Kurze Durchsage: Keine „Silbermedaille“ für die AfD (oder: Raumplanung für Fortgeschrittene)

Datum: 05.02.2026


Es gibt Tage, da muss man Karlsruhe einfach lieben. Das Bundesverfassungsgericht hat heute einen Beschluss vom 27. Januar veröffentlicht, und der hat es in sich.

Worum geht’s? Die AfD-Fraktion im Bundestag fühlt sich mal wieder ungerecht behandelt. Diesmal ging es nicht um die Sitzordnung im Plenum, sondern um Immobilien. Konkret: Die AfD wollte den Otto-Wels-Saal haben.

Das ist der zweitgrößte Saal im Reichstagsgebäude (462 $m^2$). Die AfD argumentierte: Wir sind die zweitstärkste Fraktion (151 Abgeordnete) , also steht uns auch der zweitgrößte Saal zu.

Das Beste daran ist die Begründung. Die AfD verglich die Bundestagswahl ernsthaft mit einem Wettlauf und forderte den Saal als Äquivalent zur „Silbermedaille“ für den Zweitplatzierten.

Der Realitätscheck aus Karlsruhe

Der Zweite Senat unter Vizepräsidentin Kaufhold hat den Antrag verworfen. Die Begründung liest sich stellenweise wie eine geduldige Erziehungsmaßnahme für bockige Kleinkinder

  1. Politik ist kein Sport: Die Wahl zum Bundestag ist „kein Wettkampf“, bei dem man für Platz 2 eine Belohnung oder einen Pokal bekommt. Es gibt verfassungsrechtlich keine „Erfolgsprämien“.
  2. Kein „Dibs“-Recht: Es gibt kein automatisches Zugriffsrecht der Fraktionen nach Stärke auf bestimmte Räume. Der Ältestenrat darf das per Mehrheitsbeschluss entscheiden.

Der mathematische Burn

Besonders schön wird es bei der Frage, ob der der AfD zugewiesene Ersatzraum (Saal 3N 039, 251 $m^2$) eine Zumutung ist. Die AfD jammerte, der Saal sei „viel zu klein“, brandschutzrechtlich bedenklich und eigentlich gar nicht nutzbar. Man sei „dramatisch“ in den Mitwirkungsrechten eingeschränkt.

Das Gericht hat daraufhin mal den Taschenrechner rausgeholt:

  • Im zugewiesenen Saal hat jeder AfD-Abgeordnete rechnerisch 1,66 $m^2$ Platz.
  • Zum Vergleich: In der 18. Legislaturperiode musste sich die CDU/CSU-Fraktion (damals Regierungsfraktion!) mit 1,49 $m^2$ pro Nase begnügen.

Fazit des Gerichts: Wenn das für die CDU gut genug war, wird die AfD daran wohl auch nicht zugrunde gehen. Eine „evidente Sachwidrigkeit“ oder Willkür konnte das Gericht jedenfalls nicht finden. Auch der Brandschutz hat den Saal für 238 Personen freigegeben.

Die Ironie der Geschichte

Dass die AfD ausgerechnet den Saal wollte, der nach Otto Wels benannt ist (dem SPD-Mann, der 1933 im Reichstag die letzte freie Rede gegen Hitlers Ermächtigungsgesetz hielt), entbehrt nicht einer gewissen Komik. Die SPD hatte übrigens bereits angekündigt, den Saal nicht hergeben zu wollen.

Der Ältestenrat hat entschieden: Die SPD behält den Otto-Wels-Saal. Die AfD muss in den kleineren Saal 3N 039.

Tja. Wer Politik als Sportwettkampf missversteht, muss eben lernen: Auch für den Zweiten gibt es keine Garantie auf die VIP-Lounge.

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