtsgleichheit angegriffen. Karlsruhe hat bereits im NPD-Urteil betont, dass die Menschenwürde „Ausgangspunkt der freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ ist. Wer Deutsche mit Migrationshintergrund als „Passdeutsche“ abwertet oder sie aus dem Land drängen will, verstößt damit gegen den Kern des Grundgesetzes.
Integration und Migration sind nicht nur gesellschaftliche Realitäten, sondern Verfassungsauftrag. Abschiebungen – selbst bei Straftätern – lösen die Probleme nicht, sondern verschärfen soziale Spaltungen. Eine Demokratie wird nicht dadurch stärker, dass sie Menschen entrechtet, sondern dadurch, dass sie konsequent gleiche Rechte für alle durchsetzt.
Zeit für politisches Handeln
Das Gutachten von Ogorek zeigt klar: Ein Verbotsverfahren gegen die AfD ist juristisch denkbar und politisch notwendig. Mehr als 574 Belege im Verfassungsschutzbericht könnten unmittelbar in ein Verfahren einfließen. Wer hier noch jahrelang abwartet, bis sämtliche Klagen der AfD durch alle Instanzen gezogen sind, verschiebt die Verantwortung und schwächt die Demokratie.
Stattdessen wäre es Aufgabe der demokratischen Parteien, jetzt eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzusetzen, die einen möglichen Verbotsantrag vorbereitet. Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung hätten dann alle Instrumente in der Hand, sobald die juristische Lage endgültig geklärt ist.
Fazit
Das Gutachten belegt, dass die AfD systematisch gegen die Menschenwürde und die Gleichheit aller Bürger arbeitet. Damit bewegt sie sich nicht nur am Rand, sondern im klaren Widerspruch zur Verfassung. Wer die Demokratie ernst nimmt, darf sich nicht auf die Rolle des passiven Zuschauers beschränken. Ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD ist kein politisches Wunschdenken, sondern eine juristisch fundierte Konsequenz.
Die Demokratie muss sich nicht abschotten – sie muss sich wehren.
