Urteil zur AfD-Zentrale in Berlin: Fristlose Kündigung gescheitert – Auszug festgelegt

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Die AfD darf vorerst in ihrer Parteizentrale in Berlin-Wittenau bleiben. Das Landgericht Berlin erklärte die fristlose Kündigung des Vermieters für unwirksam – bestätigte aber vertragliche Sonderkündigungen, die den Auszug der Partei bis Ende 2026 verbindlich terminieren. Was das rechtlich bedeutet, welche Vorwürfe im Raum stehen und warum der Ruf der AfD als Geschäftspartner weiter erodiert.

Das Urteil in Kürze

  • Fristlose Kündigung: unwirksam. Begründung: Es fehlte die vorherige Abmahnung trotz festgestellter Vertragsverstöße.
  • Ordentliche Kündigungen: wirksam auf Basis eines vertraglichen Sonderkündigungsrechts. Räumungsfristen je nach Vertrag: 30.09.2026, 30.11.2026 und 31.12.2026.
  • Ergebnis: Kein sofortiger Auszug, aber der Standort ist für die AfD absehbar Geschichte.

Worum gestritten wurde
Auslöser war die Wahlparty der AfD am Tag der vorgezogenen Bundestagswahl. Die Partei nutzte Flächen, die nicht mitvermietet waren (Innenhof), ließ dort über Tage Zelte und Grills aufbauen, richtete einen Raucherbereich ein und projizierte ein großflächiges Parteilogo auf die Fassade – trotz vereinbarter Nicht-Werbung am Gebäude. Teilweise war die Zufahrt durch polizeiliche Absperrungen in Folge einer Demonstration erschwert. Genehmigungen durch den Vermieter wurden nicht eingeholt.

Juristische Einordnung
Das Landgericht stellte Vertragsverstöße fest. Diese reichten jedoch ohne vorherige, erfolglose Abmahnung nicht für eine fristlose Kündigung. Genau daran scheiterte der Vermieter. Parallel erklärte das Gericht die bereits ausgesprochenen ordentlichen Kündigungen auf Basis eines vertraglichen Sonderkündigungsrechts für wirksam. Damit steht fest: Die AfD muss die Zentrale bis Ende 2026 schrittweise räumen. Ohne Sonderkündigungsrecht wären die Verträge regulär erst Ende 2027 ausgelaufen.

Vorwürfe abseits des Mietrechts
Neben dem zivilrechtlichen Streit schilderte der Vermieter Lukas Hufnagl (Quercus Grund) im Verfahren Droh- und Erpressungsversuche aus AfD-Kreisen und hat gegen Funktionäre Strafanzeige gestellt. Namentlich genannt wurden der Bundesschatzmeister Carsten Hütter und der Bundesgeschäftsführer Hans-Holger Malcomeß. Beide weisen die Vorwürfe zurück. Diese Komplexe sind nicht Teil der mietrechtlichen Entscheidung und werden – sofern es dazu kommt – in einem gesonderten Verfahren strafrechtlich zu prüfen sein. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Reaktionen und Realitätstest

  • AfD: Verbucht das Urteil als Etappenerfolg und sucht ein repräsentativeres Objekt in zentralerer Lage. Zuständig intern: u. a. Bundesvorstandsmitglied Kay Gottschalk. Ziel: Kauf statt Miete, teilweise finanziert über Mitglieder und Unterstützer.
  • Vermieter: Warnt andere Marktteilnehmer vor Geschäftsbeziehungen mit der Partei und verweist auf Sicherheitsrisiken sowie auf persönliche Anfeindungen. Auch hier gilt: Aussagen sind Einordnungen des Vermieters; strafrechtliche Bewertungen bleiben Gerichten vorbehalten.
  • Markt: Vermieter bleiben zurückhaltend. Politische Extremismen, Reputationsschäden und erhöhte Sicherheitsrisiken sind – nüchtern betrachtet – wirtschaftliche Faktoren, die ins Risikomanagement gehören. Wer Vertragstreue pathetisch einfordert, muss sie zunächst selbst praktizieren.

Geld, Gold und Governance
Die AfD hat nach eigenen Angaben Zugriff auf umfangreiche Mittel aus einer Erbschaft des Ingenieurs und Erfinders Reiner Strangfeld. Im Rechenschaftsbericht 2023 sind über neun Millionen Euro verbucht; tatsächlich soll es sich um rund 107 Kilogramm Gold handeln, deren Marktwert mit dem Goldpreis schwankt. Medienberichten zufolge wurde das Gold nach Liechtenstein verbracht. Die Partei verweist auf Kosten- und Versicherungserwägungen, betont die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und teilt mit, dass staatliche Prüfer die Lagerstätte inspiziert hätten. Erbrechtliche Auseinandersetzungen der Strangfeld-Verwandtschaft laufen; ein Gericht hat ein Gutachten zur Testierfähigkeit des Erblassers in Auftrag gegeben. Ergebnis: noch offen.

Was jetzt wichtig ist

  • Für die AfD tickt die Uhr: Spätestens Ende 2026 endet die Nutzung des Standorts in Berlin-Wittenau. Ein Berufungsverfahren des Vermieters wäre denkbar, ändert aber am absehbaren Auszug derzeit nichts.
  • Für Vermietende gilt: Mietverträge sind kein politisches Statement, sondern Risikoakten. Wer an eine Partei vermietet, muss klare Nutzungsgrenzen definieren, durchsetzen und – wenn nötig – ordnungsgemäß abmahnen. So simpel, so rechtsstaatlich.
  • Für die Öffentlichkeit: Rechtsstaat funktioniert dann besonders gut, wenn er unbeeindruckt von Lautstärke, Drohkulissen und Empörungsroutinen entscheidet. Genau das ist hier passiert.

Kommentar in eigener Sache
Antifaschismus ist keine Haltung der Laune, sondern die Mindestanforderung an eine demokratische Zivilgesellschaft. Wer mit werblicher Inszenierung, Grenztesterei und aggressiver Rhetorik gegen einfache Vertragsregeln verstößt, darf sich nicht wundern, wenn seriöse Partner Abstand nehmen. Wer politische Verantwortung beansprucht, beweist sie zuerst in der Vertrags- und Geschäftsethik – nicht in martialischen Wahlpartys.

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