Mehr Likes, weniger Steuern? – Wie Nordrhein-Westfalens Finanzamt mit 300-Millionen-Schlagzeile über das Ziel hinausschoss

In Nordrhein-Westfalen sorgt ein Fall für Aufmerksamkeit, der auf den ersten Blick nach steuerrechtlichem Sprengstoff klang – doch bei genauer Betrachtung bleibt eher heiße Luft und medienwirksamer Aktionismus übrig. Die NRW-Finanzverwaltung behauptete im Sommer 2023 institutionell forsch und digital-modern via Instagram, man prüfe ein „Influencer-Datenpaket mit 6000 Datensätzen und einem möglichen Steuerschaden von 300 Millionen Euro“. Die Message: Wer in sozialen Netzwerken Reichtum anhäuft, soll diesen auch bitte steuerlich korrekt offenlegen.

Doch schon beim zweiten Hinsehen entpuppt sich die medial verbreitete Zahl als äußerst dehnbar. Eine differenzierte juristische Einordnung ist nötig – und eine kritische Hinterfragung des staatlichen Kommunikationsverhaltens.


Die Schlagzeile: Ein Fall von fiskalischer Überinterpretation?

Die Ursprungsthese der Finanzbehörde war klar formuliert: Influencerinnen und Influencer in NRW sollen angeblich 300 Millionen Euro an Steuern hinterzogen haben – eine Summe, die nicht nur einschüchternd wirkt, sondern auch eine klare moralpolitische Botschaft senden sollte. Der Bürger, der monatlich brav seine Lohnsteuer zahlt, sollte sich empören. Schließlich möchte niemand, dass die „Generation Likes“ ungestraft an Steuerpflichten vorbeischwebt, während andere lohnabhängig zur Kasse gebeten werden.

Doch bereits die eigene Pressemitteilung der Behörde rückte von dieser Darstellung wieder ab und sprach vager von einem „steuerstrafrechtlichen Volumen“. Was das konkret heißt – ob Umsätze, Gewinne oder gar nur verdachtsbasierte Schätzungen – ließ man elegant offen. Hier beginnt bereits die erste juristische Fragwürdigkeit. In einem sensiblen Bereich wie dem Steuerstrafrecht ist Präzision keine Frage der Rhetorik – sie ist rechtsstaatliche Pflicht.


Worum geht es wirklich? Umsätze, nicht hinterzogene Steuern

Ein Faktencheck zeigt: Die kolportierten 300 Millionen Euro beziehen sich mitnichten auf tatsächlich hinterzogene Steuern, sondern vielmehr auf den kumulierten, nicht angegebenen geschätzten Umsatz von Influencerinnen und Influencern – also auf Bruttoeinnahmen.

Selbstredend müssen aus diesen Umsätzen noch Betriebsausgaben, Ausgaben für Produktionsmittel, Co-Creators, Plattformnutzung, PR-Leistungen etc. abgezogen werden, bevor überhaupt ein relevanter Gewinn existiert – jener Betrag, auf den dann eine Steuerpflicht erhoben wird. Das tatsächliche steuerrechtlich relevante Volumen ist also weit kleiner. Diese einfache juristische Relation wurde in der polarisierenden Instagram-Kommunikation bewusst unterschlagen.

Mutmaßungen ersetzen keine verifizierten Daten. Wer mit Staatsautorität kommuniziert, sollte nicht auf Social-Media-Dramaturgie setzen, sondern auf rechtsdogmatische Klarheit.


Wer sind die Betroffenen?

Ein Großteil der geprüften Datensätze stammt – wenig überraschend – von der in Großbritannien ansässigen Erotikplattform „OnlyFans“. Die Plattform ermöglicht es Content Creator:innen, direkten Zugang zu zahlungsbereiten Fans zu verkaufen. Die Einkünfte werden dabei in vielen Fällen korrekt versteuert – in anderen aus Unkenntnis oder aufgrund mangelnder Beratung nicht.

Es ist zu betonen: Es handelt sich hier nicht ausschließlich um jugendliche Möchtegern-Stars mit Rabattcodes für Kosmetikprodukte, sondern vielfach um Solo-Selbstständige, die mit digitalem Content ihren Lebensunterhalt bestreiten. Oft fehlt es diesen Menschen schlicht an steuerrechtlichem Grundwissen – was ein integrations- und bildungspolitisches Versäumnis darstellt, keinesfalls aber eine Verfehlung, die mit kalkulierter Hinterziehung gleichgesetzt werden sollte.


Der Staat setzt auf Abschreckung – aber trifft er das Ziel?

Mit dem neu geschaffenen „Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität“ (LBF) will NRW zum Vorreiter bei der digitalen Steuerfahndung werden. Amtsleiterin Stephanie Thien formuliert unmissverständlich klare Absichten: Man wolle gegen „große Fische“ vorgehen, nicht gegen Kleinstunternehmer:innen. Begrüßenswert wäre es jedoch, wenn diese Differenzierung auch in der öffentlichen Kommunikation gelebt würde.

Denn ein Instagram-Post, der pauschal suggeriert, alle Influencer:innen seien im Prinzip steuervermeidende Profiteure, erzeugt ein gefährlich vereinfachtes Feindbild. Gerade in Zeiten, in denen rechte Kräfte wie die AfD jeden Selbstständigen mit Migrationshintergrund pauschal unter Generalverdacht stellen möchten, darf der Staat sich nicht an populistischer Symbolpolitik beteiligen.


Juristisches Fazit: Ermittlungen, ja – Skandalisierung, nein

Wie jede:r Bürger:in unterliegt auch der Influencer steuerrechtlichen Verpflichtungen. Wenn es Hinweise auf vorsätzliche Steuervermeidung gibt, ist eine Ermittlung selbstverständlich gerechtfertigt. Doch die öffentliche Überhöhung einer Schätzung zum vermeintlichen „Milliardenskandal“ gefährdet Vertrauen in die Verhältnismäßigkeit staatlichen Handelns – und torpediert präventiv steuerrechtliche Bildung und Kooperation.

Wir fordern daher statt medienwirksamer Polemik ein Programm zur steuerlichen Aufklärung für digitale Selbstständige – in einfachen Sprachen, niedrigschwellig zugänglich und systematisch begleitet. Digitalisierung ist kein Kavaliersdelikt, aber deshalb müssen ihre Akteur:innen nicht wie Schwerverbrecher behandelt werden.


Integration statt Stigmatisierung – auch im Steuerrecht

Gerade in einem Einwanderungsland wie Deutschland, in dem Menschen aus aller Welt mit Kreativität, Unternehmertum und digitaler Arbeit ihren Weg in die Gesellschaft finden, ist es zentral, zwischen Vorsatz und Versäumnis, zwischen Steuervermeidung und Steuerunkenntnis präzise zu unterscheiden.

Dass einige der Betroffenen auf Plattformen wie OnlyFans aktiv sind, sollte dabei keinerlei moralische Überhöhung erfahren. Es gibt keine „guten“ oder „schlechten“ Arten, ehrlich Geld zu verdienen – entscheidend ist, wie der Staat darauf reagiert. Mit Unterstützung statt Panikmache. Juristisch fundiert anstatt populistisch vereinfacht. Und immer mit einem klaren antifaschistischen Kompass.


Fazit:

NRW wollte mit einem medialen Paukenschlag die Steuerdisziplin im Influencer-Sektor durchsetzen – lieferte jedoch letztlich nur eine irritierende Mischung aus Übertreibung, juristischen Unklarheiten und digitalem Symbolismus. Anstatt Influencer pauschal zu kriminalisieren, sollten wir ihre steuerliche Bildung sichern, ihre Integrationsleistungen anerkennen und ihre Selbstständigkeit respektieren.

Modernes Steuerrecht braucht mehr Aufklärung – und deutlich weniger Instagram-Pathos. Denn Staatlichkeit beweist sich nicht im Ton, sondern in der Sachlichkeit.

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