Titel: Die juristische Unvermeidbarkeit: Wenn das Verborgene ans Licht kommt


Die jüngsten Entwicklungen rund um das Treffen von Potsdam Ende 2023 beleuchten mit aller juristischen Klarheit die wahren Absichten hinter dem euphemistischen Begriff der „Remigration“. Die eidesstattliche Versicherung eines ehemaligen Insiders, Erik Ahrens, wirft ein unmissverständliches Licht auf die dort besprochenen Pläne. Es handelt sich hierbei nicht um eine akademische Debatte oder ein harmloses Gedankenspiel, sondern um die minutiöse Ausarbeitung eines Konzepts, das in seinen Grundzügen auf nichts anderes als ethnische Säuberungen hinausläuft.

Ein juristisches Geständnis von weitreichender Konsequenz

Die eidesstattliche Erklärung von Herrn Ahrens, die zur Vorlage bei Gericht dienen soll, ist ein Dokument von erheblicher juristischer Tragweite. Er bestätigt, dass auf dem Treffen in Potsdam ein „Masterplan“ vorgestellt wurde1. Dieser Plan, so die Aussage, sei von Martin Sellner, dem führenden Kopf der sogenannten Identitären Bewegung, präsentiert worden2222. Ahrens selbst gibt an, maßgeblich an der Ausarbeitung und Formulierung des „Remigrationskonzeptes“ mitgewirkt zu haben3.

Das Konzept, so die eidesstattliche Versicherung, zielt darauf ab, durch eine Reihe von Maßnahmen einen „Assimilationsdruck“ zu erzeugen, der die „freiwillige oder unfreiwillige“ Auswanderung von Personen zur Folge haben soll – „mit und ohne deutsche Staatsbürgerschaft“ – und zwar allein aufgrund ihrer ethnischen Herkunft4. Diese Vorgehensweise wird von Ahrens als „ethnische Säuberung bzw. Vertreibung“ beschrieben5.

Die drei Zielgruppen der „Remigration“

Martin Sellner soll laut der Erklärung in Potsdam drei Zielgruppen für sein „Remigrations“-Konzept definiert haben6. Neben „Asylanten“ und „Nicht-Staatsbürgern“ seien dies vor allem „Staatsbürger, die nicht assimiliert“ seien7. Er schlug vor, diese Gruppe durch „maßgeschneiderte Gesetze“ und „hohen Assimilations- und Anpassungsdruck“ zum Verlassen des Landes zu bewegen8.

Diese Ausführungen stehen in krassem Widerspruch zu den nachträglichen Beschwichtigungsversuchen, die das Konzept lediglich als die Abschiebung straffälliger Einwanderer darstellen wollten. Die offenkundige Absicht, Menschen aufgrund ihrer Herkunft und nicht aufgrund strafrechtlich relevanter Verfehlungen zu vertreiben, entlarvt die wahre, verfassungsfeindliche Natur dieser Pläne.

Die AfD und die juristische Mitverantwortung

Die eidesstattliche Versicherung legt zudem die direkte Verbindung zur Partei Alternative für Deutschland (AfD) offen. Die Veranstaltung wurde als Ort gesehen, an dem ein Plan „für den Fall, dass eine patriotische Kraft an die Macht komme“, in der „Schublade liegen“ sollte9. Ahrens bekräftigt, dass damit „eindeutig die Partei Alternative für Deutschland (AfD) gemeint“ war10.

Ein besonders brisanter Punkt ist die Aussage, der damalige AfD-Spitzenpolitiker Ulrich Siegmund habe angekündigt, das „Remigrationskonzept“ auf Landesebene umzusetzen11. Er soll sogar ein Spendenziel von über einer Million Euro dafür formuliert haben12. Die Anwesenheit eines Juristen wie Dr. Ulrich Vosgerau, der einen Vortrag hielt, in dem er die Wahlentscheidung junger Frauen mit türkischem Migrationshintergrund infrage stellte, rundet das Bild ab13.

Fakten versus Fiktion

Die eidesstattliche Versicherung von Erik Ahrens ist nicht nur ein weiterer journalistischer Beleg, sondern ein juristisches Dokument, dessen Aussagen unter Strafe gestellt sind. Sie stellt die Behauptungen der AfD, das Treffen sei harmlos gewesen, infrage und konfrontiert die nach der ersten Veröffentlichung getätigten eidesstattlichen Versicherungen anderer Teilnehmer, die eine „Remigration“ von Menschen mit deutschem Pass bestritten haben. Die Abgabe einer unwahren eidesstattlichen Versicherung ist strafbar. Der vorliegende Sachverhalt wird unweigerlich juristische und politische Konsequenzen nach sich ziehen.

In einem Rechtsstaat sind solche Versuche der politischen Einflussnahme, die sich gegen das Grundgesetz richten, nicht hinnehmbar. Die Offenlegung dieser Fakten stärkt die antifaschistische und demokratische Haltung der Zivilgesellschaft. Integration und Migration sind keine Bedrohung, sondern essenzielle Bestandteile einer offenen Gesellschaft. Die Geschichte lehrt, dass die Verdrängung von Menschen aus rassistischen Motiven immer eine katastrophale Entwicklung ist. Die Erkenntnisse aus Potsdam bekräftigen, dass es unsere Pflicht ist, solchen Bestrebungen mit aller juristischen und gesellschaftlichen Kraft entgegenzuwirken.

Wie bewerten Sie die politische Tragweite dieser eidesstattlichen Erklärung?

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