Rückführungsverbesserungsgesetz: Kritik an geplanten Verschärfungen

Die Bundesregierung verfolgt weiterhin ihre Pläne für Abschiebungen und plant eine umstrittene Gesetzesänderung, wie aus einem veröffentlichten Dokument hervorgeht.

Während in Deutschland eine Debatte über die rechtsextremistische Idee der „Remigration“ stattfindet, setzt die Bundesregierung auf das „Rückführungsverbesserungsgesetz“ als Mittel, um Abschiebungen effektiver durchzuführen. Schon im Oktober 2023 äußerte Bundeskanzler Olaf Scholz die Ansicht, dass Abschiebungen „im großen Stil“ notwendig seien, wie in einem Interview mit dem Spiegel zu lesen war.

Der Gesetzesentwurf, der im November 2023 veröffentlicht wurde, sieht eine Verschärfung der Abschiebehaft und des Abschiebegewahrsams vor. Wohnungen können künftig auch ohne richterlichen Beschluss durchsucht werden. Die Vereinfachung von Abschiebungen in der Nacht und das Auslesen von Mobiltelefonen und Datenträgern ohne Überprüfung der Verhältnismäßigkeit sind ebenfalls Teil des Entwurfs. Zusätzlich ermöglicht das Gesetz die Kriminalisierung und Verfolgung humanitärer Hilfe als Schleusertätigkeit.

Der Gesetzesentwurf stößt auf scharfe Kritik von Interessenvertretungen und Verbänden. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) moniert, dass das Gesetz weitreichend in das Recht auf Freiheit, die Verletzlichkeit der Wohnungen und das Recht auf Privatsphäre eingreife. Es bestünden „grundrechtliche sowie europa- und völkerrechtliche Vorbehalte“, so der DAV, der drastische Änderungen des Entwurfs fordert.

Trotz dieser Kritik hält die Bundesregierung an den geplanten Verschärfungen und Grundrechtseingriffen fest. Ein aktueller Änderungsantrag, der am 18. Januar im Bundestag während der Abstimmung zum Gesetz präsentiert werden soll, belegt diese Entschlossenheit. Der Gesetzesentwurf sowie der Änderungsantrag können unter folgenden Links eingesehen werden:

Es bleibt abzuwarten, wie die Debatte um das Rückführungsverbesserungsgesetz weiter verlaufen wird und welche Änderungen möglicherweise noch in Kraft treten.

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