Österreichischer Massen-Abmahner scheitert vor Gericht: Google Fonts bleiben legal

In einer bahnbrechenden Entscheidung hat ein österreichischer Musterprozess wegen angeblicher Datenschutzverletzung kürzlich gezeigt, dass nicht alle Drohungen vor Gericht standhalten. Die Klägerin, Eva Z., hatte Tausende von Webseitenbetreibern mit Klagen überzogen und 190 Euro pro Fall gefordert, weil diese Google Schriftarten (Fonts) von einem Google-Server dynamisch eingebunden hatten. Ihr Vorwurf: Die IP-Adressen der Nutzer wurden angeblich in die USA übertragen, was angeblich einen „Kontrollverlust“ verursachte.

Eva Z. beauftragte ein IT-Unternehmen, österreichische Webseiten mit dynamisch eingebundenen Google Fonts zu identifizieren, und ließ ein Programm installieren, das automatisch Zehntausende solcher Webseiten überprüfte. Danach wurden massenhaft Abmahnbriefe verschickt, in denen 100 Euro Schadenersatz plus 90 Euro Spesen gefordert wurden. Der Schaden könnte in die Millionen gehen, und Eva Z. hatte mehr als 100.000 Euro investiert.

Das erste Gerichtsverfahren in dieser Angelegenheit hat jedoch gezeigt, dass Eva Z. keine Beweise für ihre Anschuldigungen vorlegen konnte. Weder konnte sie nachweisen, dass die Nutzer durch den Schriftarten-Abruf geschädigt wurden, noch dass die IP-Adressen tatsächlich in die USA übertragen wurden. Das Gericht entschied, dass Eva Z. im Prozess unterlegen war und die Verfahrenskosten tragen muss.

Diese Entscheidung ist nicht nur für den beklagten Webseitenbetreiber ein Erfolg, sondern auch wegweisend für tausende betroffene Unternehmen in Österreich. Es deutet darauf hin, dass die Abmahnungen von Eva Z. auf einem fragwürdigen Prinzip basierten. Das Urteil ist in der Sache rechtskräftig und könnte weitreichende Auswirkungen auf ähnliche Fälle haben.

Darüber hinaus ermittelt die österreichische Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen Eva Z. und ihren Anwalt Marcus Hohenecker wegen gewerbsmäßiger Erpressung und schweren gewerbsmäßigen Betrugs. Hätte die Datenschutzklage Erfolg gehabt, wären diese Ermittlungen wahrscheinlich eingestellt worden. Die Rechtsanwaltskammer Niederösterreich plant ebenfalls ein Disziplinarverfahren gegen Anwalt Hohenecker.

In Österreich gibt es kein Geschäftsmodell mit kostenpflichtigen Abmahnungen wie in Deutschland. Die Briefe, die versandt wurden, stellen rechtlich betrachtet Angebote für außergerichtliche Vergleiche dar. Diejenigen, die diese Angebote nicht annahmen, waren vorerst nicht zur Zahlung verpflichtet, liefen jedoch Gefahr, zivilrechtlich verklagt oder von der Datenschutzbehörde belangt zu werden.

Diese Entscheidung vor Gericht sendet eine klare Botschaft: Nicht alle Massenabmahnungen und Datenschutzklagen sind gerechtfertigt. Unternehmen sollten ihre Rechte verteidigen und sich nicht von unbegründeten Drohungen einschüchtern lassen. Datenschutz ist wichtig, aber er sollte nicht als Vorwand für fragwürdige Abmahnpraktiken missbraucht werden.

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