Das neue Heizungsgesetz: Was Eigentümer und Mieter wissen müssen

Nach langer Debatte und Unsicherheit ist das umstrittene Heizungsgesetz nun im Bundestag verabschiedet worden. Doch was bedeutet das neue Gesetz für Eigentümer und Mieter? Welche Förderungen sind vorgesehen? Hier gibt es einen Überblick über die wichtigsten Punkte.

Inkrafttreten des Heizungsgesetzes

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), wie es offiziell heißt, wird ab dem 1. Januar 2024 wirksam. Einige Regelungen treten jedoch erst in den kommenden Jahren in Kraft. Das GEG soll schrittweise zu mehr Klimaschutz im Gebäudebereich beitragen, der bisher hinter den Klimazielen zurückgeblieben ist.

Kernpunkt des Gesetzes

Im Wesentlichen schreibt das Gesetz vor, dass Heizungen künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden müssen. Diese Regelungen gelten jedoch zunächst nur für Neubaugebiete ab 2024.

Welche Heizungen sind erlaubt?

Zu den erlaubten Heizungstypen gehören elektrische Wärmepumpen, die Anbindung an Fernwärmenetze sowie der Einbau von Pellet- und Holzheizungen. Auch eine Stromdirektheizung oder Solarthermie-basierte Heizungen sind zulässig. Eine Hybridheizung, die erneuerbare Energie mit Gas- oder Ölkesseln kombiniert, ist ebenfalls erlaubt. Selbst Gasheizungen sind nach 2024 noch zulässig, sofern sie wasserstofftauglich sind und später umgerüstet werden können.

Bestehende alte Öl- und Gasheizungen

Funktionierende alte Öl- und Gasheizungen dürfen vorerst weiterbetrieben und bei Bedarf repariert werden. Es gibt keine sofortige Austauschpflicht für bestehende Heizungen. Die zukünftige Vorgehensweise hängt von den kommunalen Wärmeplanungen ab, die bis Mitte 2026 für Städte mit über 100.000 Einwohnern und bis 2028 für andere Kommunen erstellt werden müssen.

Beratungspflicht und Mieterschutz

Das Gesetz sieht eine Beratungspflicht vor, insbesondere wenn neue Heizungen installiert werden, die feste, flüssige oder gasförmige Brennstoffe verwenden. Mieter sollen vor Auswirkungen der Wärmeplanung und Kostenrisiken gewarnt werden. Es gibt eine neue Modernisierungsumlage, die Vermietern ermöglicht, bis zu zehn Prozent der Investitionskosten für den Heizungstausch auf die Mieter umzulegen. Dies setzt jedoch voraus, dass staatliche Fördermittel in Anspruch genommen werden und die Fördersumme von den umlegbaren Kosten abgezogen wird.

Förderungen für Eigentümer

Der Staat wird den Umstieg auf umweltfreundlichere Heizungen fördern. Dies umfasst einen Sockelbetrag von 30 Prozent der Investition sowie zusätzliche 30 Prozent für Personen mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 Euro. Bei einem Austausch bis 2028 werden weitere 20 Prozent gewährt, mit einer Maximalförderung von bis zu 70 Prozent der Gesamtkosten.

Zeitrahmen für den Ausstieg aus fossilen Brennstoffen

Gemäß dem Heizungsgesetz ist es bis zum 31. Dezember 2044 erlaubt, mit fossilen Brennstoffen zu heizen. Ab 2045 müssen Gebäude ausschließlich mit erneuerbaren Energien beheizt werden. Die Art der Heizung in Deutschland variiert derzeit, wobei Erdgas und Öl die am häufigsten verwendeten Brennstoffe sind.

Es ist wichtig, diese neuen Regelungen im Auge zu behalten und sicherzustellen, dass Ihre Heizungsanlage den Anforderungen entspricht. Das Heizungsgesetz ist Teil der Bemühungen, den CO2-Ausstoß zu reduzieren und den Klimawandel zu bekämpfen.

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