Liebe Leserinnen und Leser,
in der Welt des Internets und der digitalen Dienste droht eine bedenkliche Veränderung: Die Störerhaftung, die 2017 in Deutschland abgeschafft wurde, könnte wiederkehren. Ein Entwurf für ein Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) lässt Verbraucherschützer und Handelsverbände Alarm schlagen. In diesem Blogbeitrag möchten wir Ihnen die Hintergründe dieser kontroversen Entwicklung näherbringen.
Was ist die Störerhaftung?
Die Störerhaftung war ein rechtliches Konzept, das Anbieter öffentlicher WLAN-Netzwerke in Deutschland dazu verpflichtete, für Rechtsverletzungen ihrer Nutzer haften zu können. Dies führte zu einer Hemmung des Ausbaus öffentlicher WLAN-Hotspots aus Angst vor rechtlichen Konsequenzen, insbesondere im Hinblick auf Urheberrechtsverletzungen durch Nutzer.
Die Abschaffung der Störerhaftung
Im Jahr 2017 wurde die Störerhaftung durch eine Novelle des Telemediengesetzes (TMG) abgeschafft. Diese Änderung ermöglichte es Anbietern öffentlicher WLANs, von Urheberrechtsinhabern weder Schadenersatz noch Abmahngebühren zu verlangen, wenn über ihr Netzwerk unerlaubt geschützte Werke verbreitet wurden.
Die besorgniserregende Entwicklung
Nun sieht es jedoch so aus, als könnte die Störerhaftung wieder eingeführt werden. Ein Entwurf für ein Digitale-Dienste-Gesetz, das nationale Regelungen für Online-Plattformen und Dienstleistungen schaffen soll, enthält keine entsprechende Klausel zum Schutz vor der Störerhaftung.
Kritik am Entwurf
Diese Entscheidung hat zu erheblicher Kritik geführt. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) und der Handelsverband HDE sind besorgt darüber, dass die Angst vor Abmahnungen den Ausbau öffentlicher WLAN-Hotspots erneut behindern könnte. Sie sehen darin eine Aufkündigung des damaligen Kompromisses zwischen dem Aufbau öffentlicher WLANs und dem Schutz gewerblicher Schutzrechte.
Die Folgen für den Handel
Besonders der Handel befürchtet, dass er möglicherweise gezwungen sein könnte, bestimmte Internetseiten zu sperren, wenn Nutzer in der Kassenschlange illegale Inhalte herunterladen. Dies könnte die Kundenbindung und das Einkaufserlebnis erheblich beeinträchtigen.
Die Position des Gesetzgebers
Der Gesetzgeber argumentiert, dass das Haftungsregime des Digital Services Act (DSA) der EU künftig gelten wird und der nationale Gesetzgeber daher eingeschränkt ist. Ziel des DDG-Entwurfs sei jedoch, dass sich für die WLAN-Anbieter nichts ändert.
Schlussgedanken
Die mögliche Wiedereinführung der Störerhaftung in Deutschland sorgt für Verunsicherung und Kontroversen in der digitalen Welt. Die Auswirkungen auf den Ausbau der digitalen Infrastruktur und den Schutz gewerblicher Schutzrechte werden weiterhin intensiv diskutiert. Wir werden die Entwicklungen in diesem Bereich aufmerksam verfolgen und Sie über aktuelle Entwicklungen informieren.
