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ZDF-Interview: Angela Merkel bezeichnet die AfD als „menschenverachtende Partei“ – Was das verfassungsrechtlich bedeutet

Angela Merkel hat in einem ZDF-Interview die AfD scharf kritisiert und sie als „menschenverachtende Partei“ bezeichnet. Ihre Begründung: Die AfD teile Menschen in „Eliten“ und „das Volk“ und maße sich an zu definieren, wer überhaupt noch zum „Volk“ gehöre. Das, so Merkel, widerspreche dem Grundgesetz. Zugleich ordnete sie das Erstarken rechtspopulistischer Bewegungen in Deutschland und international ein und plädierte für eine faktenbasierte Debatte – auch mit Blick auf die Rolle sozialer Medien. Diese Einordnung ist nicht nur politisch, sondern vor allem rechtlich relevant.

Was Merkel gesagt hat – der Kern

  • Die AfD sei „menschenverachtend“ und richte sich mit ihrer Spaltungserzählung gegen das Grundgesetz.
  • Nach der Eurokrise sei die Partei zunächst abgeflaut, habe aber seit 2014/2015 an Pegida und deren zynische Rhetorik von Neid, Hass und Rassismus angeknüpft.
  • Unzufriedenheit sei kein Grund, eine Partei zu wählen, die Menschenwürde relativiert.
  • Rechtspopulismus sei kein ostdeutsches Phänomen allein, sondern überall dort stark, wo soziale Probleme ungelöst bleiben – in Deutschland, Europa und darüber hinaus.
  • In sozialen Medien bekämen häufig die radikalsten Botschaften die meiste Aufmerksamkeit; deshalb brauche es Aufklärung und klare Standards für digitale Plattformen.
  • Zur Migrationspolitik 2015 bekräftigte Merkel den humanitären Imperativ der Aufnahme – bei gleichzeitiger Einsicht, dass diese Zäsur das Wachstum der AfD mit begünstigt hat.

Verfassungsrechtliche Perspektive: Warum die Abwertung von Menschen mit dem Grundgesetz kollidiert

  • Artikel 1 GG: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Wer Menschen gruppenbezogen abwertet, verletzt diesen Maßstab. Politische Kommunikation entfaltet Wirkung – eine Programmatik, die systematisch herabsetzt, steht mit der Werteordnung des Grundgesetzes quer.
  • Artikel 3 GG: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Pauschale Feindbilder gegen Minderheiten oder Menschen mit Migrationsgeschichte widersprechen diesem Gleichheitsgebot.
  • Artikel 20 GG: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Und „Volk“ im verfassungsrechtlichen Sinn meint sämtliche deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger – keine völkische Exklusivdefinition, keine Abstammungsdogmen.
  • Politische Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) gilt – aber sie endet dort, wo sie in verfassungsfeindliche Bestrebungen umschlägt. Genau deshalb beobachten Verfassungsschutzbehörden die AfD seit Jahren in Teilen: bundesweit als rechtsextremistischer Verdachtsfall; einzelne Strukturen wie der ehemalige „Flügel“ oder die Junge Alternative sowie der Thüringer Landesverband werden als gesichert extremistisch bzw. erwiesen extremistisch eingestuft. Das sind behördliche Feststellungen, keine polemischen Zuschreibungen.

Historischer und politischer Kontext: Von der Eurokrise zu Pegida und digitaler Polarisierung

  • 2013 in der Eurokrise gegründet, verschob sich die AfD ab 2014/2015 in Rhetorik und Personal deutlich nach rechtsaußen – parallel zu Pegida-Mobilisierungen. Dieser Kurswechsel war strategisch: von ökonomischer Kritik zu identitärer Kulturkampf-Agenda.
  • Internationaler Vergleich: Rechtspopulistische Muster ähneln sich – Vereinfachung komplexer Probleme, Feindbildkonstruktion, systematische Emotionalisierung. In den USA, Frankreich und anderen EU-Staaten sind die Mechanismen identisch, die Lösungen aber immer nationalstaatlich und rechtsstaatlich zu entwickeln.
  • Digitale Dynamik: Plattformen belohnen Zuspitzung. Das steigert Reichweite, aber senkt die Qualität demokratischer Debatten. Regulierung heißt hier: Transparenz, Durchsetzung geltenden Rechts, Schutz vor Desinformation – ohne die Meinungsfreiheit preiszugeben.

Migration, Sicherheit und Realität: Integration wirkt – Abschiebungen nicht

  • Die Entscheidung 2015 war eine humanitäre und rechtsstaatliche: Schutzsuchende nicht abzuweisen, sondern Verfahren zu ermöglichen. Das Asylrecht ist Verfassungsrecht, internationales Flüchtlingsrecht bindet Deutschland.
  • Sicherheit entsteht durch Integration: Sprache, Bildung, Arbeit, schnelle Verfahren, kommunale Unterstützung und verlässliche soziale Infrastrukturen. Das ist kriminalpräventiv wirksamer als symbolpolitische Härte.
  • Abschiebungen als Allzweckmittel taugen nicht: Sie lösen weder strukturelle Ursachen noch ersetzen sie funktionierende Strafverfolgung. Bei Straftaten gilt: Polizei, Justiz, Resozialisierung – nach Recht und Gesetz. Wer Integration sabotiert, produziert erst die Probleme, auf die man sich später scheinbar empört beruft.
  • Eine moderne Migrationspolitik ist regelbasiert und human: geordnete Zuwanderung, klare Verfahren, konsequente Rechtsdurchsetzung – und ein klares Nein zur Entrechtung. Das stärkt den sozialen Frieden und schwächt extremistische Narrative.

Was jetzt politisch notwendig ist

  • Probleme lösen, nicht skandalisieren: Inflation, Wohnen, Bildung, Fachkräfte, Digitalisierung. Wo Politik liefert, versiegt die Ressource Populismus.
  • Demokratische Resilienz stärken: Politische Bildung, Medienkompetenz, klare Kante gegen Rechtsextremismus – staatlich, zivilgesellschaftlich, kommunal.
  • Digitale Öffentlichkeit ordnen: Transparente Algorithmen, wirksame Moderation, Durchsetzung des vorhandenen Rechtsrahmens – grundrechtsfest und überprüfbar.
  • Sprache mit Verantwortung: Wer von „Remigration“ und „Umvolkung“ fabuliert, steht nicht „am Rand“, sondern außerhalb des verfassungsrechtlichen Konsenses. Das auszusprechen ist keine „Cancel Culture“, sondern demokratische Hygiene.

Fazit
Angela Merkels Einordnung ist mehr als politische Kritik: Sie erinnert an den normativen Kern unserer Verfassung. Eine Partei, die Menschen sortiert und herabwürdigt, löst keine Probleme – sie entfremdet Gesellschaften von sich selbst. Deutschlands Antwort bleibt: Rechtsstaat, Menschenwürde, Integration. Das ist nicht nur moralisch geboten, sondern praktisch wirksam. Die AfD lebt von der Krise – die Demokratie lebt von Lösungen.

Bayern ändert Polizeikommunikation: Nationalitäten von Verdächtigen künftig „grundsätzlich“ nennen – Transparenz ja, Stigmatisierung nein

Teaser:
Bayerns Innenministerium führt zum 1. Oktober eine neue Vorgabe für die Pressearbeit der Polizei ein: Die Nationalität von Verdächtigen (und in bestimmten Fällen auch von Opfern) soll künftig grundsätzlich aktiv genannt werden – vorbehaltlich Ermittlungs- und Datenschutzgründen. Transparenz ist richtig. Missbrauch für rassistische Narrative ist rechtsstaatlich inakzeptabel und politisch brandgefährlich.

Einordnung:
Ab Oktober gilt in Bayern eine ministerielle Anweisung, nach der die Landespolizei in Pressemitteilungen standardmäßig die Staatsangehörigkeit mutmaßlich Beteiligter aufführt. Ausnahmen sind vorgesehen, wenn laufende Ermittlungen beeinträchtigt würden oder datenschutzrechtliche Gründe entgegenstehen. Bislang erfolgte die Nennung nur, wenn sie für das Verständnis des Sachverhalts erforderlich war.

Warum das jetzt kommt:
Das Ministerium verweist auf das gestiegene öffentliche Interesse und Debatten in sozialen Medien. Hintergrunddiskussionen kreisen auch um die polizeiliche Kriminalstatistik: Der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger in Bayern lag 2015 bei 31,1 Prozent und zuletzt bei rund 41 Prozent. Wichtig: Es handelt sich um Verdachtszahlen, nicht um Verurteilungen. Verdächtig ist nicht schuldig. Ohne Kontext taugen Einzelangaben zur Nationalität nicht für valide Schlüsse über Ursachen, Kriminalitätsphänomene oder Integrationsfragen.

Rechtsrahmen, kurz und klar:

  • Datenschutz: Datenminimierung und Zweckbindung gelten. Die Nennung der Staatsangehörigkeit ist nur zulässig, wenn sie für die öffentliche Information erforderlich und verhältnismäßig ist (öffentliche Aufgabe/Interesse, Ermittlungs- und Betroffenenrechte wahren).
  • Unschuldsvermutung: Öffentlichkeitsarbeit darf keine Vorverurteilung erzeugen. Differenzierte, nüchterne Sprache ist zwingend.
  • Pressekodex (Richtlinie 12.1): Hinweise auf Zugehörigkeit zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten sind nur zu nennen, wenn ein begründetes öffentliches Interesse besteht und keine diskriminierende Verallgemeinerung begünstigt wird.
  • Gleichheitssatz (Art. 3 GG): Der Staat unterlässt Kollektivzuschreibungen. Kollektivverdacht ist mit dem Grundgesetz unvereinbar.

Transparenz ohne Fallstricke: Wie das seriös geht
Damit die neue Praxis nicht zur Projektionsfläche für Vorurteile verkommt, braucht es professionelle Standards. Empfehlenswert sind:

  • Kontextpflicht: Wenn Nationalitäten genannt werden, gehören Einordnung und belastbare Zahlen dazu (z. B. pro Kopf, Deliktstruktur, Anteil von Aufenthalts- und Grenzdelikten, saisonale Effekte). Isolierte Prozentwerte ohne Bezugsgröße sind irreführend.
  • Standardisierte Formulierungen: Einheitliche, nüchterne Sprache; klare Kennzeichnung von „tatverdächtig“ und Verfahrensstand.
  • Schutz vor Re-Identifikation: Keine Kombination seltener Merkmale, die Einzelpersonen identifizierbar machen.
  • Gleichbehandlung: Nationale Zugehörigkeit aller Beteiligten nach denselben Kriterien, keine selektive Nennung „nach Gefühl“.
  • Relevanzprüfung: Nennung nur, wenn sie für Verständnis, Fahndung oder Prävention sachlich notwendig ist.
  • Monitoring gegen Missbrauch: Frühzeitige Richtigstellungen, wenn Dritte die Angaben propagandistisch entstellen.

Politische Dimension: Keine Bühne für einfache Parolen
Wer aus jeder Nationalitätsnennung eine Kulturkampf-Schlagzeile zimmert, zeigt weniger Interesse an Sicherheit als an Stimmungsmache. Rechtsstaatliche Kommunikation dient der Aufklärung, nicht der Bestätigung von Vorurteilen. Eine antifaschistische Grundhaltung heißt: Wir bekämpfen Kriminalität mit Fakten, Prävention, konsequenter Strafverfolgung – und mit Integration statt Ausgrenzung. Abschiebungsparolen nach Schlagzeilen sind Symbolpolitik und lösen keine strukturellen Probleme. Sicherheit entsteht durch soziale Teilhabe, Bildung, faire Verfahren und kluge Präventionsarbeit.

Was die Zahlen bedeuten – und was nicht:

  • Verdächtige sind keine Täter per se. Ein erheblicher Teil von Verfahren endet ohne Verurteilung.
  • Anteile nichtdeutscher Tatverdächtiger enthalten Delikte, die nur Nichtdeutsche begehen können (z. B. bestimmte aufenthaltsrechtliche Verstöße). Solche Delikte verzerren Quoten und sind getrennt zu betrachten.
  • Polizeiliche Kontrolldichte, Anzeigeverhalten und Mobilität beeinflussen die Verteilung der Verdachtsfälle – unabhängig von „Mentalitäts“-Erzählungen, die wissenschaftlich nicht tragen.

Chancen der neuen Regelung:

  • Mehr Transparenz kann Vertrauen in staatliche Kommunikation stärken – sofern Daten sauber eingeordnet werden.
  • Einheitliche Standards verhindern Willkür und minimieren Falschinterpretationen.
  • Eine klare Kommunikationslinie entzieht populistischen Verkürzungen den Nährboden, wenn Medien und Sicherheitsbehörden konsequent kontextualisieren.

Risiken – und wie man sie minimiert:

  • Stigmatisierungsgefahr: Lässt sich reduzieren durch Kontext, Einordnung und Zurückhaltung bei irrelevanten Herkunftsangaben.
  • Selektionsbias: Abhilfe schaffen transparente Kriterien und Qualitätskontrollen in der Pressearbeit.
  • Instrumentalisierung: Proaktive, faktenbasierte Kommunikation konterkariert vereinfachende Narrative.

FAQ
Frage: Darf die Polizei die Nationalität nennen?
Antwort: Ja, wenn dies rechtlich gedeckt, für die öffentliche Information erforderlich und verhältnismäßig ist. Ermittlungs- und Datenschutzbelange sowie der Pressekodex setzen klare Grenzen.

Frage: Warum nicht auch Religion oder ethnische Zugehörigkeit?
Antwort: Weil diese Angaben in aller Regel für das Verständnis eines konkreten Delikts irrelevant sind und ein hohes Diskriminierungspotenzial bergen. Rechtsstaatliche Kommunikation folgt dem Prinzip der Erforderlichkeit.

Frage: Führt die Nennung zu mehr Sicherheit?
Antwort: Sicherheit entsteht durch Aufklärung, Prävention, konsequente Strafverfolgung und sozialpolitische Maßnahmen. Die Nennung kann Transparenz fördern, ersetzt aber keine integrative Sicherheits- und Sozialpolitik.

Fazit:
Die bayerische Vorgabe ist nur dann ein Fortschritt, wenn sie Transparenz mit Verantwortung verbindet. Nationalitäten „grundsätzlich“ zu nennen, ohne Kontext und ohne strenge Relevanzprüfung, wäre ein Einfallstor für Verzerrungen. Wer Sicherheit ernst nimmt, liefert Daten – und erklärt sie. Wer einfache Antworten verkauft, verkauft Fiktion. Rechtsstaat, Menschenwürde und eine kluge Integrationspolitik sind die wirksame Antwort auf Kriminalität – nicht Kollektivverdächtigungen.

Nach Chefket-Absage: Alle Musik-Acts sagen Böhmermann ab – und die Kulturpolitik stolpert hinterher

Worum es geht

  • Ort: Haus der Kulturen der Welt (HKW), Berlin
  • Format: Ausstellung „Die Möglichkeit der Unvernunft“ mit Konzertreihe
  • Ausgangspunkt: Der Auftritt von Rapper Chefket wird vom Veranstalter abgesagt
  • Folge: Sämtliche weiteren Musik-Acts sagen ab, darunter Domiziana, Wa22ermann, Drunken Masters, Mine, Akryl und Blumengarten
  • Streitpunkt: Ein Trikot/ Shirt-Motiv mit stilisierter Nahost-Karte, Terminsetzung (7. Oktober), politischer Druck auf die kuratorische Entscheidung

Was nachweislich passiert ist

  • Nach öffentlichem Druck – unter anderem vom parteilosen Kulturstaatsminister Wolfram Weimer, der Chefket wegen eines auf Instagram gezeigten Shirts eine antisemitische Haltung vorwarf – wurde der Chefket-Auftritt abgesagt. Grundlage der Kritik war eine stilisierte Nahost-Karte, auf der „Palästina“ ausgewiesen ist, Israel jedoch nicht. Ob dieses Motiv als Kennzeichen im strafrechtlichen Sinne relevant ist, ist nach heutigem Stand ungeklärt. Laut Medienberichten lag auf eine entsprechende Anfrage an die Berliner Polizei zunächst keine Auskunft vor.
  • Böhmermanns Team begründete die Absage zudem mit dem Termin: Der geplante Konzerttag (7. Oktober) fällt auf den zweiten Jahrestag des Hamas-Angriffs auf Israel. Man habe die Integrität und Sicherheit der Veranstaltung nicht gewährleisten können.
  • In der Folge sagten Domiziana, Wa22ermann und Drunken Masters ihre Konzerte ab. Kurz darauf cancelten auch Mine & Band sowie Akryl. Mine erklärte, sie sehe „keine Möglichkeit, das Konzert guten Gewissens zu spielen“. Blumengarten sagten ebenfalls ab; nach zitierten Aussagen boten sie Chefket ihren Slot an, was kurzfristig nicht umsetzbar gewesen sei.
  • Mehrere Künstlerinnen und Künstler kritisierten „gezielten Druck“ aus Politik und Medien auf Veranstalter und Kulturschaffende. Die kulturpolitische Rolle von Weimer ist in der Szene umstritten; gegen seine Ernennung gab es 2025 eine Petition mit zehntausenden Unterschriften.
  • Böhmermann reagierte zunächst nicht ausführlich, postete jedoch ein Bild der Ausstellung, verlinkte Chefket und hinterlegte dessen Song „IGN“ – samt Herz, Faust und Zwinkersmiley. Interpretationsspielraum inklusive.

Einordnung: Was ist rechtlich relevant – und was nur laut?

  • Hausrecht: Veranstalter dürfen Programme kuratieren, ändern oder absagen. Das ist rechtlich zulässig, aber kulturpolitisch erklärungsbedürftig.
  • Kunst- und Meinungsfreiheit (Art. 5 GG): Diese schützt auch unbequeme, ambivalente und provokante Ausdrucksformen. Sie endet dort, wo Strafbarkeit beginnt. Ob ein modisches Trikot mit umstrittener Symbolik strafrechtlich relevant ist, kann nicht durch Twitter-Threads, Talkshow-Panel oder Ministerstatements ersetzt werden. Ohne klare Rechtsgrundlage bleibt es Symbolpolitik.
  • Verhältnismäßigkeit: Präventionsentscheidungen rund um sensible Termine (7. Oktober) können legitime Gründe haben. Wer aber eine Absage mit Integritäts- und Sicherheitsbedenken begründet, muss damit rechnen, dass Künstler sich nicht vor den Karren tagespolitischer Deutungshoheit spannen lassen – schon gar nicht, wenn Vorwürfe ungeklärt sind.
  • Chilling Effect: Der sichtbarste Schaden ist die Selbstzensur. Wenn Programmplanung de facto über Shitstorms, Pressestatements und Termin-Sensationen verwaltet wird, verliert die Kunst, wofür sie da ist: Ambivalenz auszuhalten.

Politischer Druck ist kein Feuilleton

  • Man kann Chefkets Shirt missbilligen und dennoch anerkennen: Über strafrechtliche Grenzen entscheidet nicht die Kommentarspalte, sondern das Gesetz. Wer – gleichgültig aus welcher Richtung – Kultur mit Gesinnungsprüfungen überzieht, stärkt nicht die Demokratie, sondern verengt den Diskursraum.
  • Dass sich ausgerechnet ein Format mit dem Titel „Die Möglichkeit der Unvernunft“ an terminlicher Symbolik verhebt, ist – nun ja – performative Ironie. In Böhmermannscher Tonlage formuliert: Wer Unvernunft kuratiert, sollte sie nicht beim ersten Gegenwind outsourcen.

Was die Künstler sagen – und was daraus folgt

  • Aussagen wie „die Lage in Gaza ist entmenschlichend“ bis hin zur drastischen Wortwahl „Genozid“ stammen aus Künstlerstatements. Das sind politische Meinungen, keine rechtsverbindlichen Feststellungen. Sie zeigen jedoch, wie stark globale Konflikte hierzulande Kulturdebatten durchziehen.
  • Dass diverse Acts geschlossen absagen, ist inhaltlich kein Einheitsbrei, sondern ein Signal: Kuratierte Integrität ist keine Einbahnstraße. Wer eine Szene anfragt, bekommt nicht automatisch deren politische Haftung gratis dazu.

Was jetzt zu tun wäre

  • Transparenz: Offenlegung der Entscheidungsgründe jenseits von Emojis. Wenn Sicherheit ausschlaggebend war, sagen, welche Risiken bewertet wurden. Wenn politische Intervention den Ausschlag gab, das ebenso benennen.
  • Konsistenz: Entweder man steht für Kunstfreiheit – auch am 7. Oktober, mit flankierenden Sicherheitskonzepten – oder man verlegt Shows frühzeitig, kommuniziert transparent und lässt die Künstler mitgestalten.
  • Souveränität: Kulturpolitik ist Daseinsvorsorge, kein Erregungsmanagement. Wer Kultur mit Tagespolitik verheiratet, bekommt eine Ehekrise im Wochenrhythmus.

Nein, Abschiebungen lösen keine Kulturkonflikte
Kleine Erinnerung an jene, die reflexhaft „hart durchgreifen“ rufen: Man kann keine Symbole deportieren und keine Debatten abschieben. Gesellschaftliche Integration entsteht durch Gespräch, Rechtssicherheit und Kultur, nicht durch Sanktionsfantasien. Wer das Gegenteil behauptet, verkauft einfache Antworten für komplexe Probleme – ein bekanntes Geschäftsmodell populistischer Parteien, dem wir hier ausdrücklich widersprechen.

Fazit

  • Der Versuch, Unvernunft zu kuratieren, endete in administrierter Vernünftigkeit – mit Totalausfall der Musiklinie.
  • Juristisch bleibt vieles ungeklärt, politisch war vieles sehr laut, kulturpraktisch ist der Schaden real: Vertrauen weg, Acts weg, Debatte verengt.
  • Wer Kunstfreiheit ernst nimmt, muss Ambivalenz aushalten, Termine mit Augenmaß planen und politischen Druck nicht zum Programmprinzip erheben.

Konzertabsage im HKW: Jan Böhmermann streicht Chefket-Auftritt am 7. Oktober – Null Toleranz für antisemitische Signale

Nach massiver Kritik, insbesondere aus jüdischen Communities, wird das Chefket-Konzert im Rahmen von „Die Möglichkeit der Unvernunft“ im Haus der Kulturen der Welt abgesagt. Ein Schritt der Deeskalation – und ein notwendiges Signal am Jahrestag des 7. Oktober.

Wer eine Ausstellung „Die Möglichkeit der Unvernunft“ nennt, sollte die Grenzen zur Verantwortung kennen. Genau das ist nun passiert: Der für den 7. Oktober 2025 angekündigte Auftritt des Rappers Chefket im Rahmen der von Jan Böhmermann kuratierten Reihe im Haus der Kulturen der Welt (HKW) ist abgesagt. Anlass sind Antisemitismus-Vorwürfe gegen den Künstler – und der Umstand, dass das Konzert ausgerechnet auf den zweiten Jahrestag des Terrorangriffs vom 7. Oktober 2023 gefallen wäre.

Was feststeht

  • Die Gruppe Royale (um Jan Böhmermann) und das HKW teilten mit, man nehme den Einspruch, „insbesondere von jüdischer Seite“, ernst und könne „die Integrität“ dieser Veranstaltung an diesem Tag nicht gewährleisten.
  • Beide betonen ihre klare, öffentlich dokumentierte Haltung gegen Antisemitismus. Am 7. Oktober solle keine von ihnen präsentierte Veranstaltung daran auch nur „den geringsten Zweifel“ aufkommen lassen.
  • Hintergrund: Am 7. Oktober 2023 verübten Terroristen der Hamas und weiterer Gruppen in Israel ein Massaker mit etwa 1.200 Toten; Hunderte Geiseln wurden in den Gazastreifen verschleppt. Dieser Tag ist weltweit ein Synonym für Terror, Trauma und die Eskalation des Gaza-Kriegs.

Zur Kritik an Chefket
Gegen Chefket wurden in der Vergangenheit Vorwürfe erhoben, er habe Bildmotive unterstützt, die Israel leugnen bzw. auslöschen. Ob das im strafrechtlichen Sinne Antisemitismus erfüllt, ist eine eigene, komplexe Prüfung – im öffentlichen Raum reicht jedoch bereits der objektiv missverständliche Eindruck für berechtigte Interventionen. Der Künstler und sein Management haben sich zu den jüngsten Vorwürfen bislang nicht geäußert.

Zur Rolle von Böhmermann – und seinem Hausrecht mit Humor
Böhmermann selbst gab zum Ausstellungsstart zu Protokoll, dass er Personen, die Holocaust oder Existenzrecht Israels leugnen, notfalls persönlich von der Bühne entfernen würde. Das ist, nun ja, die pazifistische Hausordnung in der Kampfsportvariante. Satire kann wehtun – aber Veranstaltungsrecht ist am Ende kein Comedyscript: Der Hausherr trägt die Verantwortung, im Zweifel präventiv zu deeskalieren. Genau das ist nun geschehen.

Die juristische Einordnung in zwei Sätzen

  • Kunstfreiheit ist ein hohes Gut (Art. 5 GG). Doch Veranstalter haben zugleich eine Verkehrssicherungspflicht, üben Hausrecht aus und müssen Störungen des öffentlichen Friedens vermeiden. An einem symbolisch derart aufgeladenen Datum wie dem 7. Oktober fällt die Abwägung zugunsten der Deeskalation regelmäßig leichter.
  • Eine Absage ist keine Zensur, sondern eine zulässige Entscheidung des Veranstalters, wenn die Integrität der Veranstaltung – erst recht in sensiblen Kontexten – nicht mehr hinreichend gewährleistet erscheint.

Politische Reaktionen – und die ewige Kulturkampffalle
Aus Politik und Zivilgesellschaft kam deutliche Kritik an der ursprünglichen Planung; zugleich wurde die Kunstfreiheit betont. Das ist im Kern auch der richtige Weg: klare Haltung gegen Antisemitismus, ohne pauschale Berufsverbote und ohne Scherbengericht über ganze Szenen. Wer jetzt reflexhaft „Cancel Culture!“ ruft oder aus der rechten Empörungsindustrie Kapital schlagen will, verfehlt den Punkt. Es geht nicht um Denkverbote, sondern um Verantwortung an einem Tag, der weltweit mit jüdischem Leid verknüpft ist. Wer daraus eine AfD-taugliche Kulturkriegsmoral zimmern möchte, dem empfehle ich einen Grundkurs Grundgesetz: erst lesen, dann posaunen.

Integration statt Sündenbocklogik
Antisemitismus bekämpft man mit Bildung, Präzision und klarer Haltung – nicht mit pauschaler Ausgrenzung, nicht mit Abschiebefantasien und schon gar nicht durch das Stigmatisieren ganzer Communitys. Sicherheit für Jüdinnen und Juden in Deutschland und eine offene, plurale Gesellschaft sind kein Widerspruch. Sie bedingen einander. Künstlerischer Austausch ist wichtig; er braucht aber rote Linien, die jeder versteht. Wer sie überschreitet oder auch nur den Eindruck erweckt, sollte sich erklären – und wenn nötig distanzieren. Das ist keine Schande, sondern zivilisatorischer Mindeststandard.

Warum die Absage richtig ist

  • Timing: Ein Konzert mit antisemitismusbezogener Debatte am 7. Oktober? Das erzeugt zwangsläufig falsche Signale. Ein anderes Datum, ein klares Gesprächsformat, eindeutige Positionierungen – das wäre diskursfähig.
  • Schutz der Integrität: Veranstalter sind nicht verpflichtet, eine Bühne zu bieten, wenn der zu erwartende Kontext den eigentlichen Zweck der Kunstveranstaltung überlagert.
  • Deeskalation: Eine Absage nimmt Druck aus einer aufgeheizten Lage und schafft Raum für eine spätere, sauber kuratierte Auseinandersetzung – ohne symbolische Verwundungen.

Was jetzt sinnvoll wäre

  • Eine transparente, unmissverständliche Stellungnahme des Künstlers zu den Vorwürfen.
  • Ein kuratiertes Gesprächsformat in der Reihe, in dem Kunstfreiheit, Verantwortung und Antisemitismusprävention mit jüdischen Perspektiven und Expertisen verhandelt werden – nicht als Feigenblatt, sondern als Standard.
  • Klare Kommunikationsstandards für Veranstalter, die am Jahrestag des 7. Oktober aktiv sein wollen: Null Ambiguität bei antisemitischen Symbolen, Narrativen oder Verharmlosungen.

Fazit
Die Absage ist keine Niederlage der Kunstfreiheit, sondern eine erwachsene Entscheidung. Sie signalisiert: Am 7. Oktober gibt es in Berlin keinen Graubereich, keine ironischen Fußnoten, keine „kann man so oder so sehen“-Debatten. Wer Kunst macht, macht Verantwortung mit. Und wer öffentlich kuratiert, kuratiert auch die Wirkung. Böhmermann kann sich seinen satirischen Boxhandschuh ans Regal hängen – die juristische Vernunft hat ihm die Arbeit abgenommen. Richtig so.

Hinweis
Die Ausstellung „Die Möglichkeit der Unvernunft“ im HKW läuft weiter bis 19. Oktober, begleitet von Konzerten, Shows, TV-Aufzeichnungen und Gesprächen – jenseits des 7. Oktober bietet sich genug Platz für offene, respektvolle Debatten. Fakten, Dialog, Integration: Das ist der Weg, nicht die laute Kulisse der Kulturkämpfer.

Weiterführend: Mein letzter Beitrag zum Thema
https://wasserpuncher.wordpress.com/2025/09/27/antisemitismus-vorwurf-gegen-bohmermann-was-im-hkw-wirklich-geplant-ist/

NRW-Stichwahlen, VGH-Urteil, Ost-Bündnisse: Warum die AfD ins Leere läuft

Die kommunalen Stichwahlen in Nordrhein-Westfalen endeten für die AfD mit einer klaren Niederlage. Parallel schafft der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) rechtsstaatliche Klarheit: Der Landesverband der AfD darf als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft und beobachtet werden. Und in ostdeutschen Kommunen zeigen breit getragene demokratische Bündnisse Wirkung gegen die Normalisierungsstrategie der AfD. Wer Grundrechte und kommunale Realität missversteht, scheitert – an der Wahlurne und vor Gericht. Eine Einordnung.

NRW: Stichwahlen ohne AfD – CDU stark, SPD stabil, Grüne mit Licht und Schatten

  • Ergebnislage: In keiner einzigen Stichwahl in NRW setzte sich die AfD durch. Zuvor lag sie im ersten Wahlgang zwar bei rund 14,5 Prozent, blieb aber im zweiten Durchgang chancenlos. Das ist politisch wie organisatorisch ein Dämpfer.
  • CDU: Mit Siegen u. a. in Düsseldorf, Dortmund und Essen stellt die Union drei der fünf größten Städte. Selbstbewusst, aber erwartbar: Die CDU punktet mit pragmatischer Kommunalpolitik der Mitte.
  • SPD: Schmerzliche Verluste, etwa in Dortmund. Gleichzeitig ein großer symbolischer Erfolg: Köln ist zurück in SPD-Hand. Die Sozialdemokratie bleibt in NRW die Partei mit den meisten Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeistern.
  • Grüne: Premiere in Münster (erstmals den OB), Verluste in Bonn, Aachen und Köln. Die ökologische Agenda bleibt richtig – muss jedoch lokal sichtbarer und ideologiefrei als konkrete Daseinsvorsorge organisiert werden.

Die Lehre: Wo vor Ort solide gearbeitet, verständlich kommuniziert und über Parteigrenzen hinweg getragen wird, bleibt für populistische Vereinfacher kaum Raum.

Hessen: VGH bestätigt Verdachtsfall – Rechtsstaat zeigt Zähne, aber sauber

  • Kernaussage des Gerichts: Die Einstufung der AfD Hessen als rechtsextremer Verdachtsfall ist rechtmäßig. Es bestehen hinreichende Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, etwa durch einen ethnisch definierten Volksbegriff. Konsequenz: Beobachtung durch den Verfassungsschutz ist zulässig – einschließlich nachrichtendienstlicher Mittel im gesetzlichen Rahmen.
  • Wichtiges Korrektiv: Die öffentliche Bekanntgabe der Beobachtung ohne explizite gesetzliche Ermächtigung war rechtswidrig. Staatliches Handeln braucht klare Grundlage. Das stärkt die Verfahrenssicherheit – und nimmt der AfD das übliche Opfer-Narrativ.
  • Verfahren geht weiter: Das VGH-Verständnis erging im Eilverfahren. Die Hauptsache wird vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden geklärt. Auf Bundesebene läuft das Verfahren zur Frage, ob die AfD als gesichert rechtsextremistisch einzustufen ist; bis zur Entscheidung gilt eine Stillhaltezusage bei öffentlichen Einstufungen.

Fazit: Wehrhafte Demokratie funktioniert. Sie schützt die Grundordnung entschlossen – und diszipliniert zugleich staatliche Kommunikation. Das ist nicht Schwäche, sondern Souveränität.

Ostdeutsche Kommunen: Breite Bündnisse schlagen die AfD – und zwar praktisch

  • Erfolgsbeispiele: In Meißen gewann der parteilose Markus Renner bereits im ersten Wahlgang mit absoluter Mehrheit gegen den AfD-Kandidaten. In Wolmirstedt setzte sich Mike Steffens gegen die AfD durch. In Bitterfeld-Wolfen und Nordhausen verhinderten breite zivilgesellschaftliche Allianzen AfD-Erfolge.
  • Warum das wirkt: Kommunal wird nicht Ideologie gewählt, sondern Vertrauen. Wer bekannt ist, eine belastbare Bilanz sowie einen Plan für Straßen, Schulen, Sicherheit und soziale Infrastruktur hat, überzeugt – quer zu Parteigrenzen.
  • Strategie der AfD: „Normalisierung von unten“. Nahbar wirken, moderat posieren, Kooperationen anbahnen, Brandmauern erodieren lassen. Das Muster ist bekannt – und durch nüchterne, verbindliche Sacharbeit leicht sichtbar zu machen.
  • Mythencheck: Die vermeintliche „Entzauberung“ der AfD durch Amtsträgerschaft stellt sich selten automatisch ein. Demokratische Akteure müssen konsequent abgrenzen, durch Transparenz kontrollieren und Alternativen liefern. Genau dann kippt das Normalisierungsnarrativ.

Politische Hygiene: Klare Kante, klare Angebote

  • Abgrenzung: Keine Koalitionen, keine Zweckmehrheiten mit Rechtsaußen. Wer demokratische Institutionen relativiert, disqualifiziert sich selbst – in Parlamenten wie in Räten.
  • Kooperation: Vor Ort zählt die Sache. Parteien, Vereine, Kirchen, Initiativen, Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung ziehen zusammen – nicht aus Moralismus, sondern aus Verantwortungsbewusstsein für Gemeinwohl und Standort.
  • Kommunikation: Probleme benennen, Lösungen liefern, Wirkung messen. Wer liefert, gewinnt. Wer hetzt, verliert.
  • Recht statt Ruf: Kritische Einstufungen der AfD werden nicht politisch „gerufen“, sondern juristisch belegt. Gerichte sprechen – nicht Talkshows.

Integration statt Sündenbock: Sicherheit entsteht durch Teilhabe
Wer innere Sicherheit ernst meint, setzt auf Prävention, konsequente Strafverfolgung und Resozialisierung – unabhängig von Herkunft. Pauschale Abschiebungsrhetorik ist kein Sicherheitskonzept und rechtlich wie praktisch begrenzt. Kommunen, die in Sprache, Bildung, Arbeit und Wohnraum investieren, reduzieren soziale Konflikte messbar. Integration schützt – symbolpolitische Härte nicht.

Was bleibt

  • In NRW ist die AfD die Verliererin der Stichwahlen. Slogans tragen nicht, wo Alltag zählt.
  • In Hessen steht fest: Verdachtsfall-Einstufung ja, staatliche Kommunikation nur mit Rechtsgrundlage. So arbeitet ein erwachsener Rechtsstaat.
  • Im Osten beweisen Kommunen: Breite Bündnisse und kompetente Kandidierende schlagen die Normalisierungsstrategie der AfD. Demokratie ist handlungsfähig – wenn sie sich die Mühe macht.

Schluss
Die AfD ist nicht dort stark, wo Bürgerinnen und Bürger verlässliche Antworten bekommen, sondern dort, wo man ihnen nur Wut als Angebot lässt. NRW, Hessen und zahlreiche ostdeutsche Kommunen zeigen den funktionierenden Gegenentwurf: rechtssicher, sachorientiert, solidarisch. Wer die Demokratie ernst nimmt, handelt so – und gewinnt.

Antisemitismus-Vorwurf gegen Böhmermann? Was im HKW wirklich geplant ist

Die Fakten in Kürze:

  • Ort und Anlass: Haus der Kulturen der Welt (HKW), Berlin. Ausstellungstitel: Die Möglichkeit der Unvernunft. Dauer: gut drei Wochen. Begleitprogramm mit Konzerten, Shows, TV-Aufzeichnungen, Talks.
  • Streitpunkt: Ein geplantes Konzert des deutschen Rappers Chefket – ausgerechnet um den 7. Oktober herum, den Jahrestag des Hamas-Angriffs auf Israel.
  • Vorwurf: Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) kritisiert ein von Chefket veröffentlichtes T-Shirt-Motiv, das nach seiner und der Bundesregierungs-Auffassung das Existenzrecht Israels infrage stelle. Er fordert, jede Form antisemitischer Äußerungen zu unterbinden.
  • Reaktionen:
    • HKW-Intendant Bonaventure Soh Bejeng Ndikung: Im HKW habe Antisemitismus keinen Platz; künstlerische Freiheit bleibt gewahrt.
    • Jan Böhmermann: Deutliche Absage an Antisemitismus; sinngemäß kündigt er an, jede Überschreitung der roten Linien von der Bühne zu entfernen – und nimmt den Minister dabei gleich mit in die Verantwortung.
  • Rahmen: Besucherinnen und Besucher geben vorab ihre Handys ab. Ziel laut Veranstalter: keine Reproduzierbarkeit, Fokus auf das Live-Erlebnis.
  • Gesprächsformat: Für den 8. Oktober ist Minister Weimer als Talk-Gast angekündigt.

Einordnung: Kunstfreiheit, Verantwortung, rote Linien
Wer die Schlagworte kennt, kennt auch die Rechtslage: Kunst ist frei (Art. 5 Abs. 3 GG). Diese Freiheit endet dort, wo Strafrecht beginnt – Volksverhetzung, Holocaustleugnung oder das Aufrufen zu Gewalt sind keine Kunst, sondern Straftaten. Dazwischen existiert ein weiter Raum legitimer, auch scharfer politischer Kritik, inklusive Kritik an Regierungen, Armeen oder Staatsführung. Diese Unterscheidung ist banal, alt und – für alle, die es beruflich wissen müssten – keine Überraschung.

Konkret bedeutet das:

  • Ein Konzert ist nicht per se ein Problem. Inhalt ist entscheidend.
  • Ein einzelnes T-Shirt-Motiv auf Instagram kann Fragen aufwerfen; ob es antisemitisch ist, hängt von Kontext und Botschaft ab. Die Bundesregierung hat dazu ihre Bewertung abgegeben, die Veranstalter wiederum tragen Verantwortung, die rechtlichen Grenzen durchzusetzen.
  • Präventive Verbote ohne konkrete Anhaltspunkte sind schlechter Stil – und juristisch heikel. Konsequentes Eingreifen bei tatsächlichen Grenzverletzungen ist dagegen Pflicht.

Böhmermann, wie man ihn kennt – und diesmal auf der richtigen Seite der Linie
Jan Böhmermann inszeniert den moralischen Platzwart mit gewohnt überhöhter Attitüde. Dieses Mal ist die Pose allerdings deckungsgleich mit der Pflicht: Null Toleranz für Antisemitismus. Wer das Existenzrecht Israels negiert oder den Holocaust relativiert, fliegt von der Bühne – Ansage angekommen. Zwischen Showtalent und Hausrecht bleibt die Botschaft glasklar: Haltung, keine Hysterie.

Das HKW antwortet souverän
Der Intendant bekräftigt, was in einer Bundesinstitution selbstverständlich sein muss: kein Ort für Antisemitismus, kein Durchwinken fragwürdiger Inhalte, aber auch keine ministerielle Programmplanung durch die Hintertür. Kuratieren tun weiterhin Kuratorinnen und Kuratoren – nicht die Empörungsökonomie.

Der Minister im Empörungsmodus
Wolfram Weimer fordert zu Recht, dass keine antisemitischen Inhalte auf die Bühne gelangen. Das ist sein Job als Aufsichtsrat und Staatsminister. Ob der Brief an die Hausleitung und die Zuspitzung auf das Datum mehr Schutz oder mehr Schlagzeile erzeugen, ist eine andere Frage. Man kann Antisemitismus ernst nehmen, ohne die Kunstfreiheit prophylaktisch einzukassieren. Spoiler: Beides gleichzeitig ist möglich.

Was jetzt zählt: klare Standards, transparente Umsetzung

  • Hausrecht: Veranstalter und Haus sichern den Ablauf, stoppen Grenzüberschreitungen konsequent.
  • Rechtlicher Rahmen: Keine Aufrufe zu Hass oder Gewalt, keine Holocaustleugnung, keine antisemitische Hetze – Punkt.
  • Kommunikation: Wenn es Auflagen gibt, benennen. Wenn es Verstöße gibt, sanktionieren. Ohne Theaterdonner, mit Protokoll.

Kein Spielplatz für Rechtspopulismus
Die Sache ist zu ernst für die übliche Kulisse aus Kulturkampf und Klicks. Antisemitismus ist nicht verhandelbar. Gleichzeitig ist die Kunstfreiheit nicht das Feindbild, das rechtspopulistische Parteien gerne daraus machen. Wer ernsthaft für Sicherheit jüdischen Lebens einsteht, stärkt Bildung, Schutzkonzepte, Strafverfolgung – und lässt die Axt vom Grundgesetz. Die AfD wird diese Balance nie mögen. Gut so.

Transparenzhinweis
Dieser Beitrag basiert auf öffentlich zugänglichen Aussagen aus Pressekonferenz, Briefwechsel zwischen Ministerium und HKW sowie Programmangaben des Veranstalters, Stand 27.09.2025. Sollte das HKW Programmänderungen bekanntgeben, aktualisieren wir entsprechend.

Urteil zur AfD-Zentrale in Berlin: Fristlose Kündigung gescheitert – Auszug festgelegt

Teaser:
Die AfD darf vorerst in ihrer Parteizentrale in Berlin-Wittenau bleiben. Das Landgericht Berlin erklärte die fristlose Kündigung des Vermieters für unwirksam – bestätigte aber vertragliche Sonderkündigungen, die den Auszug der Partei bis Ende 2026 verbindlich terminieren. Was das rechtlich bedeutet, welche Vorwürfe im Raum stehen und warum der Ruf der AfD als Geschäftspartner weiter erodiert.

Das Urteil in Kürze

  • Fristlose Kündigung: unwirksam. Begründung: Es fehlte die vorherige Abmahnung trotz festgestellter Vertragsverstöße.
  • Ordentliche Kündigungen: wirksam auf Basis eines vertraglichen Sonderkündigungsrechts. Räumungsfristen je nach Vertrag: 30.09.2026, 30.11.2026 und 31.12.2026.
  • Ergebnis: Kein sofortiger Auszug, aber der Standort ist für die AfD absehbar Geschichte.

Worum gestritten wurde
Auslöser war die Wahlparty der AfD am Tag der vorgezogenen Bundestagswahl. Die Partei nutzte Flächen, die nicht mitvermietet waren (Innenhof), ließ dort über Tage Zelte und Grills aufbauen, richtete einen Raucherbereich ein und projizierte ein großflächiges Parteilogo auf die Fassade – trotz vereinbarter Nicht-Werbung am Gebäude. Teilweise war die Zufahrt durch polizeiliche Absperrungen in Folge einer Demonstration erschwert. Genehmigungen durch den Vermieter wurden nicht eingeholt.

Juristische Einordnung
Das Landgericht stellte Vertragsverstöße fest. Diese reichten jedoch ohne vorherige, erfolglose Abmahnung nicht für eine fristlose Kündigung. Genau daran scheiterte der Vermieter. Parallel erklärte das Gericht die bereits ausgesprochenen ordentlichen Kündigungen auf Basis eines vertraglichen Sonderkündigungsrechts für wirksam. Damit steht fest: Die AfD muss die Zentrale bis Ende 2026 schrittweise räumen. Ohne Sonderkündigungsrecht wären die Verträge regulär erst Ende 2027 ausgelaufen.

Vorwürfe abseits des Mietrechts
Neben dem zivilrechtlichen Streit schilderte der Vermieter Lukas Hufnagl (Quercus Grund) im Verfahren Droh- und Erpressungsversuche aus AfD-Kreisen und hat gegen Funktionäre Strafanzeige gestellt. Namentlich genannt wurden der Bundesschatzmeister Carsten Hütter und der Bundesgeschäftsführer Hans-Holger Malcomeß. Beide weisen die Vorwürfe zurück. Diese Komplexe sind nicht Teil der mietrechtlichen Entscheidung und werden – sofern es dazu kommt – in einem gesonderten Verfahren strafrechtlich zu prüfen sein. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Reaktionen und Realitätstest

  • AfD: Verbucht das Urteil als Etappenerfolg und sucht ein repräsentativeres Objekt in zentralerer Lage. Zuständig intern: u. a. Bundesvorstandsmitglied Kay Gottschalk. Ziel: Kauf statt Miete, teilweise finanziert über Mitglieder und Unterstützer.
  • Vermieter: Warnt andere Marktteilnehmer vor Geschäftsbeziehungen mit der Partei und verweist auf Sicherheitsrisiken sowie auf persönliche Anfeindungen. Auch hier gilt: Aussagen sind Einordnungen des Vermieters; strafrechtliche Bewertungen bleiben Gerichten vorbehalten.
  • Markt: Vermieter bleiben zurückhaltend. Politische Extremismen, Reputationsschäden und erhöhte Sicherheitsrisiken sind – nüchtern betrachtet – wirtschaftliche Faktoren, die ins Risikomanagement gehören. Wer Vertragstreue pathetisch einfordert, muss sie zunächst selbst praktizieren.

Geld, Gold und Governance
Die AfD hat nach eigenen Angaben Zugriff auf umfangreiche Mittel aus einer Erbschaft des Ingenieurs und Erfinders Reiner Strangfeld. Im Rechenschaftsbericht 2023 sind über neun Millionen Euro verbucht; tatsächlich soll es sich um rund 107 Kilogramm Gold handeln, deren Marktwert mit dem Goldpreis schwankt. Medienberichten zufolge wurde das Gold nach Liechtenstein verbracht. Die Partei verweist auf Kosten- und Versicherungserwägungen, betont die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und teilt mit, dass staatliche Prüfer die Lagerstätte inspiziert hätten. Erbrechtliche Auseinandersetzungen der Strangfeld-Verwandtschaft laufen; ein Gericht hat ein Gutachten zur Testierfähigkeit des Erblassers in Auftrag gegeben. Ergebnis: noch offen.

Was jetzt wichtig ist

  • Für die AfD tickt die Uhr: Spätestens Ende 2026 endet die Nutzung des Standorts in Berlin-Wittenau. Ein Berufungsverfahren des Vermieters wäre denkbar, ändert aber am absehbaren Auszug derzeit nichts.
  • Für Vermietende gilt: Mietverträge sind kein politisches Statement, sondern Risikoakten. Wer an eine Partei vermietet, muss klare Nutzungsgrenzen definieren, durchsetzen und – wenn nötig – ordnungsgemäß abmahnen. So simpel, so rechtsstaatlich.
  • Für die Öffentlichkeit: Rechtsstaat funktioniert dann besonders gut, wenn er unbeeindruckt von Lautstärke, Drohkulissen und Empörungsroutinen entscheidet. Genau das ist hier passiert.

Kommentar in eigener Sache
Antifaschismus ist keine Haltung der Laune, sondern die Mindestanforderung an eine demokratische Zivilgesellschaft. Wer mit werblicher Inszenierung, Grenztesterei und aggressiver Rhetorik gegen einfache Vertragsregeln verstößt, darf sich nicht wundern, wenn seriöse Partner Abstand nehmen. Wer politische Verantwortung beansprucht, beweist sie zuerst in der Vertrags- und Geschäftsethik – nicht in martialischen Wahlpartys.

EU nimmt SAP ins Visier: Wettbewerbsverfahren zum Wartungs- und Support-Geschäft

Die EU-Kommission prüft, ob SAP seine Marktmacht missbraucht und Kunden durch gekoppelte Wartungs- und Supportverträge faktisch festbindet. Für SAP steht viel, für den Wettbewerb in Europa noch mehr auf dem Spiel.

Einordnung
Die Europäische Kommission hat ein Wettbewerbsverfahren gegen SAP eröffnet. Im Raum steht der Verdacht, dass der Konzern seine marktstarke Stellung nutzt, um Wartungs- und Supportleistungen an Softwarelizenzen zu koppeln, Wechseloptionen zu erschweren und so Drittanbieter zu benachteiligen. Kurz gesagt: Vendor Lock-in durch Vertragsdesign. Das ist – man verzeihe die juristische Trockenheit – genau die Sorte Verhalten, die Artikel 102 AEUV im Blick hat. Wer Marktmacht hat, trägt Verantwortung. Punkt.

Worum es konkret geht
Nach Einschätzung der Kommission deuten mehrere Elemente auf eine mögliche Wettbewerbsbeschränkung hin:

  • Bundling/Kopplung: Wartung und Support sind automatisch Teil der SAP-Lizenz. Ein Wechsel zu externen Dienstleistern ist praktisch nicht vorgesehen.
  • Automatische Verlängerungen: Verträge verlängern sich regelmäßig automatisch und erschweren so den Ausstieg.
  • Überdimensionierte Pakete: Kunden zahlen für Leistungsumfänge, die sie nicht zwingend benötigen.
  • Eingeschränkte Wahlfreiheit: Unternehmen, die auf SAP-Software angewiesen sind, sollen laut Kommission frei den Service-Dienstleister wählen können – genau das sei de facto nicht der Fall.

Rechtsrahmen und Verfahren

  • Prüfmaßstab: Artikel 102 AEUV (Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung), u. a. durch Kopplung (tying/bundling) und Abschottung von Wettbewerbern.
  • Verfahrensgang: Die Einleitung ist keine Feststellung einer Zuwiderhandlung. Die Kommission kann eine Mitteilung der Beschwerdepunkte (Statement of Objections) übermitteln. Unternehmen können erwidern, gehört werden und Abhilfemaßnahmen (Commitments nach Art. 9 VO 1/2003) anbieten.
  • Zeitrahmen: Keine feste Frist. Der Ball liegt vorerst bei SAP.

Mögliche Folgen

  • Bußgeld: Bis zu 10 % des weltweiten Jahresumsatzes. Bezogen auf den jüngsten SAP-Jahresumsatz wäre eine Höchststrafe von rund 3,4 Mrd. Euro denkbar.
  • Verhaltensänderungen: Unabhängig von einem Bußgeld kann die EU Änderungen am Vertrags- und Lizenzmodell verlangen, etwa echte Wahlfreiheit beim Support, transparente Kündigungs- und Wechselprozesse sowie faire Interoperabilität.

Position von SAP
SAP erklärt, man handele im Einklang mit den Wettbewerbsregeln, nehme die Bedenken ernst und kooperiere eng mit der Kommission. Materielle Auswirkungen auf die Finanzergebnisse erwarte man derzeit nicht. Das ist formal sauber – und zugleich das, was ein börsennotierter Konzern an dieser Stelle sagen muss. Entscheidend ist nicht das Statement, sondern die Substanz der Verträge.

Was das für Kundinnen und Kunden bedeutet

  • Mehr Wahlfreiheit: Gelingt der Kommission, was sie anstrebt, können Unternehmen Wartung und Support künftig freier am Markt einkaufen – ohne Knebelwirkung durch Lizenzklauseln.
  • Bessere Preise/Qualität: Wettbewerb im Aftermarket drückt Preise und erhöht Servicequalität. Ein Lehrbuchfall – und ja, das steht schon im ersten Semester Kartellrecht.
  • Vertragsklarheit: Transparente Kündigungsfristen, klare Opt-out-Mechanismen und modular buchbare Leistungen statt „One size fits all“.

SAP im Marktkontext
SAP ist Deutschlands wertvollstes Unternehmen und in Europa an der Spitze. Das ERP-Geschäft ist das digitale Nervensystem vieler Unternehmen: Finanzen, HR, Fertigung, Vertrieb, Beschaffung – alles läuft hier zusammen. Gerade deshalb ist eine faire Wettbewerbsdynamik im Service- und Wartungsumfeld entscheidend. Europas Wettbewerbspolitik schützt nicht „gegen den Markt“, sondern vor Marktmachtmissbrauch. Anders, als es populistische Nationalisten regelmäßig behaupten, ist das kein Bürokratenreflex, sondern gelebte marktwirtschaftliche Ordnungspolitik – pro Mittelstand, pro Innovation, pro Wahlfreiheit.

Was Unternehmen jetzt tun sollten

  • Verträge prüfen: Laufzeiten, automatische Verlängerungen, Ausstiegsklauseln, Kopplungen. Alles auf den Tisch.
  • Multi-Vendor-Strategie vorbereiten: Wo möglich, externe Anbieter evaluieren, Benchmarks erstellen.
  • Interoperabilität sichern: Technische und rechtliche Voraussetzungen für einen Anbieterwechsel schaffen (Datenportabilität, Schnittstellen).
  • Dokumentation stärken: Lizenz- und Nutzungsdokumentation sauber führen – das zahlt sich in Verhandlungen aus.
  • Compliance und Einkauf abstimmen: Juristische, technische und kaufmännische Sicht zusammenbringen, um Verhandlungspositionen zu verbessern.

Ausblick
Die Kommission kann das Verfahren mit Auflagen oder Bußgeldern schließen. Für den Markt wäre ein klares Signal zugunsten echter Wahlfreiheit im Servicebereich überfällig. Wer meint, Marktmacht ersetze Wettbewerb, verwechselt Größe mit Recht. Europa setzt hier das richtige Gegengewicht – rechtsstaatlich, berechenbar, effizient.

Transparenz- und Richtigkeitsvermerk

  • Die Einleitung eines Verfahrens ist keine Schuldfeststellung.
  • Aussagen zu möglichen Bußgeldern sind Obergrenzen gemäß EU-Recht.
  • SAP bestreitet den Vorwurf und kooperiert mit der Kommission.
  • Alle Angaben basieren auf öffentlich zugänglichen Informationen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

Kurzfazit
Falls sich die Vorwürfe bestätigen, wird SAP sein Service- und Lizenzmodell anpassen müssen. Für Kunden wäre das ein Gewinn an Freiheit und Effizienz. Für den Wettbewerb in Europa ohnehin.

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  • Meta Title: EU ermittelt gegen SAP: Wettbewerbsverfahren zu Wartungs- und Supportverträgen
  • Meta Description: Die EU-Kommission prüft, ob SAP Kunden durch gekoppelte Wartungs- und Supportverträge an sich bindet. Mögliche Folgen, Rechtsrahmen und was Unternehmen jetzt tun sollten.
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  • Fokus-Keywords: SAP, EU-Kommission, Wettbewerbsverfahren, Artikel 102 AEUV, Wartung, Support, Lizenzmodell, Vendor Lock-in, ERP, Bußgeld
  • Kategorie: Wirtschaft & Recht
  • Tags: SAP, EU-Wettbewerbsrecht, ERP, Wartungsverträge, Kartellrecht, Vendor Lock-in, Unternehmenssoftware

Teaser/Excerpt
Die EU-Kommission nimmt SAP ins Wettbewerbsvisier. Im Raum steht die Kopplung von Wartung und Support an Lizenzen – mit Folgen für Preise, Qualität und Wahlfreiheit. Was jetzt wichtig ist und wie Unternehmen sich vorbereiten.

Hinweis
Dieser Beitrag ist sachlich, faktenbasiert und politisch klar: Starke, rechtsstaatliche EU-Institutionen sichern offene Märkte und schützen Unternehmen vor Marktmachtmissbrauch – gegen die lautstarken Mythen der üblichen antieuropäischen Populisten.

BKA-Datenmissbrauch: Wie der deutsche Staat Millionen Bürger für Gesichtserkennung illegal zu Versuchskaninchen machte

Einleitung: Der Rechtsstaat in der Grauzone

Es ist ein Vorgang, der an die Hybris eines Überwachungsstaates erinnert und das Vertrauen in deutsche Sicherheitsbehörden fundamental erschüttert. Das Bundeskriminalamt (BKA), die zentrale Ermittlungsbehörde der Bundesrepublik, hat ohne valide Rechtsgrundlage knapp fünf Millionen biometrische Gesichtsbilder von rund drei Millionen Menschen aus der Polizeidatenbank INPOL-Z extrahiert. Der Zweck: Eine simple Marktforschung, um die Leistungsfähigkeit kommerzieller Gesichtserkennungssoftware zu testen. Dieser Akt der systematischen Zweckentfremdung sensibelster Daten ist nicht nur ein datenschutzrechtlicher Skandal, sondern eine bewusste Grenzüberschreitung, die nun folgerichtig vor Gericht verhandelt wird. Es ist ein Lehrstück darüber, wie Sicherheitsapparate versuchen, den Rechtsstaat zu untergraben – und wie zivilgesellschaftlicher Widerstand sie zur Verantwortung zieht.


Der Fall „EGES“: Marktforschung mit Polizeifotos

Unter dem beschönigenden Projektnamen „EGES“ („Ertüchtigung des Gesichtserkennungssystems im BKA“) initiierte das BKA 2019 einen umfassenden Test. Ziel war es, die hauseigene Software mit den Produkten von vier externen Herstellern zu vergleichen. Um die Tests so „realistisch“ wie möglich zu gestalten, wurden die Echtdaten von Millionen von Bürgern an das Fraunhofer-Institut für Graphische Datenverarbeitung (IGD) weitergegeben. Darunter befanden sich nicht nur Standardaufnahmen, sondern auch spezifische Datensätze wie Listen von 56.500 Bartträgern und 19.500 Brillenträgern, um die Algorithmen auf die Probe zu stellen.

Einer der Betroffenen ist der IT-Experte Janik Besendorf. Sein Bild landete 2018 nach einer erkennungsdienstlichen Behandlung wegen eines geringfügigen Verdachts in der Datenbank – das Verfahren wurde kurz darauf eingestellt. Dass sein biometrisches Porträt dennoch als Testobjekt für staatliche Überwachungstechnologie missbraucht wurde, erfuhr er erst Jahre später. Seine Reaktion ist die einzig logische in einem Rechtsstaat: Er klagt mit Unterstützung des Chaos Computer Clubs (CCC) vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden gegen die Bundesrepublik Deutschland.


Die juristische Akrobatik einer Bundesbehörde

Die Frage nach der Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens ist der Kern des Skandals. Das BKA operierte, wie so oft bei der Einführung neuer Technologien, in einer selbst geschaffenen rechtlichen Grauzone. Prof. Mark Zöller, Experte für Strafrecht und Digitalisierung an der LMU München, diagnostiziert präzise ein wiederkehrendes Muster: Sicherheitsbehörden preschen ohne saubere Rechtsgrundlage vor und schaffen Fakten, die Grundrechtseingriffe zur Folge haben – auch für Unschuldige.

Die Rechtfertigungsversuche des BKA sind ein Paradebeispiel für juristische Verrenkungen:

  1. Die Fiktion der „wissenschaftlichen Forschung“: Zunächst deklarierte das BKA das Projekt als „wissenschaftliche Forschung“ gemäß dem BKA-Gesetz. Eine Behauptung, die der Bundesbeauftragte für den Datenschutz (BfDI), Ulrich Kelber, als „problematisch“ einstufte und klarstellte: „Es mangelt an einer Rechtsgrundlage.“
  2. Die Flucht in die DSGVO: Nachdem die erste Argumentation scheiterte, berief sich das BKA plötzlich auf die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Diese Argumentation ist an Absurdität kaum zu überbieten. Wie Rechtsexperten korrekterweise anmerken, fallen Tests von Software für Polizeiaufgaben – also Strafverfolgung und Gefahrenabwehr – zwingend unter die Fachgesetze wie das BKA-Gesetz und nicht unter das allgemeine Datenschutzrecht der DSGVO. Es handelt sich um den durchschaubaren Versuch, sich ex post eine Legitimation zu konstruieren, die von Anfang an nicht existierte.

Bezeichnend ist zudem die arrogante Haltung des BKA gegenüber der Aufsichtsbehörde. Anfragen des BfDI wurden monatelang verzögert und nur spärlich beantwortet. Den Abschlussbericht des Projekts erhielt der Bundesdatenschutzbeauftragte erst anderthalb Jahre nach dessen Fertigstellung. Die offizielle Aussage des BKA, eine Einbindung sei „gesetzlich nicht vorgegeben und war fachlich auch nicht erforderlich“, entlarvt ein tiefgreifendes und inakzeptables Selbstverständnis, sich der parlamentarischen und datenschutzrechtlichen Kontrolle entziehen zu können.


Konsequenz: Zivilgesellschaftlicher Widerstand und die Forderung nach Klarheit

Dass dieser Skandal überhaupt öffentlich wurde, ist der Hartnäckigkeit des Chaos Computer Clubs zu verdanken. Ein Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) durch CCC-Sprecher Matthias Marx brachte die entscheidenden Dokumente ans Licht. Es zeigt sich einmal mehr, dass eine wachsame und kritische Zivilgesellschaft das effektivste Korrektiv gegenüber einem übergriffigen Staat ist.

Die vom BKA angeführten Sicherheitsvorkehrungen, wie die Nutzung von Rechnern ohne Internetzugang und die Zerstörung der Festplatten, sind dabei völlig irrelevant. Sie ändern nichts an der ursprünglichen Illegalität des Handelns. Der CCC bringt es auf den Punkt: Eine Zweckentfremdung bleibt eine Zweckentfremdung.

Der Fall Besendorf vs. BKA ist mehr als nur ein einzelner Rechtsstreit. Er ist ein Weckruf. Er zwingt uns zu einer gesellschaftlichen Debatte darüber, welche Befugnisse wir unseren Sicherheitsbehörden im digitalen Zeitalter zugestehen wollen. Die Forderung des BfDI nach einer klaren gesetzlichen Regelung für solche Software-Tests ist überfällig. Es bedarf unmissverständlicher Gesetze, die den Bürgerinnen und Bürgern transparent aufzeigen, was der Staat mit ihren Daten tun darf – und was nicht. Alles andere ist keine Sicherheit, sondern der Weg in die Willkür.

Eskalation über der Ostsee: Die völkerrechtliche Dimension der russischen Luftraumverletzung

Datum: 20. September 2025

Eine erneute, beispiellose Provokation seitens der Russischen Föderation unterstreicht die Notwendigkeit einer unmissverständlichen und geschlossenen Haltung der euro-atlantischen Gemeinschaft. Die Verletzung des estnischen und somit des NATO-Luftraums durch drei russische Kampfflugzeuge am 19. September 2025 ist keine Lappalie oder ein Versehen, sondern eine kalkulierte Handlung, die einer klaren völkerrechtlichen und sicherheitspolitischen Einordnung bedarf.

Der Sachverhalt: Eine bewusste Missachtung internationaler Normen

Den Fakten zufolge drangen drei Kampfflugzeuge des Typs MiG-31 für eine Dauer von zwölf Minuten in den souveränen Luftraum der Republik Estland über dem Finnischen Meerbusen ein. Dieses Vorgehen entbehrt jeder zivilen oder militärischen Normalität. Die Maschinen operierten ohne eingereichte Flugpläne, mit deaktivierten Transpondern zur elektronischen Kennung und verweigerten jeglichen Funkkontakt mit der zuständigen estnischen Flugsicherung. Ein solches Verhalten ist in der internationalen Luftfahrt ein klar definiertes Gefahren- und Eskalationspotenzial und stellt eine flagrante Verletzung der Souveränität eines Staates dar.

Die unmittelbare Reaktion erfolgte nach etablierten NATO-Protokollen: In Italien stationierte F-35-Kampfjets, die im Rahmen der „Baltic Air Policing Mission“ operieren, stiegen auf, um die Eindringlinge zu identifizieren und abzufangen. Dieser routinierte und professionelle Vorgang demaskiert die russische Aktion als das, was sie ist: ein gezielter Test der Reaktionsfähigkeit und Entschlossenheit des Bündnisses.

Die diplomatische und politische Reaktion: Notwendige Konsequenz

Die diplomatischen Konsequenzen folgten postwendend und in adäquater Schärfe. Das estnische Außenministerium bestellte den Geschäftsträger der russischen Botschaft ein – ein standardisiertes, jedoch im diplomatischen Vokabular äußerst deutliches Instrument zur Äußerung schärfsten Protests. Außenminister Margus Tsahkna klassifizierte den Vorfall zutreffend als „beispiellos dreist“, insbesondere vor dem Hintergrund, dass dies bereits die vierte derartige Verletzung in diesem Jahr darstellt. Seine Forderung nach einer „raschen Verschärfung des politischen und wirtschaftlichen Drucks“ ist die logische Konsequenz aus dem wiederholten Bruch internationalen Rechts.

Auch auf Ebene der Europäischen Union und der NATO war die Sprache unmissverständlich. Die EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas sprach von einer „extrem gefährlichen Provokation“, während NATO-Sprecherin Allison Hart das „rücksichtslose Verhalten Russlands“ konstatierte. Diese Einigkeit ist das entscheidende Signal. Sie zeigt, dass die systematische Erprobung der Bündnissolidarität auf eine geschlossene und resolute Front trifft.

Analyse: Ein Muster der Destabilisierung

Es wäre intellektuell unredlich, diesen Vorfall isoliert zu betrachten. Er fügt sich nahtlos in eine Kette von Provokationen der jüngsten Vergangenheit ein. Die gezielten Flüge russischer Drohnen in den polnischen Luftraum vor zehn Tagen sowie ähnliche Vorfälle in Rumänien zeichnen das Bild einer bewussten Strategie. Es handelt sich um hybride Taktiken unterhalb der Schwelle eines offenen militärischen Angriffs, deren Ziel die Verunsicherung, die Spaltung und die Ermüdung der westlichen Demokratien ist.

Wladimir Putins Kalkül ist es, die Entschlossenheit des Westens zu testen und die Grenzen des Sag- und Machbaren kontinuierlich zu verschieben. Jede ausbleibende oder halbherzige Reaktion würde als Einladung zur weiteren Eskalation interpretiert werden.

Fazit: Souveränität ist nicht verhandelbar

Die Verletzung des estnischen Luftraums ist ein Angriff auf die Souveränität eines jeden einzelnen NATO- und EU-Mitgliedstaates. Die Antwort darauf kann nur eine der unnachgiebigen Stärke, der diplomatischen Klarheit und der fortgesetzten Stärkung der Ostflanke des Bündnisses sein. Die Ankündigungen von EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen, entschlossen zu reagieren und weiter in die Verteidigungsfähigkeit zu investieren, sind daher nicht nur richtig, sondern zwingend erforderlich.

Es geht nicht um Kriegstreiberei, sondern um die nüchterne Verteidigung des Völkerrechts und der europäischen Sicherheitsarchitektur. Jede Provokation muss auf eine vorhersehbare, professionelle und überwältigend geschlossene Antwort treffen. Nur so kann dem Aggressor verdeutlicht werden, dass die roten Linien der Souveränität und der Bündnissolidarität nicht verhandelbar sind. Europa und seine Verbündeten dürfen keine Schwäche zeigen, denn Stabilität und Frieden basieren auf der glaubwürdigen Abschreckung gegenüber jenen, die das Recht durch Macht ersetzen wollen.