Deutschland gilt als Rechtsstaat. Doch was bedeutet das, wenn der Inlandsgeheimdienst – also der Verfassungsschutz – zivilgesellschaftliche Organisationen überprüft, die sich um staatliche Fördergelder bemühen? Ohne Verdacht. Ohne Benachrichtigung. Ohne Rechtsgrundlage.
Ein aktuelles Regierungsdokument (Bundestagsdrucksache 21/1869, Anfrage der Fraktion Die Linke) legt offen, in welchem Ausmaß diese Praxis längst Routine geworden ist. Das Ergebnis ist – freundlich formuliert – ein juristisches Problem mit demokratiepolitischem Beigeschmack.
📊 Faktenlage laut Bundesregierung
Zwischen 2020 und 2024 überprüfte das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) im Auftrag verschiedener Ministerien insgesamt:
- 1.250 Nichtregierungsorganisationen (NGOs)
- 1.296 Einzelpersonen
Insgesamt also über 2.500 Überprüfungen.
Das Verfahren nennt sich „Haber-Verfahren“ – benannt nach einem früheren Staatssekretär. Der Clou: Es braucht keinen Verdacht, und die Betroffenen erfahren nichts davon.
Die Ministerien – etwa das Bundesinnenministerium (BMI), das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das Bundeskanzleramt (BKAmt) oder das Bundesfamilienministerium (BMBFSFJ) – dürfen direkt beim Verfassungsschutz anfragen, ob „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ vorliegen.
Allein 2024 wurden laut Bundesregierung:
- 90 Organisationen durch das Innenministerium geprüft,
- 3 durch das BAMF,
- 57 durch das Kanzleramt und
- 8 durch das Familienministerium.
In 40 Fällen lieferte der Verfassungsschutz Erkenntnisse, in weiteren 29 Fällen zusätzliche Informationen – meist ohne, dass die Betroffenen je davon erfuhren.
⚖️ Rechtslage? Fragwürdig.
Das Verfahren hat keine gesetzliche Grundlage.
Das bestätigte bereits der frühere Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber in seinen Tätigkeitsberichten 2019 und 2020. Trotzdem blieb das Verfahren bestehen – offenbar, weil es bequem ist.
Die Bundesregierung betont, man halte sich an „ordnungsgemäße behördliche Aktenführung“. Das ersetzt aber keine Rechtsgrundlage.
Juristisch ist das dünn. Demokratisch noch dünner.
🗣 Kritik aus der Zivilgesellschaft
Die innenpolitische Sprecherin der Linken, Clara Bünger, spricht von einem „Regime der geheimdienstlichen Ausspähung“.
Ihre Kritik: Die Regierung etabliere eine Verdachtskultur gegenüber der eigenen Zivilgesellschaft – insbesondere gegenüber Organisationen, die sich gegen Rechtsruck, für Geflüchtete oder für queere Menschen einsetzen.
Bünger betont, dass dieses Misstrauen nicht neu ist: Schon frühere Regierungen hätten NGOs behandelt, als wären sie potenzielle Feinde statt Partner im demokratischen Diskurs.
Man könnte es auch klarer formulieren:
Wer Demokratie fördert, gerät offenbar schneller ins Visier als jemand, der sie abschaffen will.
🧩 Politische Brisanz
Besonders brisant ist, dass CDU-Ministerin Karin Prien (Familie) eine „breit angelegte Verfassungsschutzprüfung“ für sämtliche Demokratieförderprojekte anordnete – also gerade für jene Programme, die Extremismus verhindern sollen.
Mit anderen Worten:
Die Demokratie wird durch Demokratieförderung gefährdet – so jedenfalls die Logik mancher Konservativer.
Teile der Union fordern inzwischen offen, die Förderung für NGOs einzuschränken oder zu beenden. Das betrifft vor allem Projekte, die sich gegen rechten Extremismus, Diskriminierung und Abschiebungen engagieren.
Ein zivilgesellschaftlicher Bumerang:
Diejenigen, die für demokratische Werte eintreten, geraten ins Fadenkreuz jener, die behaupten, sie zu schützen.
🧾 Fazit
Was als Schutz der Demokratie verkauft wird, droht zur Erosion des Vertrauens in eben jene Demokratie zu werden.
Ein Staat, der seine Förderpartner geheimdienstlich überprüft, ohne Rechtsgrundlage und ohne Information, stellt sich selbst ein schlechtes Zeugnis aus.
Die Zivilgesellschaft ist kein Sicherheitsrisiko.
Sie ist das Sicherheitsnetz der Demokratie.
Und während Rechtsextreme ungestört ihre Netzwerke ausbauen, werden jene, die sich für Integration, Menschenrechte und Vielfalt einsetzen, vom Staat misstrauisch beäugt. Das ist nicht wehrhaft. Das ist schwach.
📚 Quelle
Bundestagsdrucksache 21/1869, Kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Bünger (Die Linke) – Antwort des Bundesinnenministeriums vom 13. Oktober 2025.
