Vorratsdatenspeicherung 4.0: Hubig will Totalüberwachung – Eure IP-Adressen sind jetzt Freiwild (Update)

Tja. Es ist mal wieder so weit. Kurz vor Weihnachten, wenn alle schon beim Glühwein sind, dachte sich die Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) wohl: „Hey, das Grundgesetz hat uns doch noch nie gestört, oder?“

Der Zombie ist zurück. Er heißt jetzt nicht mehr Vorratsdatenspeicherung (VDS), weil das Wort verbrannt ist. Man nennt es jetzt „Speicherpflicht für IP-Adressen“. Klingt harmlos? Ist es nicht. Es ist der feuchte Traum jedes Überwachungsfetischisten und der absolute Albtraum für jeden, der noch einen Funken Privatsphäre im Netz genießt.

Der Gesetzentwurf liegt jetzt vor. Und er ist genau so schlimm, wie wir befürchtet haben.

Der Plan: Drei Monate Generalverdacht für alle

Das Bundesjustizministerium hat heute (Stand: 21.12.2025, 13:10 Uhr) die Katze aus dem Sack gelassen. Alle Internetanbieter (ISPs) sollen verpflichtet werden, eure IP-Adressen für drei Monate zu speichern.

Nicht, weil ihr verdächtig seid. Nicht, weil ein Richter das angeordnet hat. Sondern einfach so. Anlasslos.

Gespeichert wird:

  • Wer ihr seid.
  • Welche IP-Adresse ihr wann hattet.
  • „Weitere Daten“ zur eindeutigen Zuordnung (was technisch gesehen oft auch Port-Nummern umfasst, also quasi fast schon Metadaten der Kommunikation).

Die Begründung? Ihr ahnt es schon. Es ist das Bullshit-Bingo der Apokalypse: „Kampf gegen Sexualstraftäter“, „Kinderpornografie“ und „Hass im Netz“. Das sind die Totschlagargumente, mit denen man seit 20 Jahren versucht, jede bürgerliche Freiheit zu schleifen. Wer dagegen ist, schützt Kinderschänder. Das ist die widerliche Rhetorik, mit der hier Politik gemacht wird.

Die Nebelkerze der Ministerin

Hubig wird in der BILD-Zeitung (natürlich in der BILD, wo auch sonst?) zitiert:

„Sie sorgt dafür, dass digitale Spuren auch später noch verfolgt werden können […]“

Und der absolute Brüller kommt jetzt. Haltet euch fest. Hubig behauptet ernsthaft:

„Die Vertraulichkeit der Kommunikation bleibe strikt gewahrt, die Erstellung von Bewegungs- und Persönlichkeitsprofilen sei ausgeschlossen.“

Lügt sie oder weiß sie es nicht besser? Eine IP-Adresse ist ein Personenbezug. Über drei Monate lückenlos gespeichert, lässt sich daraus exakt ableiten, wo ihr wart (Geolocation), wann ihr online wart, und wenn man das mit Server-Logs (die Google/Meta eh haben) korreliert, haben wir das perfekte Persönlichkeitsprofil. Zu behaupten, das schaffe keine Profile, ist eine Beleidigung unserer Intelligenz.

Polizei-Gewerkschaft: „Drei Monate sind ein Witz“

Und weil es in Deutschland immer noch schlimmer geht: Der Gewerkschaft der Polizei (GdP) reicht das natürlich nicht. Andreas Roßkopf (Sektion Bundespolizei) mault direkt rum, dass drei Monate „zu kurz“ seien. Klar. Warum nicht gleich 30 Jahre? Oder direkt einen Chip ins Gehirn bei der Geburt? Zitat Roßkopf: „Ein Schritt […], jedoch oftmals nicht ausreichend.“ Man reicht den kleinen Finger (Verfassungsbruch light), und sie wollen direkt den ganzen Arm (Totalitarismus deluxe).

Die Rechtslage: Mit dem Kopf durch die Wand

Erinnern wir uns kurz:

  1. Das Bundesverfassungsgericht hat die VDS gekippt.
  2. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die anlasslose VDS mehrfach für illegal erklärt.
  3. Die Rechtslage ist eindeutig: Anlasslose Massenüberwachung ist in der EU rechtswidrig.

Das interessiert die GroKo aus Union und SPD (ja, die Union macht da fröhlich mit, steht ja im Koalitionsvertrag) aber einen feuchten Kehricht. Helge Limburg von den Grünen nennt das Kind beim Namen:

„Union und SPD planen offenkundig den Wiedereinstieg in die anlasslose Massenüberwachung im Internet. […] Anstatt erneut mit dem Kopf gegen dieselbe Wand zu rennen…“

Genau das tun sie aber. Sie verabschieden ein Gesetz, von dem sie wissen, dass es in 2-3 Jahren wieder einkassiert wird. Aber bis dahin haben sie die Daten. Bis dahin herrscht der Chilling Effect.

Das „Quick Freeze“ Märchen ist tot

Erinnert ihr euch an die Diskussion über „Quick Freeze“? Das wäre die verfassungskonforme Alternative gewesen: Daten werden nur eingefroren, wenn ein konkreter Verdacht besteht. Das wollte die FDP damals. Aber die FDP ist raus (oder irrelevant), und jetzt regiert der Sicherheitswahn. Die SPD und die Union wollen keine saubere Polizeiarbeit. Sie wollen den Heuhaufen vergrößern, in dem sie die Nadel nicht finden, weil sie glauben, dass mehr Daten automatisch mehr Sicherheit bedeuten. Das ist statistisch und kriminologisch widerlegter Unfug.

Fazit: Installiert VPNs. Jetzt.

Das Gesetz soll im Frühjahr durch den Bundestag gepeitscht werden. Da die Regierung die Mehrheit hat, wird das wohl durchgehen. Was wir hier sehen, ist der Wiedereinstieg in die Vorratsdatenspeicherung. Sie nennen es anders, sie verpacken es in „Kinderschutz“-Papier, aber der Inhalt ist pures Gift für die Demokratie.

Wenn eure IP-Adresse für drei Monate gespeichert wird, seid ihr gläsern. Jeder Klick, jeder Login, jede Verbindung ist theoretisch rückverfolgbar.

Muss man wissen: IP-Adressen sind keine „Anschrift“. Sie sind dynamisch. Aber durch die Speicherung der Zuordnung werden sie zur digitalen Fußfessel.

Wir sehen uns vor dem Verfassungsgericht. Wieder mal.


Zusammenfassung für Eilige (TL;DR):

  • Wer: Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) und die Union.
  • Was: 3 Monate Zwangsspeicherung aller IP-Adressen durch Provider.
  • Warum angeblich: Kampf gegen Sexualstraftäter/Hass.
  • Warum wirklich: Überwachungswahn und Datensammelwut.
  • Status: Gesetzentwurf liegt vor, soll im Frühjahr beschlossen werden.
  • Reaktion: Datenschützer und Grüne laufen Sturm, Polizei will noch mehr Überwachung.

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