Die Polizeidozentin Bahar Aslan hat vor dem Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen vorläufig Recht in ihrem Rechtsstreit gegen ihre Entlassung erhalten. Dies geschah, nachdem sie in einem sozialen Netzwerk Rechtsextremismus in der Polizei als „braunen Dreck“ kritisiert hatte und daraufhin gekündigt wurde.
Ein umstrittener Tweet mit Konsequenzen
Bahar Aslan löste mit ihrem kontroversen Tweet eine öffentliche Diskussion über Rechtsextremismus in der Polizei aus. In dem Tweet äußerte sie sich besorgt über die Präsenz von rechtsextremen Elementen innerhalb der Sicherheitsbehörden und betonte, dass diese Tatsache ihr und vielen anderen Menschen im Land Angst mache. Diese Äußerungen führten dazu, dass ihre geplante Verlängerung ihres Lehrauftrags an der Polizei-Hochschule in Gelsenkirchen zurückgezogen wurde, was praktisch einer Kündigung gleichkam.
Erfolg vor Gericht
Bahar Aslan reichte daraufhin eine Klage beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ein und erhielt vorläufig Recht. Die Gerichtskammer entschied, dass der Widerruf ihres Lehrauftrags durch die Hochschule „rechtswidrig ergangen“ sei. Folglich darf Aslan ihren Lehrauftrag vorläufig fortsetzen, bis über die Klage gegen den Widerruf endgültig entschieden wird. Das Gericht stellte fest, dass obwohl die öffentlichen Äußerungen von Aslan „Zweifel an ihrer Eignung zur Lehrbeauftragten“ aufkommen ließen, die Hochschule versäumt hatte, positive Aspekte in ihre Entscheidung einzubeziehen. Die gegen Aslan erhobenen Vorwürfe rechtfertigten zudem keine Kündigung.
Meinungsfreiheit und inhaltliche Debatte
Bahar Aslans Anwalt, Patrick Heinemann, äußerte sich zufrieden über die Gerichtsentscheidung und betonte, dass Land und Hochschule überreagiert und wichtige Aspekte ihrer Leistung als Lehrbeauftragte ignoriert hätten. Bahar Aslan selbst erklärte, dass die Entscheidung zeige, dass der Rechtsstaat funktioniere. Sie betonte, dass die inhaltliche Debatte über Rechtsextremismus in der Polizei in den Hochschulen und der Gesellschaft weitergeführt werden müsse.
Bahar Aslan hatte kurz nach ihrem ursprünglichen Tweet im Mai eingeräumt, dass ihre Wortwahl unglücklich gewesen sei und dass es ihr leidtue, wenn sich Polizisten von ihren Aussagen angegriffen fühlten. Ihre Klage hatte sie zusammen mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) eingereicht, die auf zunehmende Berichte über rechtsextreme Chats und rassistische Vorfälle innerhalb der Sicherheitsbehörden hinwies. Die GFF betonte, dass die Möglichkeit, Kritik an staatlichen Behörden zu äußern, Teil der Meinungsfreiheit sei, und kritisierte die Polizeihochschule dafür, dies grob missachtet zu haben.
