Am 1. Januar 2024 tritt das neue „Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes“ in Kraft, und mit ihm verschwindet die Möglichkeit, Arbeitgeber mit einem Bußgeld zu belegen, die keine Menschen mit Schwerbehinderung einstellen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) sollte eigentlich diejenigen sanktionieren, die sich dieser Verpflichtung entziehen, aber im Jahr 2022 wurde bundesweit nur ein einziges Bußgeldverfahren durchgeführt. Und noch bemerkenswerter ist, dass die BA die Namen der betroffenen Unternehmen geheim halten wollte – bis zu einer Klage von FragDenStaat.
Arbeitgeber und die Quote für Schwerbehinderte
Die gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen, Menschen mit Schwerbehinderung zu beschäftigen, existiert schon seit Jahren. Doch viele Unternehmen boykottieren weiterhin diese Quote. Etwa 45.000 Firmen in Deutschland haben trotz dieser gesetzlichen Verpflichtung noch nie einen Menschen mit Schwerbehinderung eingestellt. Ein UN-Ausschuss kritisierte Deutschland im August scharf für diese Praxis. Das bestehende Werkstattsystem, in dem 300.000 Menschen mit Behinderung arbeiten, schließt strukturell aus dem regulären Arbeitsmarkt aus.
Um Druck auf Unternehmen auszuüben, Menschen mit Behinderung einzustellen, konnten Behörden bisher Bußgelder von bis zu 10.000 Euro verhängen. Dies sollte greifen, wenn Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig die Beschäftigungspflicht umgingen. Doch die niedrige Anzahl von Verfahren, insbesondere im Vergleich zu den Sanktionen gegen erwerbslose Menschen, wirft Fragen auf.
Die geringe Anzahl von Bußgeldverfahren
Im Jahr 2022 wurden bundesweit nur sechs Bußgeldverfahren durchgeführt, so die Aussage der SPD-Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Kerstin Griese. Dies sei ein „stumpfes Schwert“ und sollte daher abgeschafft werden. Die BA und das BMAS weigerten sich jedoch, die Namen der betroffenen Unternehmen offenzulegen, mit der Begründung des Datenschutzes und der Geheimhaltung.
Nach einem Eilantrag und einer gemeinsamen Recherche von FragDenStaat, der ZEIT und anderen Medien entschied das Verwaltungsgericht Ansbach, dass die BA die Namen der Unternehmen offenlegen muss. In den Schreiben an das Gericht versuchte die BA, die Unternehmen zu schützen, indem sie vor möglichen negativen Auswirkungen in der Öffentlichkeit warnte.
Falsche Daten und Selbstkorrektur der BA
Nach dem Gerichtsbeschluss musste die BA die Namen offenlegen und korrigierte sich selbst. Es stellte sich heraus, dass die BA mit falschen Daten argumentiert hatte. Die behaupteten sechs Bußgeldverfahren hatten nicht stattgefunden. Tatsächlich wurde bundesweit nur gegen ein einziges Unternehmen im Jahr 2022 ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, und auch in diesem Fall wurde kein Bußgeld verhängt.
Die ZEIT-Artikel Einbindung
Der ZEIT-Artikel ergänzt diese Recherche und zeigt, dass die Problematik viel tiefer geht. Obwohl rechtlich klar ist, dass Unternehmen Menschen mit Behinderung einstellen sollen, wird dies in der Praxis oft nicht umgesetzt. 300.000 Menschen arbeiten in Behindertenwerkstätten, nur 0,3 Prozent schaffen pro Jahr den Wechsel in einen regulären Job. Die UN-Behindertenrechtskonvention versuchte seit 2009, die sogenannten Null-Beschäftiger zu mehr Inklusion zu bewegen.
Die Recherchen der ZEIT zeigen, dass Unternehmen, die sich ihrer Pflicht verweigern, so gut wie nie sanktioniert werden. Bis zum Ende des Jahres müssen Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen fünf Prozent davon mit schwerbehinderten Menschen besetzen. Tun sie das nicht, müssen sie monatlich eine Ausgleichsabgabe zahlen – selbst wenn sie sich ernsthaft, aber vergeblich um die Inklusion bemühen. Die Bußgelder werden jedoch höchst selten verhängt, und diese Sanktion wird ab Januar 2024 ganz abgeschafft.
Die ZEIT kritisiert, dass die geringe Anzahl von Bußgeldverfahren angesichts der riesigen Zahl der Null-Beschäftiger verwunderlich ist. Selbst die sechs genannten Fälle waren übertrieben, wie ein Gerichtsbeschluss offenbart. Die Namen der Unternehmen wurden erst nach juristischem Druck veröffentlicht. Die Abschaffung des Bußgelds wird als fatales Signal für die Inklusion betrachtet.
Fazit und Ausblick
Die aktuellen Entwicklungen werfen ein Schlaglicht auf die Schwächen des bestehenden Systems und das Vollzugsdefizit der Bundesagentur für Arbeit. Die Abschaffung des Bußgelds verschärft dieses Defizit noch weiter. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Inklusion ohne wirksame Sanktionen entwickeln wird. Die Kritik von Experten und Verbänden an dieser Entscheidung ist deutlich. Die Frage nach dem Schutz der Schwächsten in unserer Gesellschaft steht im Raum, und die Zukunft der Inklusion in deutschen Unternehmen bleibt ungewiss.
