Youtube hebt Sperrung von umstrittenem Deepfake-Video trotz Bundesregierungsbeschwerde auf

Die Plattform Youtube hat entschieden, das umstrittene Deepfake-Video des Zentrums für politische Schönheit (ZPS) wieder freizuschalten, nachdem die Bundesregierung versucht hatte, es wegen angeblicher Verletzung von Marken- und Urheberrechten zu sperren. Die Künstlergruppe hatte im Gegenzug die Bundesregierung abgemahnt und eine Zensur ihrer Kunst angeprangert.

Das manipulierte Video zeigt Bundeskanzler Olaf Scholz, der vermeintlich das Verbot der rechtsradikalen Partei AfD ankündigt. Es ist Teil der Kampagne afd-verbot.de, die verfassungsfeindliche Bestrebungen der AfD beleuchtet. Die Bundesregierung reagierte empört auf das Werk, kritisierte Manipulation und versuchte, das Video auf verschiedenen Plattformen zu melden, um es löschen zu lassen.

In einer knappen Mitteilung an das ZPS gab Youtube bekannt, dass es die Gegendarstellung geprüft habe und das Video wiederhergestellt wurde. Die Plattform konnte laut eigenen Angaben weder Verstöße gegen das Copyright noch gegen ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen feststellen.

Stefan Pelzer vom Zentrum für politische Schönheit kommentierte: „Die Bundesregierung ist mit ihrem Zensurversuch kläglich gescheitert.“ Er betonte, dass Youtube keine Verstöße gegen die eigenen Regeln festgestellt habe.

Die Bundesregierung wies den Zensurvorwurf zurück und argumentierte stattdessen mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plattformen. Regierungssprecherin Hoffmann erklärte in der Bundespressekonferenz, dass die Videos gegen die AGB der Plattformen verstoßen würden. Auf die Frage nach dem verletzten Urheberrecht blieb die Antwort ausweichend, und es wurde auf „verschiedene problematische Aspekte“ hingewiesen.

Nach Ansicht von Youtube reichten diese Argumente nicht aus, um einen Verstoß gegen die eigenen Regeln darzustellen. Im Gegendarstellungsverfahren fragt Youtube auch ab, ob die meldende Person/Institution juristisch gegen den angeblichen Rechteverletzer vorgeht, was in diesem Fall offenbar nicht der Fall ist.

Für den Sprecher des ZPS ist das Vorgehen des Bundespresseamts ein Zeugnis „völliger Inkompetenz in dieser Frage“.

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