Das Amtsgericht Tiergarten hat im Prozess wegen eines gezielten Angriffs auf ein ZDF-Kamerateam am Rande einer Querdenker-Demonstration in Berlin Freiheitsstrafen von jeweils zwei Jahren auf Bewährung verhängt. Zusätzlich müssen die drei Männer und eine Frau im Alter von 28 bis 34 Jahren je 5000 Euro Geldbuße zahlen. Die Opfer – Journalisten und Wachleute – erhalten insgesamt 20.000 Euro Schmerzensgeld.
Die Hintergründe des Angriffs:
Die Angeklagten hatten gestanden, am 1. Mai 2020 auf das ZDF-Team eingetreten und eingeschlagen zu haben. Sie behaupteten, dass es sich um eine Verwechslung handelte und sie glaubten, es handle sich um „Personen aus dem rechten Spektrum“. Die Attacke ereignete sich während der Berichterstattung der „heute-show“ über eine Querdenker-Demonstration.
Das Urteil und die Entschuldigung:
Das Gericht überzeugte die gezielte Natur des Angriffs, indem es von „Ausspähen und draufhauen“ sprach. Die Verteidigung hatte Bewährungsstrafen von jeweils eineinhalb Jahren beantragt. Die Angeklagten entschuldigten sich bei den Opfern und betonten, dass sie Angriffe auf Pressevertreter nicht unterstützen. Allerdings fehlte eine generelle Distanzierung von Gewalt.
Reaktionen und Hintergründe:
Die Opfer, darunter Journalisten und Wachleute, wurden niedergeschlagen und erlitten teilweise schwere Verletzungen. Das Gericht konnte die genauen Hintergründe des Angriffs nicht klären. Die Deutsche Journalisten-Verband (DJV) bezeichnete die Attacke als den schwerwiegendsten Überfall auf Journalisten im Jahr 2020. Das Urteil des Amtsgerichts folgte dem Antrag des Staatsanwalts.
Bewertung des Urteils:
Das Urteil reflektiert die Schwere des Angriffs auf die Pressefreiheit und sendet ein deutliches Signal gegen Gewalt gegenüber Journalisten. Es betont, dass politische Meinungsverschiedenheiten nicht gewaltsam ausgetragen werden dürfen. Die Bewährungsstrafen und Geldbußen sollen als abschreckendes Beispiel dienen und verdeutlichen, dass Angriffe auf die Presse nicht toleriert werden.
