Die Flugblatt-Affäre rund um Hubert Aiwanger, den Chef der Freien Wähler und bayerischen Wirtschaftsminister, hat in den letzten Wochen für erhebliche Aufregung und Diskussionen gesorgt. Aiwanger wirft der Süddeutschen Zeitung eine gezielte Kampagne gegen seine Person vor und stellt falsche Mutmaßungen auf. Hier fassen wir die wesentlichen Fakten der Berichterstattung zusammen.
Am 25. August berichtete die Süddeutsche Zeitung über den Verdacht, dass Hubert Aiwanger als Schüler ein rechtsextremistisches Flugblatt verfasst habe und für seine rechtsextreme Gesinnung bekannt gewesen sei. Diese Berichterstattung basierte auf Aussagen mehrerer Personen, darunter ehemalige Mitschüler von Aiwanger. Aiwanger bestritt diese Vorwürfe zunächst und gab an, sein Bruder Helmut sei der Verfasser des Flugblatts. Später meldeten sich weitere Personen, die angaben, Aiwanger sei während seiner Gymnasialzeit durch rechtsextreme Gedanken aufgefallen.
In Interviews hat Aiwanger wiederholt unwahre Behauptungen über die Berichterstattung der Süddeutschen Zeitung aufgestellt. Ein wiederkehrender Vorwurf lautet, die SZ habe eine langfristige Kampagne gegen ihn geplant, um ihn zu diskreditieren. Dies sei höchstwahrscheinlich in Zusammenarbeit mit „politischen Mitwissern und Mitwirkenden“ erfolgt. Die SZ habe angeblich bereits seit 2008 von dem Flugblatt gewusst und mit der Veröffentlichung bis zur Briefwahl gewartet. Diese Behauptungen sind falsch.
Die Süddeutsche Zeitung erfuhr erstmals am 2. August 2023 von der Existenz des Flugblatts, als sich ein ehemaliger Lehrer an die Redaktion wandte. Daraufhin begann eine umfangreiche Recherche, bei der ehemalige Mitschüler und Lehrer von Aiwanger am Gymnasium in Mallersdorf-Pfaffenberg befragt wurden. Mehrere Personen, die dienstlich mit dem Fall im Schuljahr 1987/88 zu tun hatten, bestätigten der SZ, dass bei Aiwanger ein oder mehrere antisemitische Flugblätter gefunden wurden. Er wurde als Verfasser des Flugblatts identifiziert und vom Disziplinarausschuss bestraft.
Die Berichterstattung der SZ stützt sich nicht nur auf einen Informanten, sondern auf die Aussagen mehrerer Informanten, deren Identitäten bekannt sind. Die SZ verfügt über eidesstattliche Versicherungen von Informanten. In der Berichterstattung wurden auch Aussagen von Personen aus der gemeinsamen Schulzeit zitiert, die Aiwanger entlasten. Aus Gründen des Schutzes ihrer Identität wurden einige Informanten nicht namentlich genannt, was in der Pressearbeit üblich ist und durch Artikel 5 des Grundgesetzes abgedeckt ist.
Neben der Süddeutschen Zeitung haben auch andere Medien, darunter der Spiegel, zum Flugblatt recherchiert. Die Behauptung, andere Medien hätten von einer Veröffentlichung der Vorwürfe bewusst abgesehen, weil sie nicht genügend Anhaltspunkte sahen, ist unzutreffend. Die SZ hatte ihre Recherche einfach früher abgeschlossen.
Aiwanger behauptet, dass die SZ gegen die journalistische Verdachtsberichterstattung und Sorgfaltspflicht verstoßen habe, indem sie ihn mehrmals mit neuen Vorwürfen konfrontiert habe. Dies sei ihm „jeweils schleierhaft“ vorgekommen. Diese Darstellung ist ebenfalls nicht korrekt.
Die Süddeutsche Zeitung konfrontierte Aiwanger mehrmals schriftlich mit Fragen und bot persönliche Gespräche an. Im Rahmen der Sorgfaltspflicht konfrontierte die SZ Aiwanger auch nach der ersten Veröffentlichung mit neuen Vorwürfen und bat um Stellungnahmen, die er pauschal ablehnte.
Die SZ hat vor der Veröffentlichung des Flugblatts den Schutz der Persönlichkeitsrechte Aiwangers gegen das Informationsinteresse der Öffentlichkeit abgewogen. Bei Personen in herausgehobenen öffentlichen Positionen sei ein berechtigtes öffentliches Interesse an ihrem persönlichen oder politischen Werdegang anzuerkennen, so die höchstrichterliche Rechtsprechung. Aiwanger hatte mehrfach die Möglichkeit, sich zu den Vorwürfen zu äußern, sie zu entkräften und Einfluss auf die Berichterstattung zu nehmen, was er jedoch nicht tat.
Die Flugblatt-Affäre wird zweifellos weiterhin Gegenstand intensiver Diskussionen sein. Die SZ betont, dass sie in ihrem Vorgehen den journalistischen Grundsätzen und ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen ist, um eine ausgewogene und korrekte Berichterstattung sicherzustellen.
