Die Auseinandersetzung zwischen der Bundestagsabgeordneten Renate Künast und dem Technologiekonzern Meta hat eine neue Wendung genommen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat bestätigt, dass Meta weiterhin dazu verpflichtet ist, Memes mit Falschaussagen von Renate Künast eigenständig zu suchen und zu löschen. Dies betrifft nicht nur das ursprüngliche falsche Zitat, sondern auch sinngleiche Varianten, ohne dass Künast jedes einzelne Posting melden muss.
Der Hintergrund des Falls:
Die Klage von Renate Künast gegen Meta geht auf ein Meme zurück, das seit etwa zehn Jahren auf Facebook kursiert. Es zeigt ein Bild der Politikerin, begleitet von einem falschen Zitat: „Integration fängt damit an, dass Sie als Deutscher mal türkisch lernen!“ Das Landgericht Frankfurt urteilte 2022, dass dieses Zitat falsch sei und Künast einen Anspruch auf Unterlassung hat. Meta legte Berufung gegen dieses Urteil ein, doch das Oberlandesgericht wies diese nun zurück.
Künast hatte bereits 2015 klargestellt, dass das Zitat falsch sei und auf eine Reaktion gegenüber Thilo Sarrazin in der Talkshow „Beckmann“ zurückgehe. Dort sagte sie: „Integration fängt damit an, dass Sie als Deutscher sich ihren Namen mal merken.“
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts:
Das Gericht entschied, dass Meta weiterhin verpflichtet ist, aktiv nach Memes mit dem falschen Zitat zu suchen und diese zu entfernen. Es betonte, dass es für Meta technisch und wirtschaftlich zumutbar ist, entsprechende Inhalte zu finden und zu löschen. Automatisierte Techniken könnten dabei unterstützen, und die abschließende Bewertung könnten menschliche Moderator*innen vornehmen.
Die Forderung von Renate Künast nach einem Schmerzensgeld von 10.000 Euro wurde jedoch abgelehnt, da Meta die identischen Inhalte bereits zügig gelöscht hatte. Die Streitfrage bezog sich auf sinngleiche Postings, zu denen es damals noch keine klare Rechtsprechung gab.
Bedeutung des Urteils:
Das Urteil von 2022 gilt als Meilenstein in der Durchsetzung der Rechte von Betroffenen gegenüber Social-Media-Plattformen. Es legt fest, dass Plattformen wie Facebook eine Mitverantwortung tragen, wenn falsche oder diffamierende Inhalte verbreitet werden. Renate Künast betont, dass dieses Urteil ein Meilenstein für das Persönlichkeitsrecht sei und aufzeige, wie wichtig die Verantwortung von Social-Media-Plattformen im Umgang mit rechtsextremen Strukturen ist.
Die Klage von Künast basiert auf einem Urteil aus dem Jahr 2019, in dem die ehemalige österreichische Politikerin Eva Glawischnig vor dem Europäischen Gerichtshof gegen Meta erfolgreich war. Das heutige Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt etabliert diese Auslegung auch für Deutschland – vorbehaltlich einer möglichen Revision durch Meta, die dann vom Bundesgerichtshof entschieden werden müsste.
