Das Bundesverfassungsgericht spielt eine entscheidende Rolle in der deutschen Rechtsprechung, und die Debatte darüber, wie seine Unabhängigkeit gesichert werden kann, gewinnt an Bedeutung. Derzeit gibt es nur wenige Festlegungen im Grundgesetz zu diesem Thema, aber angesichts der Herausforderungen durch die AfD wird die Diskussion über Schutzmaßnahmen intensiver.
Historisch bedingt gibt es wenig im Grundgesetz zum Bundesverfassungsgericht. Die Mitglieder des Parlamentarischen Rates waren sich bei der Formulierung der Verfassung uneinig darüber, wie viel Macht dem Gericht eingeräumt werden sollte. Diese Unsicherheit zwang das Gericht dazu, seine starke Stellung in der Bonner Republik mühsam zu erarbeiten.
Obwohl das Bundesverfassungsgerichtsgesetz mittlerweile einige Regeln zur Unabhängigkeit der Richter enthält, sind diese möglicherweise nicht ausreichend. Die Amtszeit der Richter ist auf zwölf Jahre begrenzt, ihre Wiederwahl ist verboten, und die Arbeitsweise des Gerichts wird weitgehend von ihm selbst bestimmt. Dennoch kann das Bundesverfassungsgerichtsgesetz mit einfacher Mehrheit geändert werden, was in Polen als Warnung dient, wie Machthaber dies ausnutzen können.
Um die Unabhängigkeit der Richter besser zu schützen, zeichnet sich ein politischer Konsens ab, die relevanten Regeln im Grundgesetz zu verankern. Dies würde das Sicherheitsnetz stärken, da Verfassungsänderungen dann die Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und des Bundesrates erfordern würden.
Es besteht die Befürchtung, dass dies der AfD eine Sperrminorität bei der Richterwahl geben könnte, wenn sie mehr als ein Drittel der Abgeordneten stellt. Allerdings besteht diese Gefahr bereits durch das Bundesverfassungsgerichtsgesetz. Der Schutz des Rechtsstaats sollte nicht durch eine Halbherzigkeit in der Verfassungsverankerung gefährdet werden.
Das Demokratieprinzip erfordert, dass politische Strömungen ab einer bestimmten Fraktionsstärke Einfluss auf die Verfassungsgerichtsbesetzung nehmen können. Dieser Repräsentationsgedanke ist auch in den Wahlordnungen der Landesverfassungsgerichte zu finden. Um sicherzustellen, dass keine Extremisten Verfassungsrichter werden, ist die Lösung nicht, den Verfassungsschutz halbherzig zu verankern, sondern eine Politik, die Extremisten nicht in die Parlamente bringt.
