Am 17. Januar 2024 sorgte eine ungewöhnliche Nachricht in der Kryptowelt für Aufsehen: Ein sogenannter „Wal“ – ein großer Besitzer von Bitcoins – wachte auf und verschob rund 50.000 Bitcoins auf andere Konten. In diesem Fall handelte es sich jedoch nicht um einen Privatbesitzer, sondern um die sächsischen Ermittlungsbehörden. Die Bitcoins, im Wert von fast exakt zwei Milliarden Euro, wurden im Rahmen von Ermittlungen im Fall „movie2k.to“ sichergestellt.
„movie2k.to“ war ein Raubkopie-Portal, über das Internetnutzer bis 2013 Filme illegal streamen konnten. Die Betreiber finanzierten ihre Machenschaften durch Werbung, deren Einnahmen sie vollständig in die damals noch als anonym geltende Kryptowährung Bitcoin investierten. Bei der Abschaltung der Plattform im Jahr 2013 waren die Bitcoins etwa fünf Millionen Euro wert. Heute beläuft sich ihr Wert auf rund zwei Milliarden Euro, da sich der Bitcoin-Kurs seitdem vervierhundertfacht hat.
Die Bitcoins wurden der Generalstaatsanwaltschaft im Zuge der Ermittlungen gegen zwei Beschuldigte übergeben. Die Frage, wem das Geld letztendlich gehört und wie es verwendet wird, ist noch offen. In einigen Bundesländern müssen beschlagnahmte Kryptowährungen sofort notveräußert werden, doch Sachsen scheint diesen Weg nicht zu gehen.
Die Verwendung der Bitcoin-Gelder wird derzeit von den Behörden geprüft, so Patrick Pintaske, der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft in Dresden. Es bleibt unklar, ob die geschädigten Rechteinhaber aus der Filmindustrie, der Freistaat Sachsen oder sogar die ehemaligen Beschuldigten Anspruch auf die Mittel erheben können. Pintaske betont, dass diese Fragen letztendlich vor Gericht geklärt werden müssen. Ein ähnliches Verfahren im Zusammenhang mit dem Betrieb von „movie2k.to“ aus dem Jahr 2019 illustriert, dass solche Entscheidungen Zeit in Anspruch nehmen können. Trotz Verhaftungen und Anklagen bleibt unklar, wer die damals beschlagnahmten rund 2500 Bitcoins erhalten wird.
